Betreff
Erhalt des Wechselladerfahrzeugs NI - 289
Vorlage
2017/170
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt zu, dass das Wechselladerfahrzeug NI- 289 nicht außer Betrieb genommen und veräußert wird.

 


Sachverhalt

Mit Beschluss vom 03.05.2017 hat der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen dem Kauf und Umbau eines gebrauchten Wechselladerfahrzeugs (WLF) zugestimmt (Drucksache 2017/101). Es war vorgesehen, dass nach dem Kauf und Umbau des WLF mit AB von der VGH das alte WLF NI - 289 außer Betrieb genommen und wie alle ausgesonderten Fahrzeuge der Kreisfeuerwehr über die VEBEG zur Versteigerung gebracht werden solle.

 

Der Kreisbrandmeister Fischer schlägt nunmehr aufgrund der Schadensereignisse der letzten Zeit vor, das WLF NI – 289 doch nicht außer Betrieb zu setzen, sondern es weiter für die Einsätze bzw. als Reservefahrzeug zu behalten. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Das WLF von der VGH wurde nach dem Beschluss vom 03.05.2017 von der VGH gekauft. Der Umbau wurde in einem Vergabeverfahren jetzt beauftragt. Es ist davon auszugehen, dass das neue WLF im Oktober 2017 in Dienst genommen werden kann.

 

 


Anlagen:

 

·         Schreiben des Kreisbrandmeisters