Die Entgeltvereinbarung mit Wirkung ab 01.01.2018 wird geschlossen.
Die Krankentransportwagen im
Landkreis Nienburg werden ab 2018 mit mindestens einer Rettungssanitäterin oder
einem Rettungssanitäter besetzt, wie es das Niedersächsische
Rettungsdienstgesetz fordert.
Sachverhalt
Kreisverwaltung und Kostenträger
haben in der Verhandlung der notwendigen Kosten für den Rettungsdienst im
Landkreis Nienburg/Weser ein Budget für 2016 von 8.734.654 € und für 2017 von
9.885.236 € vereinbart (vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien). Entgeltberechnungsgrundlage
sind 11.110.113 €. Es ist vorgesehen, zum 1. Januar 2018 eine neue Vereinbarung
über die Erhebung von Entgelten gem. § 15 des Niedersächsischen
Rettungsdienstgesetzes (Entgeltvereinbarung) abzuschließen. Die zum 01.01.2016
in Kraft getretene Entgeltvereinbarung wird ersetzt.
Die Höhe der ab 01.01.2018 zu
erhebenden Entgelte errechnet sich aus dem Budget 2017 und der zu erwartenden
Unterdeckung für das Jahr 2017, da die Entgelte nicht schon bereits 2017
angepasst werden konnten. Diese Unterdeckung soll nach Festlegung der
Kostenträger nur bei den Entgelten in 2018 berücksichtigt werden. Deshalb
werden bereits jetzt geringere Entgelte ab 2019 in die Vereinbarung aufgenommen.
Die Kostenträger möchten damit sicherstellen, dass nicht auch in 2019 ggf.
durch höhere Entgelte wiederum Überdeckungen entstehen. Da mit den Budgetverhandlungen
in 2018 aber ohnehin eine neue Entgeltvereinbarung ab 2019 vorgesehen ist, wird
die jetzige Vereinbarung voraussichtlich ohnehin durch eine neue Vereinbarung
ab 2019 abgelöst werden.
Von den im Budget geltend
gemachten Kosten aus dem Ausschreibungsergebnis ab 2016 erkennen die
Kostenträger für die Rettungswache Nienburg nur 79.000 € von insgesamt 90.000 €
Jahreskosten als wirtschaftlich an. Den Rest von 11.000 € im Jahr bekommt der Landkreis
Nienburg damit nicht über die Entgelte des Rettungsdienstes refinanziert.
In den Budgetverhandlungen
hat die Verwaltung nunmehr erfahren, dass die Kostenträger des Rettungsdienstes
von den für 2016 und 2017 geltend gemachten Kosten für die Vorhaltung von
Krankentransportwagen (KTW) 80.379 € und 76.468 € für 2017 nicht im als
notwendige Kosten im Budget anerkennen. Mit der Ausschreibung des
Rettungsdienstes ab 01.01.2016 hatte der Landkreis Nienburg sich entschieden,
die Qualität des Rettungsdienstes aus den Vorjahren fortzuführen und zu verbessern.
Die Krankentransportwagen wurden mit höher qualifiziertem Personal (Rettungsassistenten)
besetzt, als der Mindeststandard des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Rettungssanitäter)
es vorschreibt. Die Kostenträger erkennen den Differenzbetrag der
Personalkosten zwischen der tatsächlichen Besetzung mit Rettungsassistenten und
den gesetzlichen Mindestanforderungen durch Rettungssanitäter nicht im Budget
an. Diese oben genannten Differenzbeträge werden nicht über die Entgelte refinanziert.
Sofern der Landkreis Nienburg
auch in Zukunft die höhere Qualifikation der KTW-Besatzung beibehalten sollte,
werden für 2018 durch die nach dem Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes nach
und nach anstelle der Rettungsassistenten einzusetzenden Notfallsanitäter und damit
verbundener höherer Vergütung des Personals bereits 110.000 € nicht
refinanziert werden können. Die Kostenträger werden auch bei kommenden
Budgetverhandlungen die oben genannten Personalmehrkosten nicht anerkennen.
Die Verwaltung schlägt vor,
die Krankentransportwagen im Landkreis Nienburg ab 2018 mit mindestens einer Rettungssanitäterin
oder einem Rettungssanitäter zu besetzen, wie es das Niedersächsische
Rettungsdienstgesetz fordert. Mit den Beauftragten des Rettungsdienstes sind
Verhandlungen zu Anpassung der Verträge zu führen.
Die Entgelte und die
Kilometersätze bzw. Pauschalen ab 01.01.2018 sind der beigefügten Vereinbarung
zu entnehmen. Die Entgelte verändern sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:
|
2016 |
2018 |
Notfalleinsatz (Pauschale) |
317,00 € |
400,00 € |
Notfalleinsatz (km über 30) |
5,00 € |
5,00 € |
Krankentransport
(Pauschale) |
122,00 € |
124,00 € |
Krankentransport (km über
30) |
3,00 € |
3,00 € |
Notarzteinsatzfahrzeug |
300,00 € |
417,00 € |
Notarzt |
256,00 € |
415,00 € |
·
Vereinbarung über
die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gem. § 15 NRettDG ab 1. Januar
2018