Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Einrichtung von zusätzlich drei Stellen Vollzeit
im Fachdienst 361 für den Aufgabenbereich Unterhaltsvorschuss.
Hiervon sind zwei
Stellen im gehobenen Dienst und eine Stelle im mittleren Dienst
einzurichten. Die Besetzung der Stelle im mittleren Dienst für Unterhaltsberechnung
und –einzug steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Kreisausschusses.
Der Fachbereich legt dem Kreisausschuss als Grundlage für die Entscheidung hierfür die erforderlichen Berechnungen
hinsichtlich der Amortisierung dieser Stelle vor.
Für den Fachdienst
365 wird eine zusätzliche
Vollzeitstelle für die Abwicklung der AufgabenTagespflegeabrechnung und
Kitagebühren eingerichtet. Die tarifrechtliche Einordnung (derzeit E8) erfolgt
aufgrund der Stellenbeschreibung und deren Bewertung.
Sachverhalt
Die
derzeitige Entwicklung in den Bereichen UVG und Wirtschaftliche Hilfen
(Kita/Krippe/Tagespflege) erfordert aus Sicht des Fachbereichs dringend eine
Personalnachsteuerung durch den Stellenplan 2018.
- UVG:
Die im Rahmen des
Stellenplans 2017 eingerichteten Stellen reichen bei weitem nicht aus, dem
tatsächlichen Fallzuwachs gerecht zu werden.
Bestätigt auch durch
Abgleich mit einigen Nachbarlandkreisen ist mit einer Verdreifachung der Fallzahlen auszugehen. Von diesen Tendenzen wurde der Ausschuss in der letzten Sitzung
bereits in Kenntnis gesetzt.
Abgesehen davon, dass die
bislang bewilligte Aufstockung aufgrund hausinterner Umsetzungsproblematiken
erst zum Ende des Jahres abgeschlossen werden kann (hierdurch entstehen bereits
jetzt Rückstände, die nicht mehr zeitnah aufzuarbeiten sind), entwickeln sich
die Fallzahlen tatsächlich in eine Dimension, mit der im Vorfeld nicht
gerechnet worden ist.
Nach den Berechnungen des
Fachdienstes besteht ein Defizit von insgesamt 3,46 Stellen (heißt: zwei
Stellen im gehobenen Dienst für die Antragsbearbeitung, eine Stelle im
mittleren Dienst für Unterhaltsberechnung und -einzug).
Der Fachbereich schlägt für
die Personalaufstockung vor, drei Vollzeitäquivalente im Stellenplan 2018
aufzunehmen, hinsichtlich der Besetzung der Stelle im mittleren Dienst diese
unter den Vorbehalt der Entscheidung des Kreisausschuss zu stellen. Der
Unterhaltseinzug zeigt zwar – bisherige Erfolge vorausgesetzt – deutlich
positive Auswirkungen auf die finanzielle Beteiligung des Landes an den Aufwendungen
des Landkreises, ist aber zunächst als nachrangig gegenüber der
schnellstmöglichen Versorgung der bezugsberechtigten Antragsteller*innen zu
bewerten.
Abhängig von der
Gesamtentwicklung wird der Fachbereich dann – gegen Nachweis entsprechender Fallzahlen
und Aufrechnungen hinsichtlich der Amortisierung dieser Stelle – die Besetzung
erst bei entsprechender Entwicklung beantragen.
- Wirtschaftliche Hilfen:
Die Entwicklungen im
Betreuungsausbau (Tagespflege und Krippe) schlagen sich im Vergleich zu den
Vorjahren bereits jetzt durch einen sehr starken Fallzahlenanstieg nieder.
In den Fallzahlzuweisungen
haben sich in den letzten fünf Jahren Steigerungen von durchschnittlich 135
Fälle/Mitarbeiter*in auf mittlerweile mehr als 200 Fälle/Mitarbeiter*in
ergeben.
Die neuen Regelungen zur
Tagespflege, die damit einhergehenden diffizileren Abrechnungsmodalitäten, die
über die Vereinbarung mit den Kommunen veränderten Jugendhilfeleistungen
(Kitagebühren) und die jetzt bereits feststehenden Platzzahlsteigerungen in
2018 führen zu einer weiteren zusätzlichen Belastung, die sich auf rund 235
Fälle/Mitarbeiter*in belaufen würden.
Eine sachgerechte und
zeitnahe Bearbeitung, wie sie z.B. von den Tagespflegepersonen, deren
Lebensunterhalt sich aus der Förderung des Landkreises ergibt, erwartet wird,
ist unter solchen Bedingungen nicht gewährleistet.
Hier muss von der
Notwendigkeit der Aufstockung um wenigstens ein Vollzeitäquivalent
ausgegangen werden.