Der Samtgemeinde Steimbke wird für den Ausbau des Dachgeschosses der Grundschule Steimbke und die Errichtung einer Ausgabeküche eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 156.667 € gewährt.
Sachverhalt
Die Samtgemeinde Steimbke hat
mit Schreiben vom 08.03.2017 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der
Kreisschulbaukasse für den Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung einer
Ausgabeküche in der Grundschule Steimbke eingereicht.
Die Grundschule Steimbke soll
zur Ganztagsschule weiterentwickelt werden. Die Baukosten belaufen sich auf
Grundlage der Kostenschätzung auf 470.000 €
Die Baumaßnahme sollte kurz
nach der Antragsstellung begonnen werden. Die Samtgemeinde Steimbke hat daher
die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt. Diese Zustimmung
wurde mit Schreiben vom 13.3.2017 erteilt. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme
sollte bis zum Ende der Sommerferien abgeschlossen sein.
Um den Ganztagsbetrieb
zielführend umzusetzen, soll das Dachgeschoss der Grundschule ausgebaut, ein
Fahrstuhl eingebaut und ein Raum im Erdgeschoss neben der Pausenhalle als
Ausgabeküche umgebaut werden. Die Pausenhalle soll als Mensa dienen. Parallel
wurde ein Antrag auf eine Förderung aus dem Förderprogramm „Kleinere Städte und
Gemeinden“ gestellt. Sollte dieser Antrag erfolgreich sein, würde sich die
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse um die Drittfördermittel reduzieren.
Nach § 117 NSchG gewähren die
Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen
in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-,
Um- und Erweiterungsbauten. Seit dem 1.1.16 gilt die Förderrichtlinie für
Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser. Die Errichtung
der Ausgabeküche ist als Umbau und der Ausbau des Dachgeschosses ist als
Erweiterung im Sinne der Nr. 2.1 der Förderrichtlinie als förderfähig
anzusehen.
Für die Umbaumaßnahme könnte
eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 156.667 €
erbracht werden. Würde die Drittförderung durch das Programm „Kleinere Städte
und Gemeinden“ zum Tragen kommen, würde sich die Förderung auf höchstens 52.222
€ reduzieren. Eine diesbezügliche Entscheidung steht nach Aussage der
Samtgemeinde Steimbke noch aus, gilt jedoch als wahrscheinlich.
Informativ sei darauf
hingewiesen, dass die Grundschule Steimbke auf Basis der bestehenden
Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Steimbke in den kommenden 6 Schuljahren
langfristig über Einschulungszahlen zwischen 22 (Geburtenzahlen 2014/2015) und
39 (Geburtenzahlen 2013/2014) verfügen wird. Die Schule entwickelt sich
gesichert zweizügig. Eine langfristige Bestandsgarantie über mindestens 14
Jahre, wie sie üblicherweise für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse vorausgesetzt
wird, ist gegeben.
Bereits mit Antrag vom
23.08.2013 hat die Samtgemeinde Steimbke einen Antrag für den Ausbau des
Dachgeschosses gestellt. Dieser ist nach Beschlussfassung durch den Kreistag
(Drucksache 2014/025) mit Bewilligungsbescheid vom 27.05.2014 über 133.333 €
Zuschuss bei 400.000 € förderfähigen Ausgaben beschieden worden.
Nach Rücksprache mit der
Samtgemeinde Steimbke soll der ursprüngliche Antrag nicht mehr bestehen
bleiben, da sich die Maßnahme und die Kosten verändert haben. Unter anderem
sind im neuen Antrag inklusive Maßnahmen zusätzlich vorgesehen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 156.667,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220
(Kreisschulbaukasse) zur Verfügung.