Betreff
Mittelanmeldungen für den Haushalt 2018 im Fachbereich Ordnung und Verkehr;
hier: Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst
Vorlage
2017/203
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen stimmt den Mittelanmeldungen zu.


Sachverhalt

Im Fachbereich 17 Ordnung und Verkehr wurden die Mittelansätze des Ergebnis-plans für das Haushaltsjahr 2018 ermittelt.

 

Die Mittelanmeldungen und die mittelfristige Finanzplanung für die Produkte 17510 und 17520 sind beigefügt (Anlage 1). Die notwendigen Erläuterungen sind unterhalb der Konten gedruckt.

 

Im Haushaltsjahr 2018 sind folgende Themen intensiver zu betrachten bzw. zu bearbeiten: Planungen für die FTZ der Zukunft sowie der Abschluss einer gemeinsamen Feuerwehrbedarfsplanung mit den Kommunen des Landkreises. Für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg ist für 2018 eine neue gutachterliche Betrachtung der Rettungsmittelvorhaltung vorgesehen. Aus 2017 sind die Beschaffungen eines Dienstwagens für den Kreisbrandmeister, eines Besprechungscontainers für die TEL, eines Einsatzleitwagens und eines Mehrzweckbootes für die FTZ noch abzuschließen.

 

Die Priorisierungsliste der Kreisfeuerwehr über die mittelfristigen Ersatzbeschaffungen und Ergänzungen ist als Anlage beigefügt. Folgende Positionen wurden zur Umsetzung für 2018 von der Kreisfeuerwehr vorgeschlagen:

 

1.         Weiterer Stromerzeuger für die Feuerwehr

2.         Anhänger zum Transport eines Abrollbehälters

3.         Ersatzbeschaffung für das Mehrzweckfahrzeug (VW-Bus) der FTZ

4.         Messgeräte für den ABC-Zug

5.         Multicopter (Drohne) für die Kreisfeuerwehr

 

Die Verwaltung kann diesen Vorschlägen der Kreisfeuerwehr folgen.

 

Vom Fachbereich Finanzen wurde vorgeschlagen, die Mittel für die Beschaffungen zu 1 bis 3 nicht als Ansätze in den Haushalt 2018 aufzunehmen, sondern als Verpflichtungsermächtigungen für 2018. Durch fehlende Ressourcen im Fachdienst 175 konnten die Beschaffungen aus 2017 noch nicht abschließend abgearbeitet werden. Die Beschaffungen 1 – 3 werden dadurch voraussichtlich erst zum Ende 2018 angegangen werden können und erst in 2019 haushaltswirksam werden.

Im Fachbereich 17 Ordnung und Verkehr sind im Jahr 2018 folgende Investitionen geplant:

 

Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

Bezeichnung der

Investition:

Beschaffung von Notstromerzeugern

2017

Ansatz 2018

VE 2018

2019

2020

2021

50.000

 

100.000

 

 

 

Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten)

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

Zuwendungen Dritter von:

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

 

In 2016 wurde ein erster Stromerzeuger für das Kreishaus im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls beschafft, der der Feuerwehr für ihre Einsätze zur Verfügung steht, soweit er nicht im Kreishaus eingesetzt wird. Ein zweiter Stromerzeuger allein für die Feuerwehr  ist derzeit in der Beschaffung, ein dritter Stromerzeuger wird nunmehr für 2018 zur Beschaffung vorgeschlagen.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 (Drucksache 2015/218) wurde vorgeschlagen, das Thema eines großflächigen länger andauernden Stromausfalls konzeptionell zu betrachten und vorerst nur einen Stromerzeuger allein für die Feuer-wehr zu beschaffen. Eine konzeptionelle Betrachtung war für 2017 vorgesehen, konnte aber noch nicht umgesetzt werden. Mittel für einen dritten Stromerzeuger für die Feuerwehr werden deshalb nur als Verpflichtungsermächtigung 2018 eingestellt.

Der Kreisbrandmeister hält die Beschaffung dieses Stromerzeugers unter Berücksichtigung der Einsätze in 2017 für unbedingt erforderlich.

 

 

Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

Bezeichnung der

Investition:

Erwerb von Kraftfahrzeugen

2017

Ansatz 2018

VE 2018

2019

2020

2021

405.000

185.000

130.000

 

 

 

Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten)

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

Zuwendungen Dritter von:

2018

2019

2020

2021

Selbstbehalt (20%) des LK Feuerschutzsteuer

100.000

100.000

100.000

100.000

 

Für das Mehrzweckfahrzeug (MZF) der FTZ ist Ersatz zu beschaffen, da der vorhandene VW T4 jetzt 24 Jahre (km-Stand 220.000) alt und abgängig ist. Für das MZF werden 80.000 € als Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt eingestellt.

 

Mit Hinweis auf die Drucksache 2016/284 sind die Einsatzleitwagen (ELW) vom ABC-Zug und der TEL Ersatz zu beschaffen. 2017 wurde neben dem Ansatz für einen ELW eine Verpflichtungsermächtigung für den zweiten ELW eingestellt. Diese Verpflichtungsermächtigung wird 2018 als Haushaltsansatz von 175.000 € weiter geführt, um beide Fahrzeuge zusammen beschaffen zu können.

 

Der Anhänger zum Transport von Abrollbehältern ist zusätzlich zu den vorhandenen Wechselladerfahrzeugen (WLF) laut Kreisbrandmeister erforderlich, weil es in den letzten Jahren immer wieder zu Einsätzen gekommen ist, die es erforderlich gemacht haben mehrere Abrollbehälter zeitgleich zu transportieren und die Wechsellader hierzu nicht ausreichten. Es mussten Anhänger für den Transport der Abrollbehälter geliehen werden. Solche Anhänger standen der Kreisfeuerwehr nicht zeitnah oder nur begrenzt zur Verfügung. Auch passten teilweise die Verriegelungen der Anhänger nicht zu den Abrollbehältern der Kreisfeuerwehr, so dass die Abrollbehälter dann doch mit Trägerfahrzeugen unter erhöhtem Zeit- und Logistikaufwand transportiert werden mussten. Für diesen Anhänger werden 50.000 € im Haushalt eingestellt.

 

Die Kreisfeuerwehr hat aus der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft vom Land Niedersachsen einen Duschcontainer übernommen. Damit dieser Container transportiert werden kann, ohne ihn jedes Mal mit einem Kran auf einen Anhänger bringen zu müssen, schlägt die Kreisfeuerwehr vor, einen Anhänger zum Transport eines Duschcontainers mit rund 8 m Länge zu beschaffen, auf dem der Container fest aufgebaut wird. Der Transport auf einem Abrollbehälter ist nicht möglich, da die zulässige Gesamthöhe überschritten würde. Für einen solchen Anhänger sind 10.000 € in de Haushalt einzustellen.

 

 

Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

Bezeichnung der

Investition:

Messgeräte für den ABC-Zug

2017

Ansatz 2018

VE 2018

2019

2020

2021

 

15.000

 

 

 

 

Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten)

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

Zuwendungen Dritter von:

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Der ABC-Zug benötigt für seine Aufgaben in der Kreisfeuerwehr und im

Katastrophenschutz neue und zusätzliche Messgeräte.

Nach Auskunft des Kreisbrandmeisters werden die Aufgaben im Bereich der Messtechnik immer umfangreicher und die Prüfungen und der damit verbundene Ausfall der Geräte immer mehr. Die vorhandenen Messgeräte können nicht mehr Instand gesetzt werden, da der Hersteller die Ersatzteilversorgung eingestellt hat.

 

 

Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

Bezeichnung der

Investition:

Beschaffung eines Multicopters (Drohne) für die Kreisfeuerwehr

2017

Ansatz 2018

VE 2018

2019

2020

2021

 

25.000

 

 

 

 

Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten)

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

Zuwendungen Dritter von:

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Die Kreisfeuerwehr hat in den vergangenen Großschadensereignissen feststellen müssen, dass die Erkundung des Schadensgebietes aus der Luft wesentliche einsatztaktische Vorteile bietet. Es soll deshalb ein Multicopter (Drohne) für die Kreisfeuerwehr beschafft werden. Hierfür wird ein Betrag von 25.000 € in den Haushalt eingestellt. Um die Einsatztauglichkeit für die Feuerwehr sicher stellen zu können, ist es nicht möglich Drohnen aus dem normalen Handel zu beschaffen. An Drohnen für die BOS-Kräfte werden besondere Anforderungen hinsichtlich der Flugdauer, der Reichweite, der Wetterbeständigkeit und der Bildübertragung auch mit einer Wärmebildkamera gestellt. In dem Ansatz sind neben der Drohne selbst Ersatzakkus, Steuergerät mit Bildübertragungs- und Aufzeichnungseinheit, Farbkamera, Wärmebildkamera, Speichergerät und die Schulungskosten des Bedienpersonals enthalten.

 

 

Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

Bezeichnung der

Investition:

Beschaffung einer Sandsackfüllmaschine für die Kreisfeuerwehr

2017

Ansatz 2018

VE 2018

2019

2020

2021

 

10.000

 

 

 

 

Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten)

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

Zuwendungen Dritter von:

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Die Kreisfeuerwehr hat bei den letzten Einsätzen der Kreisfeuerwehrbereitschaften im Hochwassereinsatz festgestellt, dass eine Befüllung von Sandsäcken nur mit einem erhöhten Personalaufwand oder unter erschwerten Bedingungen möglich ist, da Sandsäcke für eine optimale Verlegung immer gleich gefüllt sein müssen.

Dieses ist aber mit den Abfüllvorrichtungen der Kreisfeuerwehr nicht möglich. Für den Hochwasserschutz im Landkreis Nienburg stehen derartige Maschinen nicht zur Verfügung. Da sich ein Hochwasser im Landkreis Nienburg auf beide Weser Seiten erstrecken würde, hält die Kreisfeuerwehr die Beschaffung von zwei Füllmaschinen für erforderlich. Eine hiervon soll noch aus den Haushaltsmitteln der Kreisfeuerwehr für 2017 beschafft werden. Die zweite Füllmaschine soll 2018 beschafft werden.

 

 

Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

Bezeichnung der

Investition:

Erwerb von beweglichem Vermögen für die Feuerwehr, die FTZ und den Katastrophenschutz

2017

Ansatz 2018

VE 2018

2019

2020

2021

80.000

80.000

 

80.000

80.000

80.000

Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten)

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuwendungen Dritter von:

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

 

Ersatzbeschaffungen, Verbesserung und Ergänzung der Einrichtung der Feuerwehr, der FTZ und den Katastrophenschutz. Auf Empfehlung des ABR vom 02.12.2009 im Rahmen der Haushaltsplanungen 2010 (Drucksache Nr. 2009/ABR/012-04) werden auch in 2018 Mittel von 80.000 € eingestellt.

 


 


Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

Bezeichnung der

Investition:

Beschaffung von Atemschutzgeräten für den Pool der Feuerwehren im Landkreis Nienburg

2017

Ansatz 2018

VE 2018

2019

2020

2021

10.000

15.000

 

35.200

12.000

55.200

Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten)

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

Zuwendungen Dritter von:

2018

2019

2020

2021

Aus der Feuerschutzsteuer für übergemeindliche Aufgaben

11.000

35.200

12.000

55.200

 

In 2018 müssen im Pool 14 Pressluftatmer aus den Feuerwehren und den Einheiten der Kreisfeuerwehr ersetzt werden, da keine Ersatzteile mehr zu bekommen sind. Die wesentlichen Bestandteile der Pressluftatmer haben ein Verfallsdatum, nach dem sie ausgetauscht werden müssen, damit das Gerät weiter den Anforderungen der Prüfvorschriften genügt. Da die notwendigen Teile nicht mehr von den Herstellern geliefert werden, dürfen diese bisherigen Pressluftatmer nicht weiter eingesetzt werden.

 

Produkt:

17510 Brandschutz/Feuerwehren

Bezeichnung der

Investition:

Ersatzbeschaffung eines Prüfgerätes für Atemschutzgeräte (Quaestor)

2017

Ansatz 2018

VE 2018

2019

2020

2021

 

8.500

 

 

 

 

Folgeaufwand (z.B. Abschreibungen, Betriebskosten)

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

Zuwendungen Dritter von:

2018

2019

2020

2021

 

 

 

 

 

 

In der Atemschutzwerkstatt der FTZ werden seit Einführung des Atemschutzgeräte-Pools zwei Prüfgeräte für die Geräte eingesetzt. Für das ältere Gerät (Dräger Quaestor 7000 von 2004) wird die Ersatzteilversorgung eingestellt und es kann unter der aktuellen Betriebssoftware nicht mehr weiter eingesetzt werden. Für das Prüfgerät muss Ersatz beschafft werden.

 

Hinweis: Durch die kurzfristig vorgenommenen Anpassungen in den vorgenannten Investitionen stimmen die in der Anlage zum Produkt 17510 unter Nummer 27 Teilfinanzplan genannten Summen der Investitionen nicht mit den aktuell dargestellten Planungen überein und sind entsprechend dem Beschluss zu den Mittelanmeldungen noch im Haushalt anzupassen. Ebenso sind die einzelnen Maßnahmen in der Übersicht Investitionsmaßnahmen abschließend anzupassen.

 

 

Anlagen:

·         Teilergebnishaushalte zu den Produkten im Fachbereich Ordnung und Verkehr;
hier: Fachdienst Brandschutz und Rettungsdienst

·         Zusammenstellung der mittelfristigen Fahrzeug-Ersatzbeschaffungen und Ergänzungen der Kreisfeuerwehr