Betreff
Bildungsbüro; Zusammenarbeit mit der Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement Niedersachsen
Vorlage
2017/185
Art
Bericht

Der Ausschuss für die allgemeinbildenden Schulen nimmt den Abschluss der Zielvereinbarung mit der Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement zur Kenntnis.


Sachverhalt

Die Transferagentur Niedersachsen ist Teil der bundesweiten „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ des Bundesministeriums für Bildung und For­schung. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk von neun Transferagenturen zur Be­gleitung von Kommunen beim Aufbau/Ausbau eines datenbasierenden Bildungs­managements. Die Transferagentur Niedersachsen mit Sitz in Osnabrück bietet seit 2015 landesweit an, die Bildungsbüros der Kommunen unentgeltlich zu unterstützen und durch den Transfer erfolgreicher Praxisangebote das Bildungsmanagement zu verbessern.

Das Bildungsbüro des Landkreises Nienburg/Weser wurde mit Förderung des Lan­des zunächst für die Jahre 2012 bis 2015 eingerichtet. Es hatte bereits vor der Grün­dung der Transferagentur den ersten Bildungsbericht 2013 erstellt. Eine engere Zu­sammenarbeit mit der Transferagentur erfolgte aus diesem Grund nicht. Inzwischen hat sich die Situation des Bildungsbüros verändert. Bis 2015 hat das Bildungsbüro für die Landkreise der Regionalen Entwicklungskooperation Weserbergland plus ge­arbeitet. Eine Lehrkraft des Landes war in Vollzeit zum Landkreis Nienburg/ Weser abgeordnet. Der Landkreis hatte eine Verwaltungskraft eingesetzt, die zu 50 % vom Landkreis und zu 50 % von den Landkreisen der REK Weserbergland plus getragen wurde. Der Anteil des Landkreises betrug somit insgesamt 62,5 %.

 

In 2015 haben die anderen Landkreise der REK (Schaumburg, Hameln und Holzminden) eigene Bildungsbüros eingerichtet. Die Ausschreibung der nunmehr Teilzeitstelle mit 50 % eines Bildungskoordinators ausschließlich für den Landkreis Nienburg/Weser war mehrmals erfolglos. Es gab keine Bewerbungen von Lehrkräf­ten für diese Stelle. Das Land Niedersachsen hat daraufhin die Abordnung des Bil­dungskoordinators für die Jahre 2016 und 2017 kapitalisiert. Diese Kapitalisierung wurde inzwischen für das Jahr 2018 verlängert. Die Aufgabe der kommunalen Bil­dungskoordination wurde ab 1.6.2016 der Fachbereichsleitung Bildung übertragen.

Daneben wird aufgrund des hohen Zustroms von Flüchtlingen seit dem 1.2.2017 im Rahmen des Bundesförderprogramms „Kommunale Koordinierung der Bildungsan­gebote für Neuzugewanderte“ ein Kommunaler Bildungskoordinator für Neuzuge­wanderte beschäftigt, der aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und For­schung gefördert wird. Organisatorisch ist diese Stelle dem Fachdienst Integration und Teilhabe des Fachbereichs Jugend zugeordnet ist, der Stelleninhaber arbeitet jedoch eng mit dem Bildungsbüro zusammen.

 

Die Rahmenbedingungen haben sich somit verändert. Insbesondere der Bildungsko­ordinator für Neuzugewanderte ist an einer Vernetzung mit anderen Koordinatoren interessiert. Die Zusammenarbeit mit der Transferagentur könnte durch den externen Input zur Weiterentwicklung der Arbeit des Bildungsbüros und des Kommunalen Bil­dungskoordinator für Neuzugewanderte beitragen. Die Agentur bietet hierfür ein mo­dulares Vorgehen an.

 

Im Modul 1 wird eine Ist-Stand-Analyse durchgeführt, um die konkrete Ausgangssi­tuation und die Bedarfe festzustellen. Im Modul 2 wird eine individuelle Modellösung erarbeitet über die geeigneten Modelle und Instrumente als Transfergegenstände, die in der Kommune etabliert werden sollen. Als dritter Schritt werden transferneh­mende und transfergebende Kommunen zusammengeführt, um in Workshops den Transferprozess von guten Beispielen und Methoden strukturiert und zielführend zu realisieren.

Für jedes Modul wird eine schriftliche Zielvereinbarung abgeschlossen, die neben einer Definition klarer Ziele auch den geplanten Ressourceneinsatz und die Rolle, Rechte und Pflichten der Akteure beinhaltet.

Die Verwaltung hat zunächst die Zielvereinbarung für das Modul 1 abgeschlossen. Die Bearbeitung des Moduls wird etwa 12 Wochen dauern. Ein Beginn der Arbeit ist seitens der Transferagentur erst ab Anfang 2018 möglich. Nach Abschluss dieses Moduls soll die weitere Zusammenarbeit im Modul 2 vereinbart werden. Externe Kosten entstehen für den Landkreis nicht.