Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für den Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung einer Ausgabeküche für das Ganztagsschulangebot der Grundschule Steimbke
Vorlage
2017/196
Aktenzeichen
21-211-32/5-3
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Samtgemeinde Steimbke wird für den Ausbau des Dachgeschosses der Grundschule Steimbke und die Errichtung einer Ausgabeküche eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 156.667 € gewährt.


Sachverhalt

Die Samtgemeinde Steimbke hat mit Schreiben vom 08.03.2017 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung einer Ausgabeküche in der Grundschule Steimbke eingereicht.

 

Die Grundschule Steimbke soll zur Ganztagsschule weiterentwickelt werden. Die Baukosten belaufen sich auf Grundlage der Kostenschätzung auf 470.000 €

 

Die Baumaßnahme sollte kurz nach der Antragsstellung begonnen werden. Die Samtgemeinde Steimbke hat daher die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt. Diese Zustimmung wurde mit Schreiben vom 13.3.2017 erteilt. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme sollte bis zum Ende der Sommerferien abgeschlossen sein.

 

Um den Ganztagsbetrieb zielführend umzusetzen, soll das Dachgeschoss der Grundschule ausgebaut, ein Fahrstuhl eingebaut und ein Raum im Erdgeschoss neben der Pausenhalle als Ausgabeküche umgebaut werden. Die Pausenhalle soll als Mensa dienen. Parallel wurde ein Antrag auf eine Förderung aus dem Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ gestellt. Sollte dieser Antrag erfolgreich sein, würde sich die Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse um die Drittfördermittel reduzieren.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Seit dem 1.1.16 gilt die Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser. Die Errichtung der Ausgabeküche ist als Umbau und der Ausbau des Dachgeschosses ist als Erweiterung im Sinne der Nr. 2.1 der Förderrichtlinie als förderfähig anzusehen.

 

Für die Umbaumaßnahme könnte eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 156.667 € erbracht werden. Würde die Drittförderung durch das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zum Tragen kommen, würde sich die Förderung auf höchstens 52.222 € reduzieren. Eine diesbezügliche Entscheidung steht nach Aussage der Samtgemeinde Steimbke noch aus, gilt jedoch als wahrscheinlich.

 

Informativ sei darauf hingewiesen, dass die Grundschule Steimbke auf Basis der bestehenden Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Steimbke in den kommenden 6 Schuljahren langfristig über Einschulungszahlen zwischen 22 (Geburtenzahlen 2014/2015) und 39 (Geburtenzahlen 2013/2014) verfügen wird. Die Schule entwickelt sich gesichert zweizügig. Eine langfristige Bestandsgarantie über mindestens 14 Jahre, wie sie üblicherweise für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse vorausgesetzt wird, ist gegeben.

 

Bereits mit Antrag vom 23.08.2013 hat die Samtgemeinde Steimbke einen Antrag für den Ausbau des Dachgeschosses gestellt. Dieser ist nach Beschlussfassung durch den Kreistag (Drucksache 2014/025) mit Bewilligungsbescheid vom 27.05.2014 über 133.333 € Zuschuss bei 400.000 € förderfähigen Ausgaben beschieden worden.

 

Nach Rücksprache mit der Samtgemeinde Steimbke soll der ursprüngliche Antrag nicht mehr bestehen bleiben, da sich die Maßnahme und die Kosten verändert haben. Unter anderem sind im neuen Antrag inklusive Maßnahmen zusätzlich vorgesehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 156.667,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220 (Kreisschulbaukasse) zur Verfügung.