Sachverhalt
In
Niedersachsen sind seit vielen Jahren verschiedene Naturschutzeinrichtungen
tätig in der fachlichen Unterstützung von Naturschutzbehörden und in der
Durchführung von Entwicklungs- und
Artenschutzmaßnahmen. Diese zusammenfassend als „Ökologische Stationen“
bezeichneten Einrichtungen werden u.a. vom Land finanziell unterstützt. Aktuell
wird auf Landesebene die rechtliche Grundlage dieser Finanzierung
vereinheitlicht.
Im
Landkreis Nienburg betreffen die formalen Anpassungen die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM) und den BUND Diepholzer
Moorniederung (BUND DHM), mit denen die Naturschutzbehörde seit Langem
erfolgreich in der Betreuung von Naturschutzgebieten und bei der Durchführung
von Artenschutzmaßnahmen zusammenarbeitet. Beide Stationen sind jeweils
landkreisübergreifend tätig. Es werden jährlich Arbeitspläne zwischen den
Stationen, den Landkreisen und dem Land abgestimmt; die Kosten für die
Umsetzung trägt das Land.
Als künftige rechtliche Grundlage
für die Landesförderung sind nun „Kooperationsvereinbarungen“ zwischen
den Ökologischen Stationen und den jeweiligen UNBen als Kooperationspartnern
erforderlich. Die Vereinbarungen beruhen auf einer Muster-Empfehlung des Landes, um Einheitlichkeit zu gewährleisten. Jede
Kooperationsvereinbarung benennt die Aufgaben und die Gebietskulisse der
jeweiligen Station und regelt die Art der Zusammenarbeit mit der UNB. Sie bildet damit auch den Rahmen
der jeweiligen künftigen Jahresarbeitspläne, die ungefähr in gewohnter Form
fortgeführt werden sollen.
Finanziert
werden die Aufgaben aus den Kooperationsvereinbarungen durch das Land auf der
Grundlage von Zuwendungsvereinbarungen mit den ökologischen Stationen. Hiervon
sind die UNBen nicht berührt.
§ Eine Kooperationsvereinbarung zwischen der ÖSSM und
den UNBen der Region Hannover, des Landkreises Schaumburg und des Landkreises
Nienburg befindet sich derzeit in der Abstimmung.
§ Eine vergleichbare Kooperationsvereinbarung zwischen
dem BUND DHM und den UNBen der Landkreise Diepholz und Nienburg befindet sich
ebenfalls in der Abstimmung, auch mit dem Land als Flächeneigentümer. Der
Kreisentwicklungsausschuss des LK DH wurde über die Vereinbarung am 23.08.2017
informiert.
Alle
Vereinbarungen sollen bis zum Oktober 2017 für eine Laufzeit von 2018 – 2021
getroffen werden.
Weitere
Informationen werden in der Sitzung gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine;
die Kosten werden (weiterhin) vom Land getragen.
Anlagen:
keine