51. Ergänzung (November 2017)
Die Liste von Maßnahmen erster Priorität soll um
Maßnahme 310 Ausgleich
eines zusätzlichen Aufwandes beim Beschwerdemanagement der VLN mit einem Kostenrahmen in Höhe von 1.025 €
Maßnahme 618 Gutachten
über die Integration von Linien 5 und 6 in das Stadtbussystem mit einem Kostenrahmen in Höhe von
15.000 €
erweitert werden.
Sachverhalt
Maßnahme
310
Durch
den Betriebsstart mit einem neuen Verkehrsunternehmen im Linienbündel 2 ist bei
der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg/Weser (VLN) durch die Vielzahl von
Fahrgastreklamationen eine hohe, zusätzliche Belastung entstanden. Um alle Reklamationen
kunden- und fristgerecht zu bearbeiten, wurde vorübergehend eine zusätzliche
Fachkraft eingesetzt. Der Landkreis hat auf Antrag der Verkehrsgesellschaft
Landkreis Nienburg (VLN) diese zusätzliche Leistung mit einem Betrag von 1.025
€ ausgeglichen. Die Kreisverwaltung beabsichtigt, für diesen Aufwand Regionali-sierungsmittel
zu verwenden und bittet daher um die Zustimmung des Ausschusses.
Maßnahme
618
Die
Stadt Nienburg beschäftigt sich schon seit 2013 mit der Übernahme der Aufgabenträgerschaft
der Linien 5 und 6, die bisher als Linienbündel 4 in der Aufgabenträgerschaft
des Landkreises liegen. Weil der VLN-Vertrag, der auch das LB 4 umfasst zum
31.07.2019 ausläuft, muss der Landkreis diese Linien zum 01.08.2019 neu vergeben.
Eine Vergabe könnte gemeinsam mit der Vergabe für das LB 3 erfolgen, die
bereits vorabbekanntgemacht wurde. Allerdings besteht auch die Option, dass die
Stadt Nienburg die Aufgabenträgerschaft über diese Linien übernimmt.
Vorab
ist zu klären, inwieweit und zu welchen Konditionen eine Übernahme der Aufgabenträgerschaft
durch die Stadt Nienburg/Weser und eine Übertragung der Durchführung auf die
Stadtbus GmbH möglich und sinnvoll ist.
In
den Gesprächen mit der Stadt wurden die folgenden Varianten diskutiert:
1.
Die Stadt Nienburg übernimmt die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5
und 6. Die Verkehrsleistungen werden in die Linien 1 bis 4 integriert. Die
Stadt Nienburg übernimmt die Aufgabenträgerschaft für diese Leistungen. Das
erfolgreiche Stadtbussystem übernimmt die Verkehrsleistung und kann durch
Ergänzungsangebote, die vom Landkreis anteilsmäßig mit unterstützt werden, noch
besser ausgelastet werden. Durch geeignete, flexible Mobilitätsangebote wäre
der Bereich Schäferhof/Kattriede an den Stadtbus besser anzubinden. Dies könnte
auch eine gute Anbindung an die Grundschule Langendamm mit einbeziehen.
2.
Die Stadt Nienburg übernimmt die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5
und 6. Die Linien 5 und 6 bleiben erhalten.
2.1 Die Linie 5 und 6 werden einschließlich der
außergebietlichen Abschnitte (Landesbergen – Nienburg) in das Stadtbussystem
aufgenommen. Eine Abstimmung mit der Samtgemeinde Mittelweser und dem Landkreis
Nienburg liegt bisher nicht vor.
2.2 Die Linie 5
und 6 werden teilweise ausschließlich der außerbetrieblichen Abschnitte in das
Stadtbussystem übernommen. Der Landkreis wäre für die nicht erbrachten
Leistungen außerhalb des Stadtgebietes zuständig.
3.
Der Landkreis bleibt Aufgabenträger für die Linien 5 und 6.
Die
politische Entscheidung der Stadt Nienburg im Hinblick auf die Übernahme der Aufgabenträgerschaft der Linien 5 und 6 hängt
u. a. davon ab, wie und in welcher Höhe sich der Landkreis finanziell in Form
eines Zuschusses beteiligen würde.
Da
eine konkrete Zuschussberechnung aufgrund der vorliegenden Daten derzeit nicht
möglich ist, sollen die Varianten verkehrsplanerisch und wirtschaftlich geprüft
werden. Die Stadt Nienburg beabsichtigt daher, zur Ermittlung der verkehrsplanerisch
und wirtschaftlich besten Lösung ein Planungsbüro zu beauftragen, das die Varianten 1 bis 3 prüft und einen
entsprechenden Umsetzungsvorschlag unterbreitet. In dem Gutachten sollen sowohl
die Belange der Stadt als auch des Landreises berücksichtigt werden.
Die
Kosten für die Erstellung dieses Gutachten belaufen sich nach Rücksprache mit
einem Planungsbüro auf ca. 15.000 €. Die Stadt Nienburg hat daher mit
Email vom 20.10.2017 beantragt, für dieses Gutachten Regionalisierungsmittel in
Höhe der durch das Gutachten entstehenden Kosten zu erhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen zusätzliche
Kosten in Höhe von 16.025 €. Die Haushaltsmittel
hierfür stehen im Produkt 54120 bereit.