Betreff
Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen; hier: Kooperationsvereinbarungen mit der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM) und dem BUND Diepholzer Moorniederung (BUND DHM)
Vorlage
2017/163
Aktenzeichen
554
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt

In Niedersachsen sind seit vielen Jahren verschiedene Naturschutzeinrichtungen tätig in der fachlichen Unterstützung von Naturschutzbehörden und in der Durchführung von Entwicklungs-  und Artenschutzmaßnahmen. Diese zusammenfassend als „Ökologische Stationen“ bezeichneten Einrichtungen werden u.a. vom Land finanziell unterstützt. Aktuell wird auf Landesebene die rechtliche Grundlage dieser Finanzierung vereinheitlicht.

Im Landkreis Nienburg betreffen die formalen Anpassungen die Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM) und den BUND Diepholzer Moorniederung (BUND DHM), mit denen die Naturschutzbehörde seit Langem erfolgreich in der Betreuung von Naturschutzgebieten und bei der Durchführung von Artenschutzmaßnahmen zusammenarbeitet. Beide Stationen sind jeweils landkreisübergreifend tätig. Es werden jährlich Arbeitspläne zwischen den Stationen, den Landkreisen und dem Land abgestimmt; die Kosten für die Umsetzung trägt das Land.

 

Als künftige rechtliche Grundlage für die Landesförderung sind nun „Kooperationsvereinbarungen“ zwischen den Ökologischen Stationen und den jeweiligen UNBen als Kooperationspartnern erforderlich. Die Vereinbarungen beruhen auf einer Muster-Empfehlung des Landes, um Einheitlichkeit zu gewährleisten. Jede Kooperationsvereinbarung benennt die Aufgaben und die Gebietskulisse der jeweiligen Station und regelt die Art der Zusammenarbeit mit der UNB. Sie bildet damit auch den Rahmen der jeweiligen künftigen Jahresarbeitspläne, die ungefähr in gewohnter Form fortgeführt werden sollen.

 

Finanziert werden die Aufgaben aus den Kooperationsvereinbarungen durch das Land auf der Grundlage von Zuwendungsvereinbarungen mit den ökologischen Stationen. Hiervon sind die UNBen nicht berührt.

 

§ Eine Kooperationsvereinbarung zwischen der ÖSSM und den UNBen der Region Hannover, des Landkreises Schaumburg und des Landkreises Nienburg befindet sich derzeit in der Abstimmung.

 

§ Eine vergleichbare Kooperationsvereinbarung zwischen dem BUND DHM und den UNBen der Landkreise Diepholz und Nienburg befindet sich ebenfalls in der Abstimmung, auch mit dem Land als Flächeneigentümer. Der Kreisentwicklungsausschuss des LK DH wurde über die Vereinbarung am 23.08.2017 informiert.

 

Alle Vereinbarungen sollen bis zum Oktober 2017 für eine Laufzeit von 2018 – 2021 getroffen werden.

 

Weitere Informationen werden in der Sitzung gegeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine; die Kosten werden (weiterhin) vom Land getragen.

 


Anlagen:

 

keine