Betreff
Umsetzung der EU-Richtlinie INSPIRE
Vorlage
2017/221
Aktenzeichen
54.90
Art
Beschlussvorlage

Das Gremium stimmt einer Unterstützung der Kommunen durch den Landkreis Nienburg in der Umsetzung der EU-Richtlinie INSPIRE zu.


Sachverhalt

Gesetzlicher Rahmen und Aufgaben

Die INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe (INSPIRE) ist das Vorhaben für eine gemeinsame Geodateninfrastruktur in Europa und soll die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten in Europa erleichtern. Die EU-Richtlinie trat in Niedersachsen über das Niedersächsische Geodateninfrastrukturgesetz (NGDIG) am 29. Dezember 2010 in Kraft.

INSPIRE fordert von allen Behörden die Bereitstellung von digitalen Geodaten, die anhand der 34 INSPIRE-Annex-Themen (Abb. 1) als relevant identifiziert werden können, deren Erfassung rechtlich vorgeschrieben ist und die digital vorliegen.


Abbildung 1: INSPIRE-Annex-Themen

 

Für die Richtlinie als relevant identifizierte Geodaten müssen INSPIRE-konform (1) Metadaten erfasst, (2) Darstellungs- und Downloaddienste zur Verfügung gestellt und (3) die Daten transformiert im INSPIRE-Datenmodell bereitgestellt werden.

 

Der Umsetzungszeitplan von INSPIRE ist schon weit vorangeschritten. So müssten längst Darstellungs- und Downloaddienste im „originären“ Datenformat bereitgestellt sein. Neu erfasste oder weitgehend umstrukturierte Geodaten sollten für alle Anhang-Themen bereits im INSPIRE-Datenmodell vorliegen. Bestandsdaten müssen für Anhang I bis zum 23.11.2017 und Anhang II/III bis zum 21.10.2020 im INSPIRE-Datenmodell bereitgestellt werden.

 

Umsetzung im Landkreis und Unterstützung der Kommunen

Da die Anforderungen von INSPIRE an die Darstellungs- und Downloaddienste (2) sehr hoch sind, schreibt der Landkreis derzeit für die Bereitstellung der landkreiseigenen Daten den Betrieb (Hosting) der Dienste extern aus. Die jährlichen Betriebskosten werden sich schätzungsweise auf maximal 15.000 € Netto belaufen.

 

Aus Sicht des GIS-Büros des Landkreises ist es sinnvoll, die Umsetzung von INSPIRE zentral zu unterstützen. Auf Landesebene wird keine Lösung angeboten. Wir empfehlen daher eine zentrale Umsetzung der Richtlinie auf Landkreisebene. Auf diesem Weg können die Kosten für den Betrieb der Dienste unter den Kommunen und dem Landkreis geteilt werden. Insbesondere das Wissen für die Datentransformation muss nicht separat in jeder Gemeinde aufgebaut bzw. als Dienstleistung vergeben werden. Die Daten können landkreisweit einheitlich erstellt und präsentiert werden. Die benötigte Software für die Datentransformation ist bereits beim Landkreis Nienburg vorhanden.

 

Geplante Unterstützung in den einzelnen Bereichen:

(1) Metadaten

Metadaten können über den Metadatenkatalog der Geodateninfrastruktur Niedersachsen (GDI-NI) veröffentlicht werden. Jede Kommune pflegt ihre Metadaten selber und ist für ihre Richtigkeit zuständig. Das GIS-Büro prüft die Metadaten vor der ersten Veröffentlichung und unterstützt vereinzelt die Erstellung skriptbasiert (z.B. für die Beschreibung der einzelnen Bebauungspläne).

 

(2) Darstellungs- und Downloaddienste

Die Dienste der Kommunen werden über das ausgeschriebene INSPIRE-Hosting des Landkreises Nienburg bereitgestellt. Die anfallenden Kosten für das Hosting werden auf die Kommunen und den Landkreis Nienburg über einen Schlüssel verteilt. Die Gesamtkosten werden unabhängig von der Dienstanzahl und Nutzung der einzelnen Dienste durch die Kommunen bzw. dem Landkreis Nienburg geteilt. Der Landkreis Nienburg übernimmt 1/3 und die Kommunen 2/3 der Betriebskosten.

Die jährlichen Betriebskosten für den Landkreis Nienburg liegen voraussichtlich bei ca. 5.000 € + MwSt. und pro Kommune bei ca. 1.000 € + MwSt.

Anfallende Dienstleistungen und Einrichtungskosten werden vom Landkreis Nienburg getragen.

Sollten nicht alle Kommunen bei dem Angebot des Landkreises Nienburg mitmachen, so übernimmt der Landkreis den Anteil dieser Kommunen.

Sollte sich eine Kommune erst später für eine Teilnahme entscheiden, fällt eine einmalige Pauschale an. Die Pauschale kommt in einen gemeinsamen Topf und wird für Anpassungen an der Hosting-Software, externe Unterstützung bei Transformationen oder ähnliche Dienstleistungen genutzt. 

Der Landkreis Nienburg übernimmt später die Koordination zwischen Dienstleister und den Kommunen.

 

(3) Transformation der Daten

Der Landkreis Nienburg übernimmt die Zusammenführung der Daten aus allen Kommunen sowie die Datentransformation in das INSPIRE-Datenmodell der einzelnen Datenspezifikationen ausgehend von einem einheitlichen, abgestimmten Datenmodell für alle teilnehmenden Kommunen.

Am umfangreichsten ist dabei die Erarbeitung und Abstimmung eines einheitlichen Datenmodells pro Datensatz und die Erarbeitung der Transformationsmethode der Daten in das INSPIRE-Schema.

Die Kommunen nehmen eine Validierung ihre Daten vor der Weitergabe für die Veröffentlichung an den Landkreis Nienburg vor. Der Landkreis Nienburg führt keine inhaltliche Prüfung der Daten durch. Sollte das abgestimmte Datenmodell nicht eingehalten werden, dann bekommt die Kommune eine Rückmeldung vom Landkreis Nienburg. Die Daten werden in dem Fall nicht veröffentlicht.

Einzuhaltende Termine z.B. für die Datenaktualisierung werden später konkretisiert.

 

Nach Zustimmung der Gremien und der Festlegung eines Hosting-Anbieters für den Landkreis Nienburg  werden die oben beschriebenen Punkte vertraglich mit den Kommunen geregelt. Sollte es zu keiner vertraglichen Regelung kommen, so können den Kommunen keine Dienstleistungen im Rahmen von INSPIRE angeboten werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.