Betreff
Veranschlagung eines Nachtrags für das laufende Haushaltsjahr
Vorlage
2017/165
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage

Die Haushaltsmittel werden - wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen - im Rahmen des Nachtragshaushaltes veranschlagt.


Sachverhalt

Entgegen der letzten Jahre wird der Haushalt 2017 nicht mit einem positiven Ergebnis abschließen. Das Gesamtbild ergibt sich aus beiliegender Tabelle (Anlage).

Neben einer allgemein steigenden Tendenz in zahlreichen Bezügen (s. untenstehende Begründungen) schlägt insbesondere ein Jugendhilfefall, in dem der Landkreis Nienburg/Weser zur Erstattung von rd. 600.000 € verpflichte wurde, zu Buche. Dass der Landkreis aus diesem Verfahren wiederum nun einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem überörtlichen Sozialhilfeträger geltend machen kann (und wird), gereicht im laufenden Haushaltsjahr jedoch nicht zur Besserung der Situation, da auch hier im Wege der Klage der Anspruch zu erstreiten sein wird, was sicherlich viele Monate, wenn nicht Jahre in Anspruch nehmen wird.

Der Anspruch des Landkreises richtet sich gegen den Landeswohlfahrtsverband Hessen, der im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auch bereits seine Zuständigkeit und Kostenerstattungspflicht anerkannt hat. Strittig ist derzeit Zeitraum für den die Kostenerstattung zu leisten ist. Hier bestehen unterschiedliche rechtliche Auffassungen zur Fristenregelung. Näheres wird sich im Rahmen der Geltendmachung erst ergeben.

Zu den weiteren, den Haushalt negativ beeinflussenden Faktoren wird auf die nachstehenden Ausführungen verwiesen:

 

36334 433100 Erziehungsbeistandschaft

Die Fallzahlen sind von durchschnittlich 93,58 in 2016 auf 117,76 in 2017 gestiegen. Dies entspricht der Steigerung der Kosten.

 

36335 433100 SPFH

Die Fallzahlen sind von durchschnittlich 135,25 in 2016 auf 145,43 in 2017 gestiegen. Zusätzlich werden in den Familien immer aufwendigere (sowohl vom Inhalt als auch vom Umfang) Hilfen notwendig.

 

36338 433200 Heimkosten

Kostensteigerung durch Anstieg der Entgelte um durchschnittlich über 3 % bei etwa gleichbleibender Fallzahl.

 

36338 445200 Kostenerstattungen

Kostenerstattungen zwischen Jugendämtern sind nicht planbar, da sie vom Umzugsverhalten der sorgeberechtigten Elternteile abhängen. In 2017 wurde ein kostenintensiver Fall vom Landkreis Minden übernommen, so dass hier für dieses Jahr höhere Kosten als geplant anfallen.

 

36343 433200 Stationäre Eingliederungshilfe

Höhere Kosten durch deutlichen Anstieg der Fallzahlen von durchschnittlich 13,58 in 2016 auf 18,57 in 2017, Tendenz weiter steigend.

 

36343 445200 Kostenerstattungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 22.06.2017 entschieden(s.o.), dass wir in einem Jugendhilfefall zunächst zur Erstattung von ca. 600.000 € verpflichtet sind. Gleichzeitig haben wir einen (Teil-)Erstattungsanspruch gegenüber dem überörtlichen Sozialhilfeträger, voraussichtlich wird jedoch ebenfalls ein Klageverfahren notwendig sein, so dass noch nicht  klar ist, wann und in welchem Umfang Erträge verbucht werden können.

 

36344 433101 Ambulante Eingliederungshilfe (Schulbegleitungen)

Der durchschnittliche Stundenumfang für die Schulbegleitung ist gestiegen, u.a. ist dies auf die vermehrte Anzahl von Ganztagsschulen zurückzuführen. Zusätzlich ist die Fallzahl weiterhin leicht steigend.

 

36420 433100 Vollzeitpflege Minderjährige

Die erhöhten Aufwendungen ergeben sich aus der Steigerung der Fallzahlen von durchschnittlich 196,83 in 2016 auf 202,86 in 2017.

 

36512 433100 Kindertagespflege

Im Bereich Kindertagespflege sind stark ansteigende Fallzahlen (Durchschnitt 2015: 175, 2016: 198, 2017: 251 Fälle) zu verzeichnen. Es werden häufiger auswärtige Tagespflegepersonen in Anspruch genommen, daneben gibt es vermehrt Großtagespflegestellen (ab 01.08. kommen 100 Tagespflegeplätze dazu), so dass die Kosten nochmals ansteigen werden.

 

36514 433200 Kindergartengebühren

Stark ansteigende Fallzahlen (Durchschnitt 2015: 353, 2016: 376, 2017: 463 Fälle), u.a. durch kinderreiche Flüchtlingsfamilien.

 

36512 + 36514 Kindertagesbetreuung allgemein

Der Bedarf steigt u.a. weiter an, da der Anspruch auf eine Betreuung ab dem 1. Lebensjahr von den Eltern erst nach und nach realisiert wird. Zum nächsten Kindergartenjahr werden weitere Plätze sowohl im Bereich Krippe/Kita als auch in Großtagespflegestellen geschaffen, d.h., die Fallzahlen werden in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen. Zusätzlich werden zum 01.08.2017 die Höchstbeträge für Kindergartengebühren deutlich angehoben.

 


Anlagen:

 

Tabelle Nachtragshaushalt 2017

zu Vorlage Nr. 2017/165