3. Beschluss (November 2017)
Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der
Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG)
vom Land erhält, finanziert werden:
Maßnahme 2403
Bezuschussung eines zweijährigen Pilotprojektes zur
Einführung eines Car Sharing-Modells im Landkreis
Nienburg/Weser zur Erweiterung des ÖPNV-Angebotes mit einem Kostenrahmen
von maximal 87.100 €.
Maßnahme 2404
Durchführung von Sonderfahrten in den Jahren 2017
bis 2019 im Linienbündel 2 mit einem Kostenrahmen von 20.000 €.
Maßnahme 2405
Bezuschussung eines dreijährigen Pilotprojektes zur Einführung eines Car Sharing-Angebots bei der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg (VLN) zur Erweiterung des ÖPNV-Angebotes mit einem Kostenrahmen von maximal 7.308 €.
Sachverhalt
Maßnahme
2403
Die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH) und
die Christian Lühmann GmbH haben einen gemeinsamen Antrag auf Förderung eines
zweijährigen Pilotprojektes zur Einführung eines Car Sharing-Modells im Landkreis Nienburg/Weser gestellt.
Das Konzept sieht den Einsatz von je einem Fahrzeug
an den Bahnhöfen in Eystrup und in Hoya, eines Kleinbusses am Bhf. Hoya und
eines E-Fahrzeugs bei der Samtgemeinde Grafschaft Hoya vor, die sowohl von den
Firmen bzw. der Samtgemeinde und als auch von der Öffentlichkeit genutzt werden
können. Für das Projekt werden für einen Zeitraum von 24 Monaten Finanzmittel
in einer Höhe von 87.100 € beantragt. Im Einzelnen werden für die folgende
Maßnahmen Finanzmittel beantragt:
1.
65.100 € für den Fahrzeugbetrieb
a.
28.250 € für zwei Fahrzeuge an den Bahnhöfen in Eystrup und Hoya
b.
22.695 € für einen 9-Sitzer-Bus, der am Bahnhof in Hoya angemietet
werden kann
c.
14.155 € für ein e-Fahrzeug bei der Samtgemeinde Grafschaft Hoya
2.
10.000 € für das Marketing
3.
12.000 € für den operativen Betrieb bzw. die Kundenbetreuung (u.a.
rabattierte ÖPNV-Fahrkarten…)
Das Projekt sieht vor, dass ÖPNV-Zeitkarteninhaber
vergünstigt die Möglichkeit erhalten, die o.g. Fahrzeuge zu nutzen (ggf. kommen
noch später weitere Fahrzeuge an weiteren öffentlichen Standorten hinzu). Die
Strategie sieht vor, dass die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs erhöht wird,
indem der ÖPNV-Kundschaft Alternativen für Zeiten angeboten werden, in denen es
kein ÖPNV-Angebot gibt. Außerdem können für bestimmte Fahrtzwecke Fahrzeuge
ausgeliehen werden, die man sich zuhause nicht für Sonderzwecke vorhalten
möchte (z.B. Kleinbusse). Auch für ÖPNV-Fahrgäste, die nur gelegentlich ein
Fahrzeug benötigen, wird mit dem Projekt die Möglichkeit eröffnet, von der
Anschaffung eines eigenen Fahrzeuges abzusehen. Damit kann das Projekt ein
Beitrag dazu sein, den Zweit- oder Dritt-PKW entbehrlich zu machen und dem
öffentlichen Nahverkehr hierdurch eine weitere Nachfrage zuzuführen.
Eine Finanzierung kann mit den vom Land zur
Verfügung gestellten Finanzmitteln gem. § 7 b Niedersächsisches
Nahverkehrsgesetz (NNVG) erfolgen. Eine Förderung mit den sog. 7b –
Mitteln ist möglich, weil das beantragte Pilotprojekt ein Innovationsprojekt
ist, das die Entwicklung von Angeboten, die den Linienverkehr in Räumen und
Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen und besonders auf wechselnde Nachfrage
zugeschnitten sind (flexible Bedienformen), unterstützt. Mit dem Projekt werden
Maßnahmen verfolgt, die das Angebot im straßengebundenen, öffentlichen Personennahverkehr
verbessern oder erweitern. Damit wird dem Ziel von § 7 b NNVG Rechnung
getragen.
Die Landes-Nahverkehrsgesellschaft als
Finanzmittelgeber hat bestätigt, dass die mit dem Projekt verfolgte Kombination
von Car-Sharing und ÖPNV NNVG-finanzierungsfähig ist. Sie erkennt an, dass mit
dem Projekt ein intermodaler Ansatz verfolgt und die verschiedenen
Verkehrsträger kombiniert werden sollen. Der aufgezeigte Weg von Kombitarifen
und räumlicher Zuordnung an ÖPNV-Schnittstellen gingen in die richtige
Richtung. Die LNVG erinnert daran, dass der Gesetzgeber ausdrücklich das
Erproben von neuen Mobilitätsformen wünscht. Mit dem CS-Projekt in Verbindung
mit dem ÖPNV-Angebot komme man daher genau diesem Wunsch nach.
Im Ergebnis hat die LNVG bestätigt, dass die
beantragten Maßnahmen mit den sog. 7 b-Mitteln finanziert werden können.
Die Bewilligung der anteiligen Finanzierung der Fahrzeugkosten wird als nicht
problematisch angesehen.
Die LNVG empfiehlt, das Projekt langfristig
anzulegen, da eine Verhaltensänderung gerade der ländlichen, jahrzehntelang
PKW-fixierten Bevölkerung nicht binnen weniger Jahre zu erreichen sei und auch
die Systemwechselkosten (wenn ein zweiter PKW vorhanden ist, dann wird er auch
i.d.R. genutzt) nicht unerheblich seien.
Aus Sicht der Kreisverwaltung muss gewürdigt
werden, dass mit diesem Antrag Neuland im Hinblick auf die Mobilitätsversorgung
beschritten wird. Damit wird dem Gedanken, der dem „neuen“ § 7b NNVG
zugrunde liegt, Rechnung getragen. Aus diesem Grund empfiehlt die
Kreisverwaltung die Mittel in der beantragten Höhe (als Maximalsumme) für einen
zweijährigen Erprobungszeitraum zu bewilligen, wobei im entsprechenden Bescheid
aber weitere Bedingungen hinsichtlich der Abrechnung/Auszahlung gestellt werden
sollten.
Maßnahme 2404
Bei der Vergabe der Verkehrsleistung im
Linienbündel 2 wurde der Sonderverkehr zu den diversen Veranstaltungen im
Landkreis Nienburg nicht extra berücksichtigt. Dennoch sollen die Sonderfahrten
im selben Umfang wie in den vergangenen Jahren bestellt werden, um den Fahrgästen
die Möglichkeit zu bieten, zu diesen Festen mit dem ÖPNV anzureisen. Es sollen
Fahrten zum Karneval in Stolzenau, zum Maiköniginfest in Möhlenhalenbeck und
zum Altstadtfest in Nienburg angeboten werden. Finanziert werden die Kosten
abzüglich der erzielten Fahrpreiserlöse. Diese Sonderverkehre haben einen
Umfang von knapp 2.000 Kilometer und 110 Fahrerstunden pro Jahr. Dieser
Leistungsumfang setzt sich zusammen aus jeweils
-
einer Hin- und einer Rückfahrt auf zwei Relationen zum Karneval in
Stolzenau,
-
zwei Hin- und zwei Rückfahrten auf drei Relationen zum Maiköniginfest in
Möhlenhalenbeck und
-
bis zu vier Hin- und Rückfahrten auf den Linien 40, 42, 50 und 60 zum
Altstadtfest in Nienburg.
Maßnahme
2405
Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg (VLN)
beabsichtigt, sich am Car-Sharing – Projekt von Classic und der VGH zu
beteiligen (siehe Maßnahme 2403). Mit ihrer Beteiligung möchten die VLN das
Projekt auf die Stadt Nienburg ausdehnen. Dabei soll in einem ersten Schritt
ein Car-Sharing Auto vor ihrer Geschäftsstelle
in der Wilhelmstraße 30 in 31882 in Nienburg stationiert werden. Die VLN wird
dieses Auto zudem als Dienstwagen nutzen und somit die Grundauslastung
sicherstellen.
Im Landkreis Nienburg gibt es außerhalb von
Steyerberg noch kein Car-Sharing - Angebot. In Steyerberg ist dieses Angebot
aufgrund des Standortes auf die Bewohner des Lebensgartens fokussiert. Als
Managementgesellschaft für den öffentlichen Busverkehr im Landkreis sieht sich
die VLN als Dienstleisterin für die Weiterentwicklung von Mobilitätskonzepten
im Landkreis. Da der Busverkehr auch in Zukunft
die Verkehrsbedürfnisse der Menschen im ländlichen Raum nicht alleine
vollumfänglich bedienen kann, ist der Ausbau eines Car-Sharing Angebotes ein
wichtiger Baustein, um die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen ohne eigenen PKW
besser befriedigen zu können. Damit ist dieses Angebot eine Ergänzung zum
Buslinienverkehr, insbesondere zu den Zeiten, in denen es keine Busverbindungen
gibt: am späten Nachmittag, abends- und nachts sowie an Sonn- und Feiertagen.
Der Start mit einem Car-Sharing Auto in
unmittelbarer Nähe des Bahnhofes der Kreisstadt Nienburg soll als Pilotprojekt
für eine Ausweitung von Car-Sharing-Angeboten innerhalb der Stadt Nienburg
dienen. Dabei sollen insbesondere die Buskunden als Zielgruppe für das
Car-Sharing gewonnen werden. Darüber hinaus soll auch erprobt werden, ob
benachbarte Firmen oder kommunale Dienststellen als Kunden für ein gemeinsames
Auto akquiriert werden können.
Die VLN steht aktuell vor der Entscheidung, einen
neuen Dienstwagen zu beschaffen. Hier hat sich die VLN für das Leasing eines
Renault ZOE (Elektroauto) entschieden. Ein Elektroauto steht für eine
zukunftsgerichtete Mobilität und passt zu ihrem Anspruch als
ÖPNV-Dienstleister. Ein Dienstwagen wird in der VLN jedoch im Allgemeinen nur
an fünf Tagen die Woche höchstens 9 Stunden täglich genutzt. Die restlichen 15
Stunden sowie samstags, sonn- und feiertags parkt das Auto vor der Geschäftsstelle
der VLN. Um die Ressource PKW effizienter einzusetzen und zudem zusätzliche
Mobilitätschancen für die Menschen im Landkreis zu schaffen, will die VLN den
neuen Dienstwagen als Car-Sharing Auto anbieten. D.h., die VLN würde das
Fahrzeug nicht als eigenes Fahrzeug leasen, sondern als Car-Sharing Fahrzeug
von Classic.
Die Beschaffung eines Dienstwagen als
Leasing-Fahrzeug für 36 Monate kostet die VLN 337 € im Monat bzw. 12.132 € für
den Gesamtzeitraum (inkl. Verbrauch bei max. 10.000 KM – Fahrleistung im Jahr).
Bei dieser Variante wäre eine Beteiligung am Car-Sharing – Projekt aufgrund der
Leasing-Bedingungen der Renault-Bank jedoch ausgeschlossen. Bei einem Leasing
desselben Fahrzeuges für 36 Monate von der Firma classic, würden der VLN Kosten
von 540 € im Monat bzw. 19.440 € für den Gesamtzeitraum in Rechnung gestellt
werden (inkl. Verbrauch bei max. 10.000 KM eigener Fahrleistung im Jahr). In
diesen Kosten sind die volle Car-Sharing – Ausstattung des Fahrzeuges sowie die
Car-Sharing – Plattform und Verwaltung durch die Firma Classic enthalten.
Daraus ergibt sich eine Differenz von 7.308 € Mehrkosten für 36 Monate, welche
für die VLN entstehen, wenn Sie sich für einen Dienstwagen als Car-Sharing –
Modell entscheidet. Da dieser Dienstwagen nicht nur von der VLN genutzt werden
soll, sondern auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen wird, beantragt die
VLN, einen Defizitausgleich des Differenzbetrages von maximal 7.308 € für 36
Monate für die Anschaffung eines Car-Sharing Fahrzeuges.
Der Defizitbetrag wird mit jeder Ausleihe des
Fahrzeuges sinken, da die VLN einen Einnahmeanteil von 40% aus der Vermietung
dieses Car-Sharing - Fahrzeuges von der Firma Classic erhält.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten i. H.
v. 114.408 €, diese Mittel
stehen im Haushalt für das Produkt 54120 bereit.