Betreff
Varianten zum Fahrbahnausbau im Zuge der K 10 in der OD Winzlar
Vorlage
2017/217
Aktenzeichen
551 - K 10 (OD Winzlar)
Art
Beschlussvorlage

Der Umsetzung der Variante II aus der Vorplanung der Straßenbauverwaltung (Systemquerschnitt II) wird, vorbehaltlich der Übernahme der entstehenden Mehrkosten durch die Stadt Rehburg-Loccum und/oder der Anerkennung der Zuwendungs-fähigkeit der zu ändernden Fahrbahnbreite, zugestimmt. Ansonsten wird der Umsetzung der Variante I zugestimmt.


Sachverhalt

Beginnend an der Einmündung zu L 370 in Rehburg verläuft die K 10 von dort gesehen in südöstlicher Richtung und endet nach rd. 3,3 km an der Einmündung zu B 441 in Winzlar. Sie stellt als Verbindungsstraße zwischen der genannten Landes- und Bundesstraße eine verkehrswichtige Zubringerfunktion dar.

 

Die vorhandene Fahrbahn weist, verteilt über den gesamten Streckenabschnitt, erhebliche Verdrückungen, Spurrinnen und Rissbildungen auf, welche auf eine unzureichende Tragfähigkeit des Oberbaues hindeuten.

 

Die Umsetzung der hierdurch bedingten Fahrbahnausbauarbeiten wurde aufgrund des Gesamtumfanges der Maßnahme in 3 Abschnitte aufgeteilt.

 

Die Bauarbeiten im ersten Abschnitt in der OD Rehburg wurden in 2015 abge-schlossen.

 

Die Arbeiten im zweiten Abschnitt an der freien Strecke zwischen Rehburg und Winzlar werden derzeit durchgeführt. Der Abschluss der Arbeiten ist bis Dezember dieses Jahres vorgesehen.

 

Für den dritten Abschnitt in der OD Winzlar ist eine Aufnahme in das Mehrjahres-programm nach dem Entflechtungsgesetz als Grundvoraussetzung für eine mög-liche Zuwendung aus Landesmitteln  im Jahr 2016 erfolgt.

 

In den Jahren 2019 und 2020 ist, unter der Voraussetzung einer Förderung mit Zuwendungsmitteln des Landes, nun auch der Fahrbahnausbau in der Ortslage Winzlar von Station 30-2447 bis Station 30-3849 (Gesamtlänge = rd. 1,4 km) auf vorhandener Fahrbahnbreite einschl. der beidseitig vorhandenen Rinnen im Tiefbeinbau vorgesehen. Eine Erneuerung der Nebenanlagen ist nicht vorgesehen.

 

Im Rahmen der Vorplanung für die eigentliche Umsetzung der Maßnahme hat die Straßenbauverwaltung zwei unterschiedliche Ausbauvarianten erarbeitet und der Verwaltung entsprechend vorgeschlagen, siehe beigefügte Systemquerschnitte Variante I und II.

 

Die Variante I beinhaltet, wie auch zum Mehrjahresprogramm angemeldet, den Fahrbahnausbau auf vorhandener Fahrbahnbreite unter Einbeziehung eines 1,5m breiten, einseitigen Schutzstreifens als abgetrennter Bereich für Radfahrer auf der rechten Fahrbahnseite (in Richtung B 441 gesehen).

 

Nachteil: Ein Überholen des Radfahrers mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 m ist im Begegnungsverkehr aufgrund der verbleibenden Fahrbahnbreite nicht möglich.

 

Die Variante entspräche jedoch auch unter Berücksichtigung dieses Aspektes grundsätzlich den Förderrichtlinien hinsichtlich der Frage einer möglichen Zu-wendungsfähigkeit.

 

Die Variante II beinhaltet die beidseitige Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in der erforderlichen Mindestbreite von jeweils 1,25m.

Aufgrund der dann fehlenden Restfahrbahnbreite würde dies jedoch eine Verbrei-terung der Fahrbahn auf der östlichen Seite und damit verbunden auch eine Neuanlage des dort vorhandenen Gehweges bedeuten.

 

Die Mehrkosten zur Variante I würden nach jetziger erster Einschätzung rd. 330.000,00 € betragen.

 

Beide Varianten wurden der Stadt Rehburg-Loccum in einem gemeinsamen Termin am 19.10.2017 vorgestellt bzw. erläutert.

 

Im Hinblick auf die anstehende Beratung und Beschlussfassung im Fachausschuss ist von hier gegenüber der Stadt signalisiert worden, dass Verwaltungsseitig die Variante I favorisiert wird, da diese, inhaltlich gesehen, den Anforderungen einer grundsätzlichen Förderfähigkeit entspricht und zweifelsfrei die kostengünstigere Variante darstellt.

 

Variante II käme aus Sicht der Verwaltung nur dann zum tragen, wenn die Stadt einer vollumfänglichen Übernahme der Mehrkosten zustimmt. Zudem müsste der Fördergeber eine Änderung der Fahrbahnbreite noch als zuwendungsfähig anerkennen.

 

Seitens der Stadt wurde signalisiert, dass diesbezüglich eine Beschlussfassung im Rat erforderlich wird. Das Konzept soll dem Rat vorgestellt werden. Eine mögliche Beschlussfassung wäre im Dezember 2017 möglich.

 

Aus Kostengründen schlägt die Verwaltung daher vor, in der Ausführung grundsätzlich der Ausbauvariante I den Vorrang zu geben. Sollte sich die Stadt Rehburg-Loccum zur Übernahme der Mehrkosten aus der Variante II erklären und ist der Fahrbahnausbau in der geänderten Breite bei Variante II zuwendungsfähig, so wäre diese Ausführung zu favorisieren.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 1.575.000,00 € für Variante I und in Höhe von 1.905.000,00 € für Variante II. Die Haushaltsmittel werden im Produkt 55120 zur Verfügung gestellt.

 


Anlagen:

 

·         Anlage 1: Systemquerschnitt I

·         Anlage 2: Systemquerschnitt II