Betreff
Personalbedarf im Fachbereich Jugend;Stellenplan 2018
Vorlage
2017/193
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Einrichtung von zusätzlich drei Stellen Vollzeit im Fachdienst 361 für den Aufgabenbereich Unterhaltsvorschuss.

Hiervon sind zwei Stellen im gehobenen Dienst und eine Stelle im mittleren Dienst einzurichten. Die Besetzung der Stelle im mittleren Dienst für Unterhaltsberechnung und –einzug steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Kreisausschusses. Der Fachbereich legt dem Kreisausschuss als Grundlage für die Entscheidung  hierfür die erforderlichen Berechnungen hinsichtlich der Amortisierung dieser Stelle vor.  

Für den Fachdienst 365 wird eine zusätzliche Vollzeitstelle für die Abwicklung der AufgabenTagespflegeabrechnung und Kitagebühren eingerichtet. Die tarifrechtliche Einordnung (derzeit E8) erfolgt aufgrund der Stellenbeschreibung und deren Bewertung.

 

 


Sachverhalt

Die derzeitige Entwicklung in den Bereichen UVG und Wirtschaftliche Hilfen (Kita/Krippe/Tagespflege) erfordert aus Sicht des Fachbereichs dringend eine Personalnachsteuerung durch den Stellenplan 2018.

  1. UVG:

Die im Rahmen des Stellenplans 2017 eingerichteten Stellen reichen bei weitem nicht aus, dem tatsächlichen Fallzuwachs gerecht zu werden.

Bestätigt auch durch Abgleich mit einigen Nachbarlandkreisen ist mit einer Verdreifachung der Fallzahlen auszugehen. Von diesen Tendenzen  wurde der Ausschuss in der letzten Sitzung bereits in Kenntnis gesetzt.

Abgesehen davon, dass die bislang bewilligte Aufstockung aufgrund hausinterner Umsetzungsproblematiken erst zum Ende des Jahres abgeschlossen werden kann (hierdurch entstehen bereits jetzt Rückstände, die nicht mehr zeitnah aufzuarbeiten sind), entwickeln sich die Fallzahlen tatsächlich in eine Dimension, mit der im Vorfeld nicht gerechnet worden ist.

Nach den Berechnungen des Fachdienstes besteht ein Defizit von insgesamt 3,46 Stellen (heißt: zwei Stellen im gehobenen Dienst für die Antragsbearbeitung, eine Stelle im mittleren Dienst für Unterhaltsberechnung und -einzug).

Der Fachbereich schlägt für die Personalaufstockung vor, drei Vollzeitäquivalente im Stellenplan 2018 aufzunehmen, hinsichtlich der Besetzung der Stelle im mittleren Dienst diese unter den Vorbehalt der Entscheidung des Kreisausschuss zu stellen. Der Unterhaltseinzug zeigt zwar – bisherige Erfolge vorausgesetzt – deutlich positive Auswirkungen auf die finanzielle Beteiligung des Landes an den Aufwendungen des Landkreises, ist aber zunächst als nachrangig gegenüber der schnellstmöglichen Versorgung der bezugsberechtigten Antragsteller*innen zu bewerten.

Abhängig von der Gesamtentwicklung wird der Fachbereich dann – gegen Nachweis entsprechender Fallzahlen und Aufrechnungen hinsichtlich der Amortisierung dieser Stelle – die Besetzung erst bei entsprechender Entwicklung beantragen.

 

  1. Wirtschaftliche Hilfen:

Die Entwicklungen im Betreuungsausbau (Tagespflege und Krippe) schlagen sich im Vergleich zu den Vorjahren bereits jetzt durch einen sehr starken Fallzahlenanstieg nieder.

In den Fallzahlzuweisungen haben sich in den letzten fünf Jahren Steigerungen von durchschnittlich 135 Fälle/Mitarbeiter*in auf mittlerweile mehr als 200 Fälle/Mitarbeiter*in ergeben.

Die neuen Regelungen zur Tagespflege, die damit einhergehenden diffizileren Abrechnungsmodalitäten, die über die Vereinbarung mit den Kommunen veränderten Jugendhilfeleistungen (Kitagebühren) und die jetzt bereits feststehenden Platzzahlsteigerungen in 2018 führen zu einer weiteren zusätzlichen Belastung, die sich auf rund 235 Fälle/Mitarbeiter*in belaufen würden.

Eine sachgerechte und zeitnahe Bearbeitung, wie sie z.B. von den Tagespflegepersonen, deren Lebensunterhalt sich aus der Förderung des Landkreises ergibt, erwartet wird, ist unter solchen Bedingungen nicht gewährleistet.

Hier muss von der Notwendigkeit der Aufstockung um wenigstens ein Vollzeitäquivalent  ausgegangen werden.