Betreff
Maßnahmen erster Priorität für die Verwendung der Regionalisierungsmittel;
51. Ergänzung (November 2017)
Vorlage
2017/218
Art
Beschlussvorlage

Die Liste von Maßnahmen erster Priorität soll um

 

Maßnahme 310  Ausgleich eines zusätzlichen Aufwandes beim Beschwerdemanagement der VLN mit einem Kostenrahmen in Höhe von 1.025 € 

Maßnahme 618  Gutachten über die Integration von Linien 5 und 6 in das Stadtbussystem mit einem Kostenrahmen in Höhe von 15.000 € 

erweitert werden.


Sachverhalt

Maßnahme 310

Durch den Betriebsstart mit einem neuen Verkehrsunternehmen im Linienbündel 2 ist bei der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg/Weser (VLN) durch die Vielzahl von Fahrgastreklamationen eine hohe, zusätzliche Belastung entstanden. Um alle Reklamationen kunden- und fristgerecht zu bearbeiten, wurde vorübergehend eine zusätzliche Fachkraft eingesetzt. Der Landkreis hat auf Antrag der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg (VLN) diese zusätzliche Leistung mit einem Betrag von 1.025 € ausgeglichen. Die Kreisverwaltung beabsichtigt, für diesen Aufwand Regionali-sierungsmittel zu verwenden und bittet daher um die Zustimmung des Ausschusses.

Maßnahme 618

Die Stadt Nienburg beschäftigt sich schon seit 2013 mit der Übernahme der Aufgabenträgerschaft der Linien 5 und 6, die bisher als Linienbündel 4 in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises liegen. Weil der VLN-Vertrag, der auch das LB 4 umfasst zum 31.07.2019 ausläuft, muss der Landkreis diese Linien zum 01.08.2019 neu vergeben. Eine Vergabe könnte gemeinsam mit der Vergabe für das LB 3 erfolgen, die bereits vorabbekanntgemacht wurde. Allerdings besteht auch die Option, dass die Stadt Nienburg die Aufgabenträgerschaft über diese Linien übernimmt.

Vorab ist zu klären, inwieweit und zu welchen Konditionen eine Übernahme der Aufgabenträgerschaft durch die Stadt Nienburg/Weser und eine Übertragung der Durchführung auf die Stadtbus GmbH möglich und sinnvoll ist.

In den Gesprächen mit der Stadt wurden die folgenden Varianten diskutiert:

1.    Die Stadt Nienburg übernimmt die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6. Die Verkehrsleistungen werden in die Linien 1 bis 4 integriert. Die Stadt Nienburg übernimmt die Aufgabenträgerschaft für diese Leistungen. Das erfolgreiche Stadtbussystem übernimmt die Verkehrsleistung und kann durch Ergänzungsangebote, die vom Landkreis anteilsmäßig mit unterstützt werden, noch besser ausgelastet werden. Durch geeignete, flexible Mobilitätsangebote wäre der Bereich Schäferhof/Kattriede an den Stadtbus besser anzubinden. Dies könnte auch eine gute Anbindung an die Grundschule Langendamm mit einbeziehen.

2.    Die Stadt Nienburg übernimmt die Aufgabenträgerschaft für die Linien 5 und 6. Die Linien 5 und 6 bleiben erhalten.

2.1    Die Linie 5 und 6 werden einschließlich der außergebietlichen Abschnitte (Landesbergen – Nienburg) in das Stadtbussystem aufgenommen. Eine Abstimmung mit der Samtgemeinde Mittelweser und dem Landkreis Nienburg liegt bisher nicht vor.

2.2 Die Linie 5 und 6 werden teilweise ausschließlich der außerbetrieblichen Abschnitte in das Stadtbussystem übernommen. Der Landkreis wäre für die nicht erbrachten Leistungen außerhalb des Stadtgebietes zuständig.

3.    Der Landkreis bleibt Aufgabenträger für die Linien 5 und 6.

Die politische Entscheidung der Stadt Nienburg im Hinblick auf die Übernahme der  Aufgabenträgerschaft der Linien 5 und 6 hängt u. a. davon ab, wie und in welcher Höhe sich der Landkreis finanziell in Form eines Zuschusses beteiligen würde.

Da eine konkrete Zuschussberechnung aufgrund der vorliegenden Daten derzeit nicht möglich ist, sollen die Varianten verkehrsplanerisch und wirtschaftlich geprüft werden. Die Stadt Nienburg beabsichtigt daher, zur Ermittlung der verkehrsplanerisch und wirtschaftlich besten Lösung ein Planungsbüro zu beauftragen, das  die Varianten 1 bis 3 prüft und einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag unterbreitet. In dem Gutachten sollen sowohl die Belange der Stadt als auch des Landreises berücksichtigt werden.

Die Kosten für die Erstellung dieses Gutachten belaufen sich nach Rücksprache mit einem Planungsbüro auf ca. 15.000 €. Die Stadt Nienburg hat daher mit Email vom 20.10.2017 beantragt, für dieses Gutachten Regionalisierungsmittel in Höhe der durch das Gutachten entstehenden Kosten zu erhalten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 16.025 €. Die Haushaltsmittel hierfür stehen im Produkt 54120 bereit.