Der Ausschuss für die allgemeinbildenden Schulen nimmt den Abschluss der Zielvereinbarung mit der Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement zur Kenntnis.
Sachverhalt
Die Transferagentur Niedersachsen ist Teil der
bundesweiten „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dabei handelt es sich um ein
Netzwerk von neun Transferagenturen zur Begleitung von Kommunen beim
Aufbau/Ausbau eines datenbasierenden Bildungsmanagements. Die Transferagentur
Niedersachsen mit Sitz in Osnabrück bietet seit 2015 landesweit an, die
Bildungsbüros der Kommunen unentgeltlich zu unterstützen und durch den Transfer
erfolgreicher Praxisangebote das Bildungsmanagement zu verbessern.
Das Bildungsbüro des Landkreises Nienburg/Weser wurde mit Förderung des Landes
zunächst für die Jahre 2012 bis 2015 eingerichtet. Es hatte bereits vor der Gründung
der Transferagentur den ersten Bildungsbericht 2013 erstellt. Eine engere Zusammenarbeit
mit der Transferagentur erfolgte aus diesem Grund nicht. Inzwischen hat sich
die Situation des Bildungsbüros verändert. Bis 2015 hat das Bildungsbüro für
die Landkreise der Regionalen Entwicklungskooperation Weserbergland plus gearbeitet.
Eine Lehrkraft des Landes war in Vollzeit zum Landkreis Nienburg/ Weser
abgeordnet. Der Landkreis hatte eine Verwaltungskraft eingesetzt, die zu 50 %
vom Landkreis und zu 50 % von den Landkreisen der REK Weserbergland plus getragen
wurde. Der Anteil des Landkreises betrug somit insgesamt 62,5 %.
In 2015 haben die anderen Landkreise der REK
(Schaumburg, Hameln und Holzminden) eigene Bildungsbüros eingerichtet. Die
Ausschreibung der nunmehr Teilzeitstelle mit 50 % eines Bildungskoordinators
ausschließlich für den Landkreis Nienburg/Weser war mehrmals erfolglos. Es gab
keine Bewerbungen von Lehrkräften für diese Stelle. Das Land Niedersachsen hat
daraufhin die Abordnung des Bildungskoordinators für die Jahre 2016 und 2017
kapitalisiert. Diese Kapitalisierung wurde inzwischen für das Jahr 2018
verlängert. Die Aufgabe der kommunalen Bildungskoordination wurde ab 1.6.2016
der Fachbereichsleitung Bildung übertragen.
Daneben wird aufgrund des hohen Zustroms von Flüchtlingen seit dem 1.2.2017 im
Rahmen des Bundesförderprogramms „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote
für Neuzugewanderte“ ein Kommunaler Bildungskoordinator für Neuzugewanderte
beschäftigt, der aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
gefördert wird. Organisatorisch ist diese Stelle dem Fachdienst Integration und
Teilhabe des Fachbereichs Jugend zugeordnet ist, der Stelleninhaber arbeitet
jedoch eng mit dem Bildungsbüro zusammen.
Die Rahmenbedingungen haben sich somit verändert.
Insbesondere der Bildungskoordinator für Neuzugewanderte ist an einer
Vernetzung mit anderen Koordinatoren interessiert. Die Zusammenarbeit mit der
Transferagentur könnte durch den externen Input zur Weiterentwicklung der
Arbeit des Bildungsbüros und des Kommunalen Bildungskoordinator für
Neuzugewanderte beitragen. Die Agentur bietet hierfür ein modulares Vorgehen
an.
Im Modul 1 wird eine Ist-Stand-Analyse
durchgeführt, um die konkrete Ausgangssituation und die Bedarfe festzustellen.
Im Modul 2 wird eine individuelle Modellösung erarbeitet über die geeigneten
Modelle und Instrumente als Transfergegenstände, die in der Kommune etabliert
werden sollen. Als dritter Schritt werden transfernehmende und transfergebende
Kommunen zusammengeführt, um in Workshops den Transferprozess von guten
Beispielen und Methoden strukturiert und zielführend zu realisieren.
Für jedes Modul wird eine schriftliche Zielvereinbarung abgeschlossen, die
neben einer Definition klarer Ziele auch den geplanten Ressourceneinsatz und
die Rolle, Rechte und Pflichten der Akteure beinhaltet.
Die Verwaltung hat zunächst die Zielvereinbarung für das Modul 1 abgeschlossen.
Die Bearbeitung des Moduls wird etwa 12 Wochen dauern. Ein Beginn der Arbeit
ist seitens der Transferagentur erst ab Anfang 2018 möglich. Nach Abschluss
dieses Moduls soll die weitere Zusammenarbeit im Modul 2 vereinbart werden.
Externe Kosten entstehen für den Landkreis nicht.