Der Ausschuss empfiehlt die Veranschlagung der Mittel für 2018 -wie vom FB Jugend vorgeschlagen.
Sachverhalt
Die
Veranschlagung 2018 basiert auf den Erkenntnissen und Ergebnissen der Jahre
2016 und 2017 sowie auf einer validen Vorschau, gegründet auf den Notwendigkeiten,
die sich aus dem gesellschaftlichen Wandel und gesetzlichen Entwicklungen
ableiten.
Zu den als gravierend zu bezeichnenden Ansätzen wird
in der Tabelle unterhalb des jeweiligen Produktes näher ausgeführt.
Die haushaltsverantwortlichen Fachdienstleitungen –
soweit sie am Tage der Sitzung verfügbar sind – geben auf Nachfrage nähere
Erläuterungen zu den Veranschlagungen.
Neben der Herausforderung, in Abstimmung mit den
Gemeinden eine bedarfsgerechte Betreuungslandschaft im Elementarbereich zu
entwickeln, die nicht nur den aktuellen Bedarfen der Eltern und Kindern gerecht
wird, sondern – unter permanenter Beobachtung und Berücksichtigung der
demografischen Entwicklung – auch den Anforderungen der Zukunft (Frühkindliche
Bildung, Erziehung und Betreuung, Vermeidung von Über-/Unterversorgung u.
Fehlinvestitionen mit langfristiger Mittelbindung) entspricht, sieht sich die
Jugendhilfe im Zusammenhang mit den Debatten Qualität und Kosten in den erzieherischen Hilfen und Umsteuerung der Erziehungshilfen von
individuellen in sozialräumliche Angebote mit zunehmender
Anspruchsintensität mit drei wesentlichen Steuerungsanforderungen konfrontiert:
-
Wirkungen steuern
Die aus einer intensivierten
Fall- und Kostensteuerung in Konsequenz erwachsende Forderung, die
Zielorientierung nicht nur methodisch zu praktizieren, sondern
Wirkungsparameter als Steuerungsgrößen einzusetzen und im Rahmen eines
Wirkungscontrollings mit Blick auf Einzelfälle, Leistungsarten und
Einrichtungen der Leistungserbringung aufzubauen und zu praktizieren.
-
Durch den Aufbau und die
zielgerichtete Nutzung von Netzwerken die Prävention verbessern
Durch verstärkte
Kooperationen mit anderen Bereichen (Bildung, Gesundheitswesen) soll es zu
einer Öffnung der Jugendhilfe kommen, die in ihren Ergebnissen
a)
Zu einem frühzeitigen Erkennen problematischer Lebenssituationen und
entsprechend frühzeitigem Einsatz sog. „niedrigschwelliger Hilfen“ führen soll,
b)
und den Einsatz der sog. „Regelangebote“ auf das Vermeiden von Problemzuspitzungen
beschränkt,
c)
einen frühzeitigen und wirkungsvollen Schutz von Kindern möglich macht
und
d)
später anfallenden kostenintensiven Maßnahmen vorbeugt und den Kostenanstieg
in der Jugendhilfe reduziert oder zumindest auf seinem Niveau hält.
Prototypisch für diesen
strategischen Ansatz sind z.B. die im Bundeskinderschutzgesetz geforderten
„Netzwerke Früher Hilfen“ und die in diesem Zusammen stehenden Netzwerke zum
Kinderschutz, zur Familienfreundlichkeit oder die kreisweit vernetzten Eltern
Cafés.
-
Qualität steuern
Spätestens mit den
gesetzlich hinterlegten Anforderungen einer umfassenden Qualitätsentwicklung in
den Handlungsfeldern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (§§ 79, 79 a SGB
VIII) wird die quantitative Anforderung an eine Jugendhilfe-Infrastruktur
erweitert um die dezidierte Aufgabe der qualitätsentwickelnden Steuerung. Die Einbeziehung des Begriffs „Eignung“ von
Freien Trägern erhält dadurch eine qualitativ-fachliche Dimension, die einen
zusätzlichen Anforderungs- und Steuerungsdruck markiert.
Hierdurch entstehen strukturelle Widersprüche und
Paradoxien, die das Jugendamt mit einer permanenten Gegensätzlichkeitlichkeit
von Anforderungen konfrontiert, heißt, mit der Ambivalenz zwischen Schutz/Hilfe
und Kontrolle umzugehen, möglichst zielgenau zu steuern unter gleichzeitiger
Gewährleistung von Qualität einerseits und andererseits die zugesprochene
Autonomie der Träger in organisatorischen und fachlichen Fragen zu akzeptieren.
Dies bedeutet insbesondere für die Mitarbeiter*innen
des ASD und des PKD eine immer größer werdende Herausforderung.
Neben den obigen Spannungsfeldern spitzen sich
weitere Widersprüche zu, die es auszuhalten und in dass alltägliche Handeln
einzubinden gilt:
So intensiviert der verschärfte Kostendruck massiv
den Widerspruch zwischen der Logik des Einzelfalles (angestrebt wird die
„bestmögliche“ Hilfe entsprechend dem jeweils individuellen Bedarf) einerseits
und der Logik der auf Ressourcenbewirtschaftung ausgerichteten Organisation
(Steuerung und Begrenzung der Kosten, Einhalten des HH-Budgets) andererseits.
Die Anforderung nach einer organisationalen
Steuerung der Hilfen im Sinne kalkulierbarer Abläufe und einer einheitlichen
Qualität in der Fallbearbeitung führt zwangsläufig zum Widerspruch zur
Einzelfalllogik, die ein individuelles Vorgehen und eine individuelle und flexible
Ausgestaltung der Hilfen fordert.
Dieses ergibt dann weitere Spannungen hinsichtlich
der Logik der individuellen Verantwortung bei pädagogischen Entscheidungen
einerseits und der Logik der organisationalen Verankerung der Entscheidung.
Auch die geforderte Kooperation und Netzwerkbildung
mit anderen Organisationen führt zu vielen Widersprüchlichkeiten. Einerseits
muss das Jugendamt die eigenen Intentionen ins Profil (durch-)setzen, um in der
Interaktion mit den Beteiligten nicht unterzugehen, andererseits muss in die
anderen Organisationen hineingedacht und sie zu Handlungsbeiträgen und
Kooperation animiert werden.
Insgesamt liegt die Steuerungskomplexität vor allem
darin, keinen der Pole in den benannten Spannungsverhältnissen zu
vernachlässigen und durch eine situativ immer wieder neue ausbalancierte
Steuerung einseitige Auflösungen und eine Delegitimierung der Jugendhilfe zu
vermeiden.
Ein ganz wesentlicher Anteil kommt hierbei den Leitungskräften des
Fachbereichs zu, für die dies mit einer deutlichen Erweiterung der an sie
gerichteten Anforderungen einhergeht.
Die Annahme, es käme allein darauf an, die
„richtigen“ Hebel für die Steuerung zu finden, wird den komplexen Vorgängen in
der sozialen und politischen Wirklichkeit nicht gerecht und führt häufig zum
Scheitern der Erwartungen.
Der Fachbereich wird daher – wie in den Vorjahren
auch – die Debatte um die Steuerbarkeit der Jugendhilfe sowohl innerhalb des
Fachbereichs als auch nach außen im Diskurs mit der Verwaltungsspitze und der
Kommunalpolitik offen und offensiv angehen, um ein adäquates
Steuerungsverständnis aus den unterschiedlichen Perspektiven zu erreichen.
Anlagen:
·
Tabelle Haushalt
2018