Der Bericht zur Situation der geflüchteten Menschen im Landkreis Nienburg/Weser wird zur Kenntnis genommen.
Das bestehende, zum 31.12.2017 auslaufende, Mietverhältnis hinsichtlich der Bundeswehrliegenschaft „Westlandstraße“ wird nicht verlängert.
Sachverhalt
Erläuterung der statistischen Daten:
Nachdem die Einreise von
Flüchtlingen nach Deutschland ab Mitte März 2016 massiv zurückging, dauerte die
Nachbearbeitung der Unterbringung von Flüchtlingen bis in das Jahr 2017 hinein,
da neben der eigenen personellen Unterbesetzung auch die Überlastung der kreisangehörigen
Gemeinden um die Jahreswende 2015/2016 eine verzögerte Abrechnungen der Miet-
und Nebenkosten bedingt hat.
Im Jahr 2017 konnte das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zahl der abschließend
bearbeiteten Asylanträge merklich erhöhen. Während die Ausreise abschlägig
entschiedener Anträge nur in einem mäßigen Umfang stattfindet, ist eine große
Anzahl von Flüchtlingen (ca. 1.350 seit dem 01.09.2015) aufgrund der Anerkennung
eines Schutzstatus aus der Zuständigkeit des Landkreises Nienburg ausgeschieden.
Diese Personen gehen im
Regelfall in die Betreuung des Jobcenters (SGB II) über, soweit sie nicht
aufgrund der Freizügigkeit innerhalb Niedersachsens den Landkreis Nienburg
verlassen. Insgesamt betreut das Jobcenter Nienburg derzeit über 2.000 Personen,
die einen aktuellen Fluchthintergrund haben. Diese Zahlen deuten darauf hin,
dass mehr anerkannte Flüchtlinge aus anderen Teilen Niedersachsens zugezogen
als dorthin abgewandert sind.
Die erwerbsfähigen,
anerkannten Personen werden spätestens beim Übergang in den Rechtskreis des SGB
II verpflichtet, einen Integrationskurs zu besuchen, sprachfördernde und
erwerbsorientierte Folgemaßnahmen stehen zur Verfügung.
Die Zahl der Asylbewerber in
der Zuständigkeit des Landkreises ist auf aktuell ca. 1.000 Personen gesunken
(Höchststand: 2.220 im Mai 2016). Die Nacharbeiten im zuständigen Fachdienst
312 aus den Jahren 2015 und 2016 werden mit Ablauf dieses Jahres abgeschlossen
sein, so dass in Absprache mit dem Fachbereich Personal der 2016 mittels
befristeter Stellen aufgestockte Personalbestand der aktuellen Entwicklung
angepasst wird.
Die Finanzierung der Aufgaben nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
Die Erledigung der
gesamtstaatlichen Aufgabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Niedersächsischen
Aufnahmegesetz (AufnG) sollte für den Landkreis Nienburg kostenneutral sein.
Tatsächlich erstattet das Land die durchschnittlichen Kosten der in der
Asylbewerberstatistik ausgewiesenen Aufwendungen an die Kreise und Städte im
Land Niedersachsen. Für den Landkreis Nienburg trifft aufgrund der nahezu
ausschließlichen dezentralen Unterbringung immerhin zu, dass die Pauschale von zuletzt
10.000,00 € die direkten Transferaufwendungen für Lebensunterhalt,
Unterkunftskosten, Krankenhilfe, Bildung- und Teilhabeleistungen und sonstige
Leistungen auch abdeckt. Nicht vollständig berücksichtigt sind allerdings die
Kosten, die durch den erheblichen personellen und sächlichen Ressourceneinsatz
in den Fachdiensten Sozialhilfe, Ausländerbehörde, Jugend und Gesundheit, in
der Volkshochschule und in den zentralen Diensten entstehen. Ein Teil -zumindest
der kalkulatorischen Kosten- bleibt beim Landkreis und den Gemeinden ungedeckt.
Das Land hat am 11.08.2017
beschlossen, die Pauschale für das Jahr 2017 (haushaltwirksam im Jahr 2018) auf
11.192,00 € anzuheben.
Vorhaltung einer Notunterkunft in Nienburg,
Westlandstraße
Auf Vorschlag der Verwaltung
hat der Kreisausschuss am 13.06.2016 beschlossen, die ehemals als
Landeseinrichtung hergerichtete Flüchtlingsunterkunft in einem Teil der
Nienburger Clausewitz-Kaserne (Westlandstraße) für die Dauer des Jahres 2017
als Lagerfläche anzumieten, um im Fall eines erhöhten Zustroms von Flüchtlingen
schnell und mit vergleichsweise wenig Aufwand Zugriff auf die Liegenschaft zu haben.
Diese Entscheidung in einer
Zeit, als konstant weniger Flüchtlinge in den Landkreis Nienburg zugewiesen
wurden, erfolgte aus folgenden Gründen:
Die Vorhaltung der
Liegenschaft konnte durch einen vergünstigten Überlassungsvertrag als Lagerfläche
von der Bundeswehrverwaltung erreicht werden. Kostenintensive Verwaltung und
Bewachung der in die Kaserne integrierten Einrichtung waren nicht erforderlich.
Zudem war bei dem Beschluss
im Sommer 2016 eine besondere Risikoabwägung erforderlich. Weniger als ein
Vierteljahr nach dem Höchststand des Flüchtlingsaufkommens befanden sich viele
Flüchtlinge an den europäischen Grenzen sowie weitere potentielle Flüchtlinge
in den immer noch nicht befriedeten Krisengebieten, insbesondere in Syrien und
dem Irak. Die Maßnahmen, die für den derzeit geringen Zustrom von Flüchtlingen
nach Deutschland verantwortlich waren, nämlich das Abkommen der EU mit der
Türkei und die Schließung der sog. Balkan-Route, haben sich als effektiv erwiesen,
eine nachhaltige Stabilität war aber noch unbelegt.
Für die Unterbringung von
Flüchtlingen hatte sich die Unterkunft in der Westlandstraße
(Clausewitz-Kaserne Nienburg-Langendamm) im Rahmen der Amtshilfe für das Land
Niedersachsen als geeignet erwiesen.
Die Unterbringungsmöglichkeit
für bis zu 200 Flüchtlinge (kurzzeitige Belegung mit bis zu 220 Flüchtlingen) war
eine angemessene Größenordnung, um Zuweisungs-kontingente von mehreren Wochen
aufzufangen und von dort weiter zu verteilen, wenn ein der zweiten Jahreshälfte
2015 ähnelndes Flüchtlingsszenario eingetreten wäre. Letztlich sprach bei
dieser zum Zeitpunkt der Entscheidung unklaren Gesamtlage der
Herrichtungszustand der genutzten Gebäude und des (von der übrigen Kaserne
abgezäunten) Geländes für eine mietvertragliche Absicherung einer etwaig
notwendigen Nutzung zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung. Im Falle anderweitiger
Planungen der Bundeswehrverwaltung wäre das Objekt ggf. nicht mehr verfügbar oder
nur unter (erneutem) Einsatz erheblicher Mittel herzurichten gewesen.
So sinnvoll die Vorhaltung
der Liegenschaft im Jahr 2017 auch gewesen ist, ist sie für das Jahr 2018
erneut auf den Prüfstand zu stellen. Unter Berücksichtigung aller zugänglichen
Erkenntnisquellen hat sich aus Sicht der Verwaltung die politische Lage in den
Krisengebieten nicht merklich verbessert. Dennoch ist nach 18 Monaten das
„Aufleben“ der ehemaligen Fluchtmuster derzeit nicht wahrscheinlich. Soweit
neue Situationen an potentiellen Fluchtrouten entstehen, die Auswirkungen auf
die Einreise von geflüchteten Menschen nach Deutschland haben, ist dies nicht
vorhersehbar. Die Wahrscheinlichkeit solcher Szenarien ist aus Sicht der
Verwaltung jedoch erheblich geringer als noch vor einem Jahr, da in den
Grenzländern, aber auch in der ganzen EU, eine höhere Handlungsbereitschaft
erkennbar ist.
Darüber hinaus ist auch davon
auszugehen, dass sich selbst bei einer nicht vollständig auszuschließenden
Steigerung des Flüchtlingsaufkommens in der Zukunft die Reaktionsmöglichkeiten
sowohl des Landes als auch des Landkreises Nienburg nachhaltig erhöht haben.
Das Land Niedersachsen ist nach dem Aufwachsen seiner Erstunterbringungskapazitäten
in der Lage, bis zu 35.000 Flüchtlinge unterzubringen und die Weiterleitung in
die Kommunen auf die Personen mit hoher oder unklarer Bleiberechtsperspektive
zu beschränken. Auch die dezentrale Unterbringung im Landkreis Nienburg weist
Kapazitäten auf, die der Entwicklung der letzten zwei Jahre geschuldet sind.
Zum einen wurden noch im Jahr 2016 aufgrund der Nachfrage und des „Bewerbens“
durch die unterbringungspflichtigen Gemeinden Wohnungen und Häuer ertüchtigt
und zur Flüchtlingsunterbringung angeboten. Teilweise mussten diese Wohnungen
gar nicht mehr belegt werden. Daneben waren die Gemeinden zu Beginn des starken
Zustroms von geflüchteten Menschen gezwungen, Zugeständnisse bei der Anmietung
dringend benötigten Wohnraumes hinsichtlich der Laufzeit (in Einzelfällen bis
zu fünf Jahren) machen. Die Belegung ist heute vielfach nur noch durch Abmieten
„normalen“ Wohnraums möglich, so dass insgesamt ausreichend geeigneter Wohnraum
zur Verfügung steht.
Letztlich spricht die
seinerzeit für die Anmietung ins Feld geführte Ungewissheit über die
Nachnutzung durch die Bundeswehr in dieser Lage auch für die Auflösung der
durch den Landkreis vorgehaltenen Notunterkunft, da nicht auszuschließen ist,
dass zumindest die baulichen Anlagen (Gebäude, Zaun) auch nach der Aufgabe
durch den Landkreis noch längere Zeit im gegenwärtigen Zustand verbleiben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Das Auslaufen des
Mietvertrages führt ab 2018 zu geringeren Aufwendungen i.H.v. rund 60.000,00 €
im Jahr.
Anlagen:
·
Aktuelles
Flüchtlingsmonitoring