Der Ausschuss für Kreisstraßen nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Das derzeit geltende
Bauprogramm für Kreisstraßenbaumaßnahmen wurde am 14.09.2010 vom Ausschuss für
Kreisstraßen bzw. am 27.09.2010 vom Kreisausschuss beschlossen und im November
2011 fortgeschrieben. Es enthält neben Fahrbahnausbaumaßnahmen auch
Radwegebaumaßnahmen aus dem damaligen Radwegebedarfsplan und eigenfinanzierte
Maßnahmen.
Dieses Bauprogramm wurde für
den Zeitraum bis 2014 aufgestellt. Aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben oder
wegen Verzögerungen bei der planungsrechtlichen Absicherung usw. werden sich
einzelne Maßnahmen voraussichtlich bis 2020 hinziehen.
Für die Anmeldung von
Haushaltsmitteln im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes ist eine Meldung
der mittelfristig benötigten Mittel erforderlich. So müssen für den Haushalt
2018 bereits die voraussichtlich benötigten Mittel für die Jahre bis einschließlich
2021 angegeben werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Fortschreibung des
Bauprogramms wichtig.
Die Verwaltung schlägt daher
vor, das Bauprogramm für Kreisstraßen- und Radwegebaumaßnahmen ab 2021 auf der
Grundlage der Bewertung von PMS fortzuschreiben. Hierbei sollten auch die
Radwegebaumaßnahmen aus dem in 2014 fortgeschriebenen Radwegebedarfsplan mit
einfließen.
Ein Vorschlag für die
Fortschreibung des Bauprogramms ist der Vorlage zur Beratung beigefügt.
Anlagen:
·
Vorschlag
Fortschreibung Bauprogramm