Betreff
Mittelanmeldungen für den Haushalt 2018 im Fachbereich Umwelt, Fachdienst 551 Umweltrecht und Kreisstraßen, Produkt 55120 Kreisstraßen
Vorlage
2017/216
Aktenzeichen
551 - HH 2018
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Kreisstraßen stimmt den Mittelanmeldungen für das Produkt 55120 Kreisstraßen für den Haushalt 2018 mit den in der Beschlussvorlage genannten Änderungen zu.


Sachverhalt

Für das Produkt 55120 Kreisstraßen wurden die Mittelansätze im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt ermittelt. Die Mittelanmeldungen sowie die mittelfristige Finanzplanung mit Erläuterungen sind als Anlage beigefügt.

 

Ergebnishaushalt

 

Die ordentlichen Erträge und Aufwendungen sind im anliegenden Teilergebnisplan dargestellt.

 

Für die Unterhaltung des Kreisstraßenvermögens besteht in 2018 ein Bedarf in Höhe von 1.788.100 €. Mit diesen Haushaltsmitteln werden u. a. verschiedene notwendige Instandsetzungsmaßnahmen in Teilabschnitten durchgeführt, um Aufbrüche, Spurrinnen, Risse und ähnliche Schäden zu beseitigen. Außerdem werden aus diesem Ansatz die Fremdkosten der Meistereien (Grünpflege, Winterdienst, bauliche Unternehmerleistungen u. a.) sowie Kfz- und Gerätekosten gezahlt.

 

Im Vorjahr ist ein Bedarf von 1.505.400 € angemeldet worden. Demgegenüber besteht für 2018 ein Mehrbedarf in Höhe von 282.700 €, der nach derzeitigen Schätzungen in Höhe von rd. 264.000 € auf Kosten für die Entsorgung von belastetem Bankettschälgut beruht. Diese Mehrkosten werden ab 2018 jährlich anfallen.

 

Finanzhaushalt

 

Der Mittelbedarf für die in 2018 vorgesehenen Investitionen ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

 

Die Anlage 2 (Teilfinanzplan) ist aus dem Finanzprogramm H & H entwickelt und enthält die Mittelanmeldungen des FD Umweltrecht und Kreisstraßen an den FB Finanzen von September 2017. Gegenüber dieser Meldung haben sich aktuell Veränderungen hinsichtlich einiger mittelfristig dargestellter Ansätze für das Jahr 2021 ergeben.

 

Es handelt sich im Einzelnen um folgende Änderungen im Haushaltsjahr 2021:

 

  • K 29 KVP Liebenau – Einmündung K 40

Der Ansatz wird auf 0 € geändert, weil Baubeginn erst in 2022 sein wird. Planungskosten fallen aber aufgrund des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs bereits in 2020 an.

 

  • K 13 Fahrbahnerneuerung OD Loccum
  • K   3 Radwegerneuerung Stöckse – Steimbke
  • K 10 Radwegerneuerung Kreisgrenze - Loccum

Die vorgenannten drei eigenfinanzierten  Maßnahmen werden erst in 2022 gebaut und sind somit hier noch nicht darzustellen.

 

In der Anlage 3 sind zu den einzelnen Investitionsmaßnahmen der jeweilige Ansatz im Vorjahr 2017 (einschließlich Nachtrag) sowie der vorgesehene Ansatz für 2018 und der geplante Bedarf für die Folgejahre bis 2021 erfasst.

 

Unterhalb der Haushaltsansätze ist zu jeder Maßnahme die darauf entfallende Zuwendung vom Land bzw. von den Gemeinden dargestellt.

 

Hier sind auch die o. g. Änderungen bereits berücksichtigt worden.

In der Summe verringert sich im Haushaltjahr 2021

der Ansatz von 3.070.000 € auf 2.278.000 €

die Zuwendungen vom Land von 1.281.000 € auf 1.041.000 € und

der Eigenanteil des Landkreises von 1.789.000 € auf 1.237.000 €.

 

 

 

Haushaltsmittel

2017

einschließl. Nachtrag

in €

Haushaltsmittel

2018

 

in €

NGVFG-Maßnahmen

2.963.000

1.581.500

Eigenfinanzierte Maßnahmen

211.000

470.000

Summe Investitionen

3.174.000

2.051.500

 

 

 

davon Eigenmittel Landkreis

1.176.800

1.044.300

Aufwendungen für Unterhaltung

1.505.400

1.788.100

 

 

 

Eigenmittel Landkreis insgesamt

2.682.200

2.832.400

 

Die vom Landkreis einzusetzenden Eigenmittel für das Produkt 55120 Kreisstraßen entsprechen im Wesentlichen dem Vorjahresbedarf.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.


Anlagen:

 

·         Anlage 1: Teilergebnisplan Produkt 55120

·         Anlage 2: Teilfinanzplan Produkt 55120

·         Anlage 3: Investitionsplanung Produkt 55120