Der Umsetzung der Variante II
aus der Vorplanung der Straßenbauverwaltung (Systemquerschnitt II) wird,
vorbehaltlich der Übernahme der entstehenden Mehrkosten durch die Stadt
Rehburg-Loccum und/oder der Anerkennung der Zuwendungs-fähigkeit der zu
ändernden Fahrbahnbreite, zugestimmt. Ansonsten wird der Umsetzung der Variante
I zugestimmt.
Sachverhalt
Beginnend an der Einmündung
zu L 370 in Rehburg verläuft die K 10 von dort gesehen in südöstlicher Richtung
und endet nach rd. 3,3 km an der Einmündung zu B 441 in Winzlar. Sie stellt als
Verbindungsstraße zwischen der genannten Landes- und Bundesstraße eine
verkehrswichtige Zubringerfunktion dar.
Die vorhandene Fahrbahn
weist, verteilt über den gesamten Streckenabschnitt, erhebliche Verdrückungen,
Spurrinnen und Rissbildungen auf, welche auf eine unzureichende Tragfähigkeit
des Oberbaues hindeuten.
Die Umsetzung der hierdurch
bedingten Fahrbahnausbauarbeiten wurde aufgrund des Gesamtumfanges der Maßnahme
in 3 Abschnitte aufgeteilt.
Die Bauarbeiten im ersten
Abschnitt in der OD Rehburg wurden in 2015 abge-schlossen.
Die Arbeiten im zweiten
Abschnitt an der freien Strecke zwischen Rehburg und Winzlar werden derzeit
durchgeführt. Der Abschluss der Arbeiten ist bis Dezember dieses Jahres
vorgesehen.
Für den dritten Abschnitt in
der OD Winzlar ist eine Aufnahme in das Mehrjahres-programm nach dem
Entflechtungsgesetz als Grundvoraussetzung für eine mög-liche Zuwendung aus
Landesmitteln im Jahr 2016 erfolgt.
In den Jahren 2019 und 2020
ist, unter der Voraussetzung einer Förderung mit Zuwendungsmitteln des Landes,
nun auch der Fahrbahnausbau in der Ortslage Winzlar von Station 30-2447 bis
Station 30-3849 (Gesamtlänge = rd. 1,4 km) auf vorhandener Fahrbahnbreite
einschl. der beidseitig vorhandenen Rinnen im Tiefbeinbau vorgesehen. Eine
Erneuerung der Nebenanlagen ist nicht vorgesehen.
Im Rahmen der Vorplanung für
die eigentliche Umsetzung der Maßnahme hat die Straßenbauverwaltung zwei
unterschiedliche Ausbauvarianten erarbeitet und der Verwaltung entsprechend
vorgeschlagen, siehe beigefügte Systemquerschnitte Variante I und II.
Die Variante I beinhaltet,
wie auch zum Mehrjahresprogramm angemeldet, den Fahrbahnausbau auf vorhandener
Fahrbahnbreite unter Einbeziehung eines 1,5m breiten, einseitigen
Schutzstreifens als abgetrennter Bereich für Radfahrer auf der rechten
Fahrbahnseite (in Richtung B 441 gesehen).
Nachteil: Ein Überholen des
Radfahrers mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 m ist im
Begegnungsverkehr aufgrund der verbleibenden Fahrbahnbreite nicht möglich.
Die Variante entspräche
jedoch auch unter Berücksichtigung dieses Aspektes grundsätzlich den
Förderrichtlinien hinsichtlich der Frage einer möglichen Zu-wendungsfähigkeit.
Die Variante II beinhaltet
die beidseitige Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in der
erforderlichen Mindestbreite von jeweils 1,25m.
Aufgrund der dann fehlenden
Restfahrbahnbreite würde dies jedoch eine Verbrei-terung der Fahrbahn auf der
östlichen Seite und damit verbunden auch eine Neuanlage des dort vorhandenen
Gehweges bedeuten.
Die Mehrkosten zur Variante I
würden nach jetziger erster Einschätzung rd. 330.000,00 € betragen.
Beide Varianten wurden der
Stadt Rehburg-Loccum in einem gemeinsamen Termin am 19.10.2017 vorgestellt bzw.
erläutert.
Im Hinblick auf die
anstehende Beratung und Beschlussfassung im Fachausschuss ist von hier
gegenüber der Stadt signalisiert worden, dass Verwaltungsseitig die Variante I
favorisiert wird, da diese, inhaltlich gesehen, den Anforderungen einer grundsätzlichen
Förderfähigkeit entspricht und zweifelsfrei die kostengünstigere Variante
darstellt.
Variante II käme aus Sicht
der Verwaltung nur dann zum tragen, wenn die Stadt einer vollumfänglichen
Übernahme der Mehrkosten zustimmt. Zudem müsste der Fördergeber eine Änderung
der Fahrbahnbreite noch als zuwendungsfähig anerkennen.
Seitens der Stadt wurde
signalisiert, dass diesbezüglich eine Beschlussfassung im Rat erforderlich
wird. Das Konzept soll dem Rat vorgestellt werden. Eine mögliche
Beschlussfassung wäre im Dezember 2017 möglich.
Aus Kostengründen schlägt die
Verwaltung daher vor, in der Ausführung grundsätzlich der Ausbauvariante I den
Vorrang zu geben. Sollte sich die Stadt Rehburg-Loccum zur Übernahme der
Mehrkosten aus der Variante II erklären und ist der Fahrbahnausbau in der
geänderten Breite bei Variante II zuwendungsfähig, so wäre diese Ausführung zu
favorisieren.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 1.575.000,00 € für Variante I und in Höhe von 1.905.000,00 € für
Variante II. Die Haushaltsmittel werden im Produkt 55120 zur Verfügung
gestellt.
Anlagen:
·
Anlage 1:
Systemquerschnitt I
·
Anlage 2:
Systemquerschnitt II