Betreff
Neustrukturierung der Investitionen zur Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionspaket (KIP I)
Vorlage
2017/210
Art
Beschlussvorlage

Der vorgeschlagenen Neustrukturierung der Investitionen zur Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionspaket wird zugestimmt.

 


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg / Weser kann im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes auf Finanzhilfen des Bundes in Höhe von 2.019.363,94 € (90%) zugreifen. Voraussetzung hierfür ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 215.590,05 € (10%). Insgesamt beträgt das mögliche Investitionsvolumen 2.234.953,99 €.

 

Die Mittel können für Investitionen verwendet werden, die nach dem 30.06.2015 begonnen und spätestens bis zum 31.12.2020 vollständig abgenommen werden. Die Abrechnung muss bis Ende 2021 erfolgen. Die Investitionen müssen unter Berücksichtigung des demografischen Wandels längerfristig nutzbar sein.

 

Gefördert werden Investitionen mit den Schwerpunkten „Infrastruktur“ und „Bildungsinfrastruktur“. Für die Investitionsmaßnahmen des Fachdienstes Liegenschaften kommen aus den Schwerpunkten des KIP die folgenden Bereiche in Betracht:

 

·       Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturen

·       Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

 

Mit Beschluss vom 01.03.2016 (Drucksache 2016/036) stimmte der AfL dem Vorschlag zu, die im Rahmen von KIP bereit gestellten Fördermittel für die energetische Sanierung der Liegenschaft in der Rühmkorffstraße, die aus einem Verwaltungsgebäude und der Volkshochschule besteht, zu verwenden.

 

In der AfL-Sitzung am 28.09.2017 informierte die Verwaltung über die zwischenzeitig festgestellten Mängel an der Volkshochschule. Darüber hinaus entspricht das Gebäude nicht mehr den Anforderungen, die sich aus der Nutzung heraus ergeben und scheint ohne wesentliche Um- oder Anbauten nicht über die erforderlichen Entwicklungsoptionen zu verfügen.  Aus dieser Situation heraus ergeben sich berechtigte Zweifel an der Wirtschaftlichkeit  der im Rahmen von KIP geplanten energetischen Sanierung des Gebäudeteils, der durch die VHS genutzt wird. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die geplante Maßnahme auf das Verwaltungsgebäude zu beschränken, dessen langfristige Nutzung als gesichert betrachtet werden kann.

 

Durch die Reduzierung des Maßnahmenumfangs werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel jedoch nicht in voller Höhe ausgeschöpft. Die Differenz soll für weitere Projekte, deren Durchführung bereits erfolgt, geplant oder dringend angezeigt ist, verwendet werden. In Anlage 1 werden die in Frage kommenden Maßnahmen aus den Bereichen Verwaltungs- und Schulliegenschaften aufgelistet.

 

Für den Fall der Zustimmung zur geplanten Umstrukturierung würde sich die Veranschlagung der Mittel für den Haushalt 2018 an einigen Stellen verändern. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen werden in Drucksachen 2017/211, Anlage 1, Seite 4 und Drucksachen 2017/212, Anlage 1.1, Seite 6 dargestellt.

 


Anlagen:

 

·         Anlage 1: Projektliste für die Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionspaket (KIP)