Der Ausschuss für Kreisstraßen stimmt den Mittelanmeldungen für das Produkt 55120 Kreisstraßen für den Haushalt 2018 mit den in der Beschlussvorlage genannten Änderungen zu.
Sachverhalt
Für das Produkt 55120
Kreisstraßen wurden die Mittelansätze im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt
ermittelt. Die Mittelanmeldungen sowie die mittelfristige Finanzplanung mit
Erläuterungen sind als Anlage beigefügt.
Ergebnishaushalt
Die ordentlichen Erträge und
Aufwendungen sind im anliegenden Teilergebnisplan dargestellt.
Für die Unterhaltung des
Kreisstraßenvermögens besteht in 2018 ein Bedarf in Höhe von 1.788.100 €. Mit
diesen Haushaltsmitteln werden u. a. verschiedene notwendige
Instandsetzungsmaßnahmen in Teilabschnitten durchgeführt, um Aufbrüche, Spurrinnen,
Risse und ähnliche Schäden zu beseitigen. Außerdem werden aus diesem Ansatz die
Fremdkosten der Meistereien (Grünpflege, Winterdienst, bauliche Unternehmerleistungen
u. a.) sowie Kfz- und Gerätekosten gezahlt.
Im Vorjahr ist ein Bedarf von
1.505.400 € angemeldet worden. Demgegenüber besteht für 2018 ein Mehrbedarf in
Höhe von 282.700 €, der nach derzeitigen Schätzungen in Höhe von rd. 264.000 €
auf Kosten für die Entsorgung von belastetem Bankettschälgut beruht. Diese
Mehrkosten werden ab 2018 jährlich anfallen.
Finanzhaushalt
Der Mittelbedarf für die in
2018 vorgesehenen Investitionen ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
Die Anlage 2 (Teilfinanzplan)
ist aus dem Finanzprogramm H & H entwickelt und enthält die
Mittelanmeldungen des FD Umweltrecht und Kreisstraßen an den FB Finanzen von
September 2017. Gegenüber dieser Meldung haben sich aktuell Veränderungen
hinsichtlich einiger mittelfristig dargestellter Ansätze für das Jahr 2021 ergeben.
Es handelt sich im Einzelnen
um folgende Änderungen im Haushaltsjahr 2021:
- K 29 KVP Liebenau – Einmündung K 40
Der
Ansatz wird auf 0 € geändert, weil Baubeginn erst in 2022 sein wird. Planungskosten
fallen aber aufgrund des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs bereits in 2020 an.
- K 13 Fahrbahnerneuerung OD Loccum
- K
3 Radwegerneuerung Stöckse – Steimbke
- K 10 Radwegerneuerung Kreisgrenze -
Loccum
Die
vorgenannten drei eigenfinanzierten
Maßnahmen werden erst in 2022 gebaut und sind somit hier noch nicht
darzustellen.
In der Anlage 3 sind zu den
einzelnen Investitionsmaßnahmen der jeweilige Ansatz im Vorjahr 2017
(einschließlich Nachtrag) sowie der vorgesehene Ansatz für 2018 und der
geplante Bedarf für die Folgejahre bis 2021 erfasst.
Unterhalb der
Haushaltsansätze ist zu jeder Maßnahme die darauf entfallende Zuwendung vom
Land bzw. von den Gemeinden dargestellt.
Hier sind auch die o. g. Änderungen bereits
berücksichtigt worden.
In der Summe verringert sich
im Haushaltjahr 2021
der
Ansatz von 3.070.000 € auf 2.278.000 €
die
Zuwendungen vom Land von 1.281.000 € auf 1.041.000 € und
der
Eigenanteil des Landkreises von 1.789.000 € auf 1.237.000 €.
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Haushaltsmittel 2017 einschließl.
Nachtrag in € |
Haushaltsmittel 2018 in € |
NGVFG-Maßnahmen |
2.963.000 |
1.581.500 |
Eigenfinanzierte Maßnahmen |
211.000 |
470.000 |
Summe Investitionen |
3.174.000 |
2.051.500 |
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davon Eigenmittel Landkreis |
1.176.800 |
1.044.300 |
Aufwendungen für
Unterhaltung |
1.505.400 |
1.788.100 |
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Eigenmittel Landkreis insgesamt |
2.682.200 |
2.832.400 |
Die vom Landkreis
einzusetzenden Eigenmittel für das Produkt 55120 Kreisstraßen entsprechen im
Wesentlichen dem Vorjahresbedarf.
Weitere Erläuterungen
erfolgen in der Sitzung.
Anlagen:
·
Anlage 1:
Teilergebnisplan Produkt 55120
·
Anlage 2:
Teilfinanzplan Produkt 55120
·
Anlage 3:
Investitionsplanung Produkt 55120