hier: Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst
Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt den Mittelanmeldungen zu.
Sachverhalt
Im Fachbereich 17 Ordnung und
Verkehr wurden die Mittelansätze des Ergebnis-plans für das Haushaltsjahr 2018
ermittelt.
Die Mittelanmeldungen und die
mittelfristige Finanzplanung für die Produkte 17510 und 17520 sind beigefügt
(Anlage 1). Die notwendigen Erläuterungen sind unterhalb der Konten gedruckt.
Im Haushaltsjahr 2018 sind
folgende Themen intensiver zu betrachten bzw. zu bearbeiten: Planungen für die
FTZ der Zukunft sowie der Abschluss einer gemeinsamen Feuerwehrbedarfsplanung
mit den Kommunen des Landkreises. Für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg
ist für 2018 eine neue gutachterliche Betrachtung der Rettungsmittelvorhaltung
vorgesehen. Aus 2017 sind die Beschaffungen eines Dienstwagens für den
Kreisbrandmeister, eines Besprechungscontainers für die TEL, eines
Einsatzleitwagens und eines Mehrzweckbootes für die FTZ noch abzuschließen.
Die Priorisierungsliste der
Kreisfeuerwehr über die mittelfristigen Ersatzbeschaffungen und Ergänzungen ist
als Anlage beigefügt. Folgende Positionen wurden zur Umsetzung für 2018 von der
Kreisfeuerwehr vorgeschlagen:
1.
Weiterer
Stromerzeuger für die Feuerwehr
2.
Anhänger zum
Transport eines Abrollbehälters
3.
Ersatzbeschaffung
für das Mehrzweckfahrzeug (VW-Bus) der FTZ
4.
Messgeräte für
den ABC-Zug
5.
Multicopter
(Drohne) für die Kreisfeuerwehr
Die Verwaltung kann diesen
Vorschlägen der Kreisfeuerwehr folgen.
Vom Fachbereich Finanzen
wurde vorgeschlagen, die Mittel für die Beschaffungen zu 1 bis 3 nicht als
Ansätze in den Haushalt 2018 aufzunehmen, sondern als Verpflichtungsermächtigungen
für 2018. Durch fehlende Ressourcen im Fachdienst 175 konnten die Beschaffungen
aus 2017 noch nicht abschließend abgearbeitet werden. Die Beschaffungen 1 – 3
werden dadurch voraussichtlich erst zum Ende 2018 angegangen werden können und
erst in 2019 haushaltswirksam werden.
Im Fachbereich 17 Ordnung und
Verkehr sind im Jahr 2018 folgende Investitionen geplant:
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren |
||||
Bezeichnung
der Investition: |
Beschaffung von Notstromerzeugern |
||||
2017 |
Ansatz 2018 |
VE 2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
50.000 |
|
100.000 |
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Folgeaufwand
(z.B. Abschreibungen,
Betriebskosten) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
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Zuwendungen
Dritter von: |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
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In
2016 wurde ein erster Stromerzeuger für das Kreishaus im Falle eines flächendeckenden
Stromausfalls beschafft, der der Feuerwehr für ihre Einsätze zur Verfügung
steht, soweit er nicht im Kreishaus eingesetzt wird. Ein zweiter Stromerzeuger
allein für die Feuerwehr ist derzeit in
der Beschaffung, ein dritter Stromerzeuger wird nunmehr für 2018 zur
Beschaffung vorgeschlagen.
Im
Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 (Drucksache 2015/218) wurde vorgeschlagen,
das Thema eines großflächigen länger andauernden Stromausfalls konzeptionell zu
betrachten und vorerst nur einen Stromerzeuger allein für die Feuer-wehr zu
beschaffen. Eine konzeptionelle Betrachtung war für 2017 vorgesehen, konnte
aber noch nicht umgesetzt werden. Mittel für einen dritten Stromerzeuger für
die Feuerwehr werden deshalb nur als
Verpflichtungsermächtigung 2018 eingestellt.
Der
Kreisbrandmeister hält die Beschaffung dieses Stromerzeugers unter Berücksichtigung
der Einsätze in 2017 für unbedingt erforderlich.
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren |
||||
Bezeichnung
der Investition: |
Erwerb von Kraftfahrzeugen |
||||
2017 |
Ansatz 2018 |
VE 2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
405.000 |
185.000 |
130.000 |
|
|
|
Folgeaufwand
(z.B. Abschreibungen,
Betriebskosten) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
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Zuwendungen
Dritter von: |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
Selbstbehalt
(20%) des LK Feuerschutzsteuer |
100.000 |
100.000 |
100.000 |
100.000 |
Für
das Mehrzweckfahrzeug (MZF) der FTZ
ist Ersatz zu beschaffen, da der vorhandene VW T4 jetzt 24 Jahre (km-Stand
220.000) alt und abgängig ist. Für das MZF werden 80.000 € als Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt
eingestellt.
Mit
Hinweis auf die Drucksache 2016/284 sind die Einsatzleitwagen (ELW) vom ABC-Zug und der TEL Ersatz zu
beschaffen. 2017 wurde neben dem Ansatz für einen ELW eine
Verpflichtungsermächtigung für den zweiten ELW eingestellt. Diese
Verpflichtungsermächtigung wird 2018 als Haushaltsansatz von 175.000 € weiter geführt, um beide
Fahrzeuge zusammen beschaffen zu können.
Der
Anhänger zum Transport von
Abrollbehältern ist zusätzlich zu den vorhandenen Wechselladerfahrzeugen
(WLF) laut Kreisbrandmeister erforderlich, weil es in den letzten Jahren immer
wieder zu Einsätzen gekommen ist, die es erforderlich gemacht haben mehrere
Abrollbehälter zeitgleich zu transportieren und die Wechsellader hierzu nicht ausreichten.
Es mussten Anhänger für den Transport der Abrollbehälter geliehen werden.
Solche Anhänger standen der Kreisfeuerwehr nicht zeitnah oder nur begrenzt zur
Verfügung. Auch passten teilweise die Verriegelungen der Anhänger nicht zu den
Abrollbehältern der Kreisfeuerwehr, so dass die Abrollbehälter dann doch mit
Trägerfahrzeugen unter erhöhtem Zeit- und Logistikaufwand transportiert werden
mussten. Für diesen Anhänger werden 50.000
€ im Haushalt eingestellt.
Die
Kreisfeuerwehr hat aus der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft vom Land Niedersachsen
einen Duschcontainer übernommen. Damit dieser Container transportiert werden
kann, ohne ihn jedes Mal mit einem Kran auf einen Anhänger bringen zu müssen,
schlägt die Kreisfeuerwehr vor, einen Anhänger
zum Transport eines Duschcontainers mit rund 8 m Länge zu beschaffen, auf
dem der Container fest aufgebaut wird. Der Transport auf einem Abrollbehälter
ist nicht möglich, da die zulässige Gesamthöhe überschritten würde. Für einen
solchen Anhänger sind 10.000 € in de
Haushalt einzustellen.
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren |
||||
Bezeichnung
der Investition: |
Messgeräte für den ABC-Zug |
||||
2017 |
Ansatz 2018 |
VE 2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
15.000 |
|
|
|
|
Folgeaufwand
(z.B. Abschreibungen,
Betriebskosten) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
|
|
|
|
||
Zuwendungen
Dritter von: |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
|
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|
|
Der ABC-Zug benötigt für seine Aufgaben in der
Kreisfeuerwehr und im
Katastrophenschutz neue und zusätzliche Messgeräte.
Nach Auskunft des Kreisbrandmeisters werden die
Aufgaben im Bereich der Messtechnik immer umfangreicher und die Prüfungen und
der damit verbundene Ausfall der Geräte immer mehr. Die vorhandenen Messgeräte
können nicht mehr Instand gesetzt werden, da der Hersteller die
Ersatzteilversorgung eingestellt hat.
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren |
||||
Bezeichnung
der Investition: |
Beschaffung eines Multicopters (Drohne) für die
Kreisfeuerwehr |
||||
2017 |
Ansatz 2018 |
VE 2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
25.000 |
|
|
|
|
Folgeaufwand
(z.B. Abschreibungen,
Betriebskosten) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
|
|
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Zuwendungen
Dritter von: |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
|
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|
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Die
Kreisfeuerwehr hat in den vergangenen Großschadensereignissen feststellen
müssen, dass die Erkundung des Schadensgebietes aus der Luft wesentliche einsatztaktische
Vorteile bietet. Es soll deshalb ein Multicopter
(Drohne) für die Kreisfeuerwehr beschafft werden. Hierfür wird ein Betrag
von 25.000 € in den Haushalt eingestellt. Um die Einsatztauglichkeit für die
Feuerwehr sicher stellen zu können, ist es nicht möglich Drohnen aus dem
normalen Handel zu beschaffen. An Drohnen für die BOS-Kräfte werden besondere
Anforderungen hinsichtlich der Flugdauer, der Reichweite, der
Wetterbeständigkeit und der Bildübertragung auch mit einer Wärmebildkamera
gestellt. In dem Ansatz sind neben der Drohne selbst Ersatzakkus, Steuergerät
mit Bildübertragungs- und Aufzeichnungseinheit, Farbkamera, Wärmebildkamera,
Speichergerät und die Schulungskosten des Bedienpersonals enthalten.
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren |
||||
Bezeichnung
der Investition: |
Beschaffung einer Sandsackfüllmaschine für die
Kreisfeuerwehr |
||||
2017 |
Ansatz 2018 |
VE 2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
10.000 |
|
|
|
|
Folgeaufwand
(z.B. Abschreibungen,
Betriebskosten) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
|
|
|
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Zuwendungen
Dritter von: |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
|
|
|
|
|
Die
Kreisfeuerwehr hat bei den letzten Einsätzen der Kreisfeuerwehrbereitschaften
im Hochwassereinsatz festgestellt, dass eine Befüllung von Sandsäcken nur mit einem
erhöhten Personalaufwand oder unter erschwerten Bedingungen möglich ist, da
Sandsäcke für eine optimale Verlegung immer gleich gefüllt sein müssen.
Dieses
ist aber mit den Abfüllvorrichtungen der Kreisfeuerwehr nicht möglich. Für den
Hochwasserschutz im Landkreis Nienburg stehen derartige Maschinen nicht zur
Verfügung. Da sich ein Hochwasser im Landkreis Nienburg auf beide Weser Seiten
erstrecken würde, hält die Kreisfeuerwehr die Beschaffung von zwei
Füllmaschinen für erforderlich. Eine hiervon soll noch aus den Haushaltsmitteln
der Kreisfeuerwehr für 2017 beschafft werden. Die zweite Füllmaschine soll 2018
beschafft werden.
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren |
||||
Bezeichnung
der Investition: |
Erwerb von beweglichem Vermögen für die Feuerwehr,
die FTZ und den Katastrophenschutz |
||||
2017 |
Ansatz 2018 |
VE 2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
80.000 |
80.000 |
|
80.000 |
80.000 |
80.000 |
Folgeaufwand
(z.B. Abschreibungen,
Betriebskosten) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
|
|
|
|
||
Zuwendungen
Dritter von: |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
|
|
|
|
|
Ersatzbeschaffungen,
Verbesserung und Ergänzung der Einrichtung der Feuerwehr, der FTZ und den
Katastrophenschutz. Auf Empfehlung des ABR vom 02.12.2009 im Rahmen der
Haushaltsplanungen 2010 (Drucksache Nr. 2009/ABR/012-04) werden auch in 2018
Mittel von 80.000 € eingestellt.
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren |
||||
Bezeichnung
der Investition: |
Beschaffung von Atemschutzgeräten für den Pool der
Feuerwehren im Landkreis Nienburg |
||||
2017 |
Ansatz 2018 |
VE 2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
10.000 |
15.000 |
|
35.200 |
12.000 |
55.200 |
Folgeaufwand
(z.B. Abschreibungen,
Betriebskosten) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
|
|
|
|
||
Zuwendungen
Dritter von: |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
Aus
der Feuerschutzsteuer für übergemeindliche Aufgaben |
11.000 |
35.200 |
12.000 |
55.200 |
In 2018 müssen im Pool 14
Pressluftatmer aus den Feuerwehren und den Einheiten
der Kreisfeuerwehr ersetzt werden, da keine Ersatzteile mehr zu bekommen sind.
Die wesentlichen Bestandteile der Pressluftatmer haben ein Verfallsdatum, nach
dem sie ausgetauscht werden müssen, damit das Gerät weiter den Anforderungen
der Prüfvorschriften genügt. Da die notwendigen Teile nicht mehr von den
Herstellern geliefert werden, dürfen diese bisherigen Pressluftatmer nicht
weiter eingesetzt werden.
Produkt: |
17510 Brandschutz/Feuerwehren |
||||
Bezeichnung
der Investition: |
Ersatzbeschaffung eines Prüfgerätes für Atemschutzgeräte (Quaestor) |
||||
2017 |
Ansatz 2018 |
VE 2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
8.500 |
|
|
|
|
Folgeaufwand
(z.B. Abschreibungen,
Betriebskosten) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
|
|
|
|
||
Zuwendungen
Dritter von: |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
|
|
|
|
|
|
In
der Atemschutzwerkstatt der FTZ werden seit Einführung des
Atemschutzgeräte-Pools zwei Prüfgeräte für die Geräte eingesetzt. Für das
ältere Gerät (Dräger Quaestor 7000 von 2004) wird die Ersatzteilversorgung
eingestellt und es kann unter der aktuellen Betriebssoftware nicht mehr weiter
eingesetzt werden. Für das Prüfgerät muss Ersatz beschafft werden.
Hinweis: Durch die kurzfristig vorgenommenen Anpassungen in
den vorgenannten Investitionen stimmen die in der Anlage zum Produkt 17510
unter Nummer 27 Teilfinanzplan genannten Summen der Investitionen nicht mit den
aktuell dargestellten Planungen überein und sind entsprechend dem Beschluss zu
den Mittelanmeldungen noch im Haushalt anzupassen. Ebenso sind die einzelnen
Maßnahmen in der Übersicht Investitionsmaßnahmen abschließend anzupassen.
Anlagen:
·
Teilergebnishaushalte
zu den Produkten im Fachbereich Ordnung und Verkehr;
hier: Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst
·
Zusammenstellung
der mittelfristigen Fahrzeug-Ersatzbeschaffungen und Ergänzungen der
Kreisfeuerwehr