Die Haushaltsmittel werden - wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen - im Rahmen des Nachtragshaushaltes veranschlagt.
Sachverhalt
Entgegen der letzten Jahre
wird der Haushalt 2017 nicht mit einem positiven Ergebnis abschließen. Das
Gesamtbild ergibt sich aus beiliegender Tabelle (Anlage).
Neben einer allgemein
steigenden Tendenz in zahlreichen Bezügen (s. untenstehende Begründungen) schlägt
insbesondere ein Jugendhilfefall, in dem der Landkreis Nienburg/Weser zur
Erstattung von rd. 600.000 € verpflichte wurde, zu Buche. Dass der Landkreis
aus diesem Verfahren wiederum nun einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem
überörtlichen Sozialhilfeträger geltend machen kann (und wird), gereicht im
laufenden Haushaltsjahr jedoch nicht zur Besserung der Situation, da auch hier
im Wege der Klage der Anspruch zu erstreiten sein wird, was sicherlich viele
Monate, wenn nicht Jahre in Anspruch nehmen wird.
Der Anspruch des
Landkreises richtet sich gegen den Landeswohlfahrtsverband Hessen, der im Verfahren
vor dem Bundesverwaltungsgericht auch bereits seine Zuständigkeit und
Kostenerstattungspflicht anerkannt hat. Strittig ist derzeit Zeitraum für den
die Kostenerstattung zu leisten ist. Hier bestehen unterschiedliche rechtliche
Auffassungen zur Fristenregelung. Näheres wird sich im Rahmen der Geltendmachung
erst ergeben.
Zu den weiteren, den
Haushalt negativ beeinflussenden Faktoren wird auf die nachstehenden Ausführungen
verwiesen:
36334 433100
Erziehungsbeistandschaft
Die Fallzahlen sind von
durchschnittlich 93,58 in 2016 auf 117,76 in 2017 gestiegen. Dies entspricht der
Steigerung der Kosten.
36335 433100 SPFH
Die Fallzahlen sind von
durchschnittlich 135,25 in 2016 auf 145,43 in 2017 gestiegen. Zusätzlich werden
in den Familien immer aufwendigere (sowohl vom Inhalt als auch vom Umfang)
Hilfen notwendig.
36338 433200 Heimkosten
Kostensteigerung durch Anstieg der Entgelte um
durchschnittlich über 3 % bei etwa gleichbleibender Fallzahl.
36338 445200 Kostenerstattungen
Kostenerstattungen zwischen
Jugendämtern sind nicht planbar, da sie vom Umzugsverhalten der sorgeberechtigten
Elternteile abhängen. In 2017 wurde ein kostenintensiver Fall vom Landkreis
Minden übernommen, so dass hier für dieses Jahr höhere Kosten als geplant
anfallen.
36343 433200 Stationäre Eingliederungshilfe
Höhere Kosten durch deutlichen Anstieg der
Fallzahlen von durchschnittlich 13,58 in 2016 auf 18,57 in 2017, Tendenz weiter
steigend.
36343 445200 Kostenerstattungen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 22.06.2017
entschieden(s.o.), dass wir in einem Jugendhilfefall zunächst zur Erstattung
von ca. 600.000 € verpflichtet sind. Gleichzeitig haben wir einen
(Teil-)Erstattungsanspruch gegenüber dem überörtlichen Sozialhilfeträger,
voraussichtlich wird jedoch ebenfalls ein Klageverfahren notwendig sein, so
dass noch nicht klar ist, wann und in welchem Umfang Erträge verbucht
werden können.
36344 433101 Ambulante Eingliederungshilfe
(Schulbegleitungen)
Der durchschnittliche Stundenumfang für die
Schulbegleitung ist gestiegen, u.a. ist dies auf die vermehrte Anzahl von Ganztagsschulen
zurückzuführen. Zusätzlich ist die Fallzahl weiterhin leicht steigend.
36420 433100 Vollzeitpflege Minderjährige
Die erhöhten Aufwendungen ergeben sich aus der
Steigerung der Fallzahlen von durchschnittlich 196,83 in 2016 auf 202,86 in
2017.
36512 433100 Kindertagespflege
Im Bereich Kindertagespflege sind stark ansteigende
Fallzahlen (Durchschnitt 2015: 175, 2016: 198, 2017: 251 Fälle) zu verzeichnen.
Es werden häufiger auswärtige Tagespflegepersonen in Anspruch genommen, daneben
gibt es vermehrt Großtagespflegestellen (ab 01.08. kommen 100 Tagespflegeplätze
dazu), so dass die Kosten nochmals ansteigen werden.
36514 433200 Kindergartengebühren
Stark ansteigende Fallzahlen (Durchschnitt 2015:
353, 2016: 376, 2017: 463 Fälle), u.a. durch kinderreiche Flüchtlingsfamilien.
36512 + 36514 Kindertagesbetreuung allgemein
Der Bedarf steigt u.a. weiter an, da der Anspruch
auf eine Betreuung ab dem 1. Lebensjahr von den Eltern erst nach und nach
realisiert wird. Zum nächsten Kindergartenjahr werden weitere Plätze sowohl im
Bereich Krippe/Kita als auch in Großtagespflegestellen geschaffen, d.h., die
Fallzahlen werden in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen. Zusätzlich
werden zum 01.08.2017 die Höchstbeträge für Kindergartengebühren deutlich
angehoben.
Anlagen:
Tabelle Nachtragshaushalt
2017
zu Vorlage Nr. 2017/165