Der Ausschuss für Brandschutz
und Rettungswesen stimmt zu, dass das Wechselladerfahrzeug NI- 289 nicht außer
Betrieb genommen und veräußert wird.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 03.05.2017
hat der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen dem Kauf und Umbau eines
gebrauchten Wechselladerfahrzeugs (WLF) zugestimmt (Drucksache 2017/101). Es
war vorgesehen, dass nach dem Kauf und Umbau des WLF mit AB von der VGH das
alte WLF NI - 289 außer Betrieb genommen und wie alle ausgesonderten Fahrzeuge
der Kreisfeuerwehr über die VEBEG zur Versteigerung gebracht werden solle.
Der Kreisbrandmeister Fischer
schlägt nunmehr aufgrund der Schadensereignisse der letzten Zeit vor, das WLF
NI – 289 doch nicht außer Betrieb zu setzen, sondern es weiter für die Einsätze
bzw. als Reservefahrzeug zu behalten. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Das WLF von der VGH wurde
nach dem Beschluss vom 03.05.2017 von der VGH gekauft. Der Umbau wurde in einem
Vergabeverfahren jetzt beauftragt. Es ist davon auszugehen, dass das neue WLF
im Oktober 2017 in Dienst genommen werden kann.
Anlagen:
·
Schreiben des
Kreisbrandmeisters