Betreff
Maßnahmen, die mit Mitteln gem. § 7b NNVG Verwendung finanziert werden sollen ;
3. Beschluss (November 2017)
Vorlage
2017/202
Art
Beschlussvorlage

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 2403

Bezuschussung eines zweijährigen Pilotprojektes zur Einführung eines Car Sharing-Modells im Landkreis Nienburg/Weser zur Erweiterung des ÖPNV-Angebotes mit einem Kostenrahmen von maximal 87.100 €.

Maßnahme 2404

Durchführung von Sonderfahrten in den Jahren 2017 bis 2019 im Linienbündel 2 mit einem Kostenrahmen von 20.000 €.

Maßnahme 2405

Bezuschussung eines dreijährigen Pilotprojektes zur Einführung eines Car Sharing-Angebots bei der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg (VLN)  zur Erweiterung des ÖPNV-Angebotes mit einem Kostenrahmen von maximal 7.308 €.


Sachverhalt

Maßnahme 2403

Die Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH) und die Christian Lühmann GmbH haben einen gemeinsamen Antrag auf Förderung eines zweijährigen Pilotprojektes zur Einführung eines Car Sharing-Modells im Landkreis Nienburg/Weser gestellt.

Das Konzept sieht den Einsatz von je einem Fahrzeug an den Bahnhöfen in Eystrup und in Hoya, eines Kleinbusses am Bhf. Hoya und eines E-Fahrzeugs bei der Samtgemeinde Grafschaft Hoya vor, die sowohl von den Firmen bzw. der Samtgemeinde und als auch von der Öffentlichkeit genutzt werden können. Für das Projekt werden für einen Zeitraum von 24 Monaten Finanzmittel in einer Höhe von 87.100 € beantragt. Im Einzelnen werden für die folgende Maßnahmen Finanzmittel beantragt:

1.    65.100 € für den Fahrzeugbetrieb

a.    28.250 € für zwei Fahrzeuge an den Bahnhöfen in Eystrup und Hoya

b.    22.695 € für einen 9-Sitzer-Bus, der am Bahnhof in Hoya angemietet werden kann

c.    14.155 € für ein e-Fahrzeug bei der Samtgemeinde Grafschaft Hoya

2.    10.000 € für das Marketing

3.    12.000 € für den operativen Betrieb bzw. die Kundenbetreuung (u.a. rabattierte ÖPNV-Fahrkarten…)

Das Projekt sieht vor, dass ÖPNV-Zeitkarteninhaber vergünstigt die Möglichkeit erhalten, die o.g. Fahrzeuge zu nutzen (ggf. kommen noch später weitere Fahrzeuge an weiteren öffentlichen Standorten hinzu). Die Strategie sieht vor, dass die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs erhöht wird, indem der ÖPNV-Kundschaft Alternativen für Zeiten angeboten werden, in denen es kein ÖPNV-Angebot gibt. Außerdem können für bestimmte Fahrtzwecke Fahrzeuge ausgeliehen werden, die man sich zuhause nicht für Sonderzwecke vorhalten möchte (z.B. Kleinbusse). Auch für ÖPNV-Fahrgäste, die nur gelegentlich ein Fahrzeug benötigen, wird mit dem Projekt die Möglichkeit eröffnet, von der Anschaffung eines eigenen Fahrzeuges abzusehen. Damit kann das Projekt ein Beitrag dazu sein, den Zweit- oder Dritt-PKW entbehrlich zu machen und dem öffentlichen Nahverkehr hierdurch eine weitere Nachfrage zuzuführen.

Eine Finanzierung kann mit den vom Land zur Verfügung gestellten Finanzmitteln gem. § 7 b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) erfolgen. Eine Förderung mit den sog. 7b – Mitteln ist möglich, weil das beantragte Pilotprojekt ein Innovationsprojekt ist, das die Entwicklung von Angeboten, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen und besonders auf wechselnde Nachfrage zugeschnitten sind (flexible Bedienformen), unterstützt. Mit dem Projekt werden Maßnahmen verfolgt, die das Angebot im straßengebundenen, öffentlichen Personennahverkehr verbessern oder erweitern. Damit wird dem Ziel von § 7 b NNVG Rechnung getragen.

Die Landes-Nahverkehrsgesellschaft als Finanzmittelgeber hat bestätigt, dass die mit dem Projekt verfolgte Kombination von Car-Sharing und ÖPNV NNVG-finanzierungsfähig ist. Sie erkennt an, dass mit dem Projekt ein intermodaler Ansatz verfolgt und die verschiedenen Verkehrsträger kombiniert werden sollen. Der aufgezeigte Weg von Kombitarifen und räumlicher Zuordnung an ÖPNV-Schnittstellen gingen in die richtige Richtung. Die LNVG erinnert daran, dass der Gesetzgeber ausdrücklich das Erproben von neuen Mobilitätsformen wünscht. Mit dem CS-Projekt in Verbindung mit dem ÖPNV-Angebot komme man daher genau diesem Wunsch nach.

Im Ergebnis hat die LNVG bestätigt, dass die beantragten Maßnahmen mit den sog. 7 b-Mitteln finanziert werden können. Die Bewilligung der anteiligen Finanzierung der Fahrzeugkosten wird als nicht problematisch angesehen.

Die LNVG empfiehlt, das Projekt langfristig anzulegen, da eine Verhaltensänderung gerade der ländlichen, jahrzehntelang PKW-fixierten Bevölkerung nicht binnen weniger Jahre zu erreichen sei und auch die Systemwechselkosten (wenn ein zweiter PKW vorhanden ist, dann wird er auch i.d.R. genutzt) nicht unerheblich seien.

Aus Sicht der Kreisverwaltung muss gewürdigt werden, dass mit diesem Antrag Neuland im Hinblick auf die Mobilitätsversorgung beschritten wird. Damit wird dem Gedanken, der dem „neuen“ § 7b NNVG zugrunde liegt, Rechnung getragen. Aus diesem Grund empfiehlt die Kreisverwaltung die Mittel in der beantragten Höhe (als Maximalsumme) für einen zweijährigen Erprobungszeitraum zu bewilligen, wobei im entsprechenden Bescheid aber weitere Bedingungen hinsichtlich der Abrechnung/Auszahlung gestellt werden sollten.

Maßnahme 2404

Bei der Vergabe der Verkehrsleistung im Linienbündel 2 wurde der Sonderverkehr zu den diversen Veranstaltungen im Landkreis Nienburg nicht extra berücksichtigt. Dennoch sollen die Sonderfahrten im selben Umfang wie in den vergangenen Jahren bestellt werden, um den Fahrgästen die Möglichkeit zu bieten, zu diesen Festen mit dem ÖPNV anzureisen. Es sollen Fahrten zum Karneval in Stolzenau, zum Maiköniginfest in Möhlenhalenbeck und zum Altstadtfest in Nienburg angeboten werden. Finanziert werden die Kosten abzüglich der erzielten Fahrpreiserlöse. Diese Sonderverkehre haben einen Umfang von knapp 2.000 Kilometer und 110 Fahrerstunden pro Jahr. Dieser Leistungsumfang setzt sich zusammen aus jeweils

-       einer Hin- und einer Rückfahrt auf zwei Relationen zum Karneval in Stolzenau,

-       zwei Hin- und zwei Rückfahrten auf drei Relationen zum Maiköniginfest in Möhlenhalenbeck und

-       bis zu vier Hin- und Rückfahrten auf den Linien 40, 42, 50 und 60 zum Altstadtfest in Nienburg.

 

Maßnahme 2405

Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg (VLN) beabsichtigt, sich am Car-Sharing – Projekt von Classic und der VGH zu beteiligen (siehe Maßnahme 2403). Mit ihrer Beteiligung möchten die VLN das Projekt auf die Stadt Nienburg ausdehnen. Dabei soll in einem ersten Schritt ein Car-Sharing Auto vor ihrer Geschäftsstelle in der Wilhelmstraße 30 in 31882 in Nienburg stationiert werden. Die VLN wird dieses Auto zudem als Dienstwagen nutzen und somit die Grundauslastung sicherstellen.

Im Landkreis Nienburg gibt es außerhalb von Steyerberg noch kein Car-Sharing - Angebot. In Steyerberg ist dieses Angebot aufgrund des Standortes auf die Bewohner des Lebensgartens fokussiert. Als Managementgesellschaft für den öffentlichen Busverkehr im Landkreis sieht sich die VLN als Dienstleisterin für die Weiterentwicklung von Mobilitätskonzepten im Landkreis. Da der Busverkehr auch in Zukunft  die Verkehrsbedürfnisse der Menschen im ländlichen Raum nicht alleine vollumfänglich bedienen kann, ist der Ausbau eines Car-Sharing Angebotes ein wichtiger Baustein, um die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen ohne eigenen PKW besser befriedigen zu können. Damit ist dieses Angebot eine Ergänzung zum Buslinienverkehr, insbesondere zu den Zeiten, in denen es keine Busverbindungen gibt: am späten Nachmittag, abends- und nachts sowie an Sonn- und Feiertagen.

Der Start mit einem Car-Sharing Auto in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes der Kreisstadt Nienburg soll als Pilotprojekt für eine Ausweitung von Car-Sharing-Angeboten innerhalb der Stadt Nienburg dienen. Dabei sollen insbesondere die Buskunden als Zielgruppe für das Car-Sharing gewonnen werden. Darüber hinaus soll auch erprobt werden, ob benachbarte Firmen oder kommunale Dienststellen als Kunden für ein gemeinsames Auto akquiriert werden können.

Die VLN steht aktuell vor der Entscheidung, einen neuen Dienstwagen zu beschaffen. Hier hat sich die VLN für das Leasing eines Renault ZOE (Elektroauto) entschieden. Ein Elektroauto steht für eine zukunftsgerichtete Mobilität und passt zu ihrem Anspruch als ÖPNV-Dienstleister. Ein Dienstwagen wird in der VLN jedoch im Allgemeinen nur an fünf Tagen die Woche höchstens 9 Stunden täglich genutzt. Die restlichen 15 Stunden sowie samstags, sonn- und feiertags parkt das Auto vor der Geschäftsstelle der VLN. Um die Ressource PKW effizienter einzusetzen und zudem zusätzliche Mobilitätschancen für die Menschen im Landkreis zu schaffen, will die VLN den neuen Dienstwagen als Car-Sharing Auto anbieten. D.h., die VLN würde das Fahrzeug nicht als eigenes Fahrzeug leasen, sondern als Car-Sharing Fahrzeug von Classic.

Die Beschaffung eines Dienstwagen als Leasing-Fahrzeug für 36 Monate kostet die VLN 337 € im Monat bzw. 12.132 € für den Gesamtzeitraum (inkl. Verbrauch bei max. 10.000 KM – Fahrleistung im Jahr). Bei dieser Variante wäre eine Beteiligung am Car-Sharing – Projekt aufgrund der Leasing-Bedingungen der Renault-Bank jedoch ausgeschlossen. Bei einem Leasing desselben Fahrzeuges für 36 Monate von der Firma classic, würden der VLN Kosten von 540 € im Monat bzw. 19.440 € für den Gesamtzeitraum in Rechnung gestellt werden (inkl. Verbrauch bei max. 10.000 KM eigener Fahrleistung im Jahr). In diesen Kosten sind die volle Car-Sharing – Ausstattung des Fahrzeuges sowie die Car-Sharing – Plattform und Verwaltung durch die Firma Classic enthalten. Daraus ergibt sich eine Differenz von 7.308 € Mehrkosten für 36 Monate, welche für die VLN entstehen, wenn Sie sich für einen Dienstwagen als Car-Sharing – Modell entscheidet. Da dieser Dienstwagen nicht nur von der VLN genutzt werden soll, sondern auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen wird, beantragt die VLN, einen Defizitausgleich des Differenzbetrages von maximal 7.308 € für 36 Monate für die Anschaffung eines Car-Sharing Fahrzeuges.

Der Defizitbetrag wird mit jeder Ausleihe des Fahrzeuges sinken, da die VLN einen Einnahmeanteil von 40% aus der Vermietung dieses Car-Sharing - Fahrzeuges von der Firma Classic erhält.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 114.408 €, diese Mittel stehen im Haushalt für das Produkt 54120 bereit.