Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderungsverordnung zur Verordnung zum
Schutze von Landschaftsteilen in den Gemeinden Landesbergen, Estorf, Leeseringen,
Schessinghausen, Husum, Brokeloh und Leese (Landschaftsschutzgebiet
„Meerbachniederung“) wird beschlossen.
Sachverhalt
Außerhalb
der Ortslage im Landschaftsschutzgebiet „Meerbachniederung“ in der Gemarkung Leese, Flur 12, Teilbereich
des Flurstücks 20/1, hat sich ein Agrarhandel mit Futtermittelproduktion von
einem ehemals landwirtschaftlichen Betrieb zu einem gewerblichen Unternehmen
entwickelt.
Das Grundstück liegt im mit Verordnung vom 25.02.1970 ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet
„Meerbachniederung“ (LSG NI 39). Um den Betrieb weiterhin zeitgemäß und
bedarfsgerecht führen zu können, sind bauliche Erweiterungen erforderlich.
Der
Agrarhandel ist baurechtlich kein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des
BauGB mehr. Eine Genehmigung weiterer Einrichtungen bzw. Erweiterungen gemäß §
35 BauGB ist nicht mehr möglich. Die Sicherung und Entwicklung des Betriebes
macht daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Durch den Bebauungsplan
soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Leese gesichert
werden.
Im
Einvernehmen mit der Gemeinde Leese wird der Bereich des Flurstückes daher als
Gewerbegebiet ausgewiesen. Der B-Plan Nr. 13 „Auf dem Krümpel“ befindet sich in
der Aufstellung.
Die
geplante gewerbliche Nutzung ist nicht vereinbar mit dem Schutzzweck der
Landschaftsschutzgebietsverordnung. Eine Realisierung ist nur über die
Teillöschung aus dem Schutzgebiet möglich. Daher wurde für diesen Bereich mit
Vorlage des Entwurfs zum B-Plan Nr. 13 ein Teillöschungsverfahren eingeleitet.
Die Eingriffsregelung wurde im Bauleitplanverfahren abgearbeitet.
Um die Verfahrenszeiträume so kurz wie möglich zu halten, wurde das gesetzlich
vorgeschriebene Änderungsverfahren zur Löschung der betroffenen Fläche aus dem
Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Meerbachniederung“ und das
Bauleitver-fahren zusammen federführend von der Samtgemeinde Mittelweser
eingeleitet.
In der Zeit vom 06.06.2017 bis 07.07.2017 erfolgte die erforderliche
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und Naturschutzvereinigungen,
die Bekannt-machung und die öffentliche Auslegung im Kreishaus und im Rathaus
der SG Mittelweser.
Zum Teillöschungsverfahren ist eine Stellungnahme einer Privatperson
eingegangen. Die eingegangene Stellungnahme sowie die entsprechende Abwägungs-
und Beschlussempfehlung ist in der Anlage 1 zusammengefasst und begründet.
Die Privatperson kritisiert die Ausgliederung der unverhältnismäßig großen
Fläche aus dem LSG und die beabsichtigte Gebäudehöhe. Dem Einwand konnte nicht
gefolgt werden, da es sich weder um einen besonders schutzwürdigen Bereich
handelt (intensiv genutztes Acker), noch eine erhebliche Beeinträchtigung des
den bebauten Bereich umrahmenden LSG`s gesehen wird.
Als Anlagen 1 – 5 sind die Abwägungstabelle, die 1. Änderungsverordnung
zur Verordnung Landschaftsschutzgebiet „Meerbachniederung“, die
Übersichtskarte, die Verordnungskarte und die Begründung zur
Änderungsverordnung beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungstabelle
Anlage 2: 1. Änderungsverordnung zur Verordnung
Landschaftsschutzgebiet
„Meerbachniederung“
Anlage 3: Übersichtskarte
Anlage 4: Verordnungskarte
Anlage 5: Begründung zur 1. Änderungsverordnung