Der
vorgeschlagenen Neustrukturierung der Investitionen zur Verwendung der Fördermittel
aus dem Kommunalinvestitionspaket wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg / Weser kann im Rahmen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes auf Finanzhilfen des Bundes in Höhe von
2.019.363,94 € (90%) zugreifen. Voraussetzung hierfür ist eine
Selbstbeteiligung in Höhe von 215.590,05 € (10%). Insgesamt beträgt das
mögliche Investitionsvolumen 2.234.953,99 €.
Die Mittel können für Investitionen verwendet
werden, die nach dem 30.06.2015 begonnen und spätestens bis zum 31.12.2020
vollständig abgenommen werden. Die Abrechnung muss bis Ende 2021 erfolgen. Die
Investitionen müssen unter Berücksichtigung des demografischen Wandels
längerfristig nutzbar sein.
Gefördert werden Investitionen mit den
Schwerpunkten „Infrastruktur“ und „Bildungsinfrastruktur“. Für die
Investitionsmaßnahmen des Fachdienstes Liegenschaften kommen aus den
Schwerpunkten des KIP die folgenden Bereiche in Betracht:
·
Energetische Sanierung sonstiger
Infrastrukturen
·
Energetische Sanierung von Einrichtungen der
Schulinfrastruktur
Mit
Beschluss vom 01.03.2016 (Drucksache 2016/036) stimmte der AfL dem Vorschlag
zu, die im Rahmen von KIP bereit gestellten Fördermittel für die energetische
Sanierung der Liegenschaft in der Rühmkorffstraße, die aus einem Verwaltungsgebäude
und der Volkshochschule besteht, zu verwenden.
In der
AfL-Sitzung am 28.09.2017 informierte die Verwaltung über die zwischenzeitig
festgestellten Mängel an der Volkshochschule. Darüber hinaus entspricht das Gebäude
nicht mehr den Anforderungen, die sich aus der Nutzung heraus ergeben und
scheint ohne wesentliche Um- oder Anbauten nicht über die erforderlichen Entwicklungsoptionen
zu verfügen. Aus
dieser Situation heraus ergeben sich berechtigte Zweifel an der
Wirtschaftlichkeit der im Rahmen von KIP
geplanten energetischen Sanierung des Gebäudeteils, der durch die VHS genutzt wird.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die geplante Maßnahme auf das
Verwaltungsgebäude zu beschränken, dessen langfristige Nutzung als gesichert
betrachtet werden kann.
Durch
die Reduzierung des Maßnahmenumfangs werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel
jedoch nicht in voller Höhe ausgeschöpft. Die Differenz soll für weitere
Projekte, deren Durchführung bereits erfolgt, geplant oder dringend angezeigt
ist, verwendet werden. In Anlage 1 werden die in Frage kommenden Maßnahmen aus
den Bereichen Verwaltungs- und Schulliegenschaften aufgelistet.
Für den
Fall der Zustimmung zur geplanten Umstrukturierung würde sich die Veranschlagung
der Mittel für den Haushalt 2018 an einigen Stellen verändern. Die haushaltsrechtlichen
Auswirkungen werden in Drucksachen 2017/211, Anlage 1, Seite 4 und Drucksachen
2017/212, Anlage 1.1, Seite 6 dargestellt.
Anlagen:
·
Anlage 1: Projektliste für die Verwendung der
Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionspaket (KIP)