Betreff
Abschluss einer Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst ab 1. Januar 2018 gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Vorlage
2017/205
Art
Beschlussvorlage

Die Entgeltvereinbarung mit Wirkung ab 01.01.2018 wird geschlossen.

Die Krankentransportwagen im Landkreis Nienburg werden ab 2018 mit mindestens einer Rettungssanitäterin oder einem Rettungssanitäter besetzt, wie es das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz fordert.


Sachverhalt

Kreisverwaltung und Kostenträger haben in der Verhandlung der notwendigen Kosten für den Rettungsdienst im Landkreis Nienburg/Weser ein Budget für 2016 von 8.734.654 € und für 2017 von 9.885.236 € vereinbart (vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien). Entgeltberechnungsgrundlage sind 11.110.113 €. Es ist vorgesehen, zum 1. Januar 2018 eine neue Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Entgeltvereinbarung) abzuschließen. Die zum 01.01.2016 in Kraft getretene Entgeltvereinbarung wird ersetzt.

 

Die Höhe der ab 01.01.2018 zu erhebenden Entgelte errechnet sich aus dem Budget 2017 und der zu erwartenden Unterdeckung für das Jahr 2017, da die Entgelte nicht schon bereits 2017 angepasst werden konnten. Diese Unterdeckung soll nach Festlegung der Kostenträger nur bei den Entgelten in 2018 berücksichtigt werden. Deshalb werden bereits jetzt geringere Entgelte ab 2019 in die Vereinbarung aufgenommen. Die Kostenträger möchten damit sicherstellen, dass nicht auch in 2019 ggf. durch höhere Entgelte wiederum Überdeckungen entstehen. Da mit den Budgetverhandlungen in 2018 aber ohnehin eine neue Entgeltvereinbarung ab 2019 vorgesehen ist, wird die jetzige Vereinbarung voraussichtlich ohnehin durch eine neue Vereinbarung ab 2019 abgelöst werden.

 

Von den im Budget geltend gemachten Kosten aus dem Ausschreibungsergebnis ab 2016 erkennen die Kostenträger für die Rettungswache Nienburg nur 79.000 € von insgesamt 90.000 € Jahreskosten als wirtschaftlich an. Den Rest von 11.000 € im Jahr bekommt der Landkreis Nienburg damit nicht über die Entgelte des Rettungsdienstes refinanziert.

 

In den Budgetverhandlungen hat die Verwaltung nunmehr erfahren, dass die Kostenträger des Rettungsdienstes von den für 2016 und 2017 geltend gemachten Kosten für die Vorhaltung von Krankentransportwagen (KTW) 80.379 € und 76.468 € für 2017 nicht im als notwendige Kosten im Budget anerkennen. Mit der Ausschreibung des Rettungsdienstes ab 01.01.2016 hatte der Landkreis Nienburg sich entschieden, die Qualität des Rettungsdienstes aus den Vorjahren fortzuführen und zu verbessern. Die Krankentransportwagen wurden mit höher qualifiziertem Personal (Rettungsassistenten) besetzt, als der Mindeststandard des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Rettungssanitäter) es vorschreibt. Die Kostenträger erkennen den Differenzbetrag der Personalkosten zwischen der tatsächlichen Besetzung mit Rettungsassistenten und den gesetzlichen Mindestanforderungen durch Rettungssanitäter nicht im Budget an. Diese oben genannten Differenzbeträge werden nicht über die Entgelte refinanziert.


 

Sofern der Landkreis Nienburg auch in Zukunft die höhere Qualifikation der KTW-Besatzung beibehalten sollte, werden für 2018 durch die nach dem Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes nach und nach anstelle der Rettungsassistenten einzusetzenden Notfallsanitäter und damit verbundener höherer Vergütung des Personals bereits 110.000 € nicht refinanziert werden können. Die Kostenträger werden auch bei kommenden Budgetverhandlungen die oben genannten Personalmehrkosten nicht anerkennen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Krankentransportwagen im Landkreis Nienburg ab 2018 mit mindestens einer Rettungssanitäterin oder einem Rettungssanitäter zu besetzen, wie es das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz fordert. Mit den Beauftragten des Rettungsdienstes sind Verhandlungen zu Anpassung der Verträge zu führen.

 

 

Die Entgelte und die Kilometersätze bzw. Pauschalen ab 01.01.2018 sind der beigefügten Vereinbarung zu entnehmen. Die Entgelte verändern sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt:

 

 

2016

2018

Notfalleinsatz (Pauschale)

317,00 €

400,00 €

Notfalleinsatz (km über 30)

5,00 €

5,00 €

Krankentransport (Pauschale)

122,00 €

124,00 €

Krankentransport (km über 30)

3,00 €

3,00 €

Notarzteinsatzfahrzeug

300,00 €

417,00 €

Notarzt

256,00 €

415,00 €

 

 

Anlagen:

 

·         Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gem. § 15 NRettDG ab 1. Januar 2018