Dem Verein Herberge zur Heimat e.V. wird für das Projekt „WOHNWEGE“ ein Zuschuss in Höhe von 54.000,00 € für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 gewährt.
Sachverhalt
Der Verein Herberge zur
Heimat e. V. hat Ende 2011 das Modellprojekt Wohnwege mit der Zielsetzung
gestartet, Menschen in Wohnungsnot Wege aus dieser Krise aufzuzeigen, sie zu
beraten und sie aus dieser Krise zu begleiten. Mit diesem Konzept sollte
modellhaft eine effektive Hilfe zur Verhinderung von Wohnungsnotfällen
entwickelt werden.
Das Projekt Wohnwege wird vom
Land und vom Landkreis jeweils mit einem Betrag von 27.000 € pauschal
gefördert. Zur besseren Evaluation hat die Verwaltung mit dem Träger die
Dokumentation fortentwickelt. Dazu wurde die bestehende Leistungs- und
Vergütungsvereinbarung zum 01.01.2017 angepasst und der Träger hat im Zeitraum
vom 01.02.2017 bis 31.07.2017 Daten erhoben. Ziel war, auf Basis der erhobenen Daten, das
Leistungsangebot und die weitere Finanzierung mit dem Träger abzustimmen.
In dem genannten Zeitraum
suchten insgesamt 128 Personen die Unterstützung bei dem Träger.
Für die Unterstützung dieser
Beratungsfälle hat der Träger in dem Erfassungszeitraum rd. 521 Stunden
geleistet. Zu den auf ein Jahr hochgerechneten 1042 Stunden sind zumindest 20%
indirekte Leistungen (z. B. für Vor- und Nachbereitung, Dokumentation) aufzuschlagen. Die so zu
ermittelnden Personal- und Sachkosten für ein Jahr betragen annähernd 54.000,00
€, so dass ein Zuschuss in der bisherigen Höhe auskömmlich, aber zur
Weiterführung des etablierten Projektes auch notwendig ist.
Statistische Daten der
Evaluation:
Gründe/Anlässe für bedrohte
Wohnverhältnisse*
*Mehrfachnennungen sind möglich
Maßnahmen zur Vermeidung
von Wohnungslosigkeit
*Mehrfachnennungen sind möglich
Anzumerken ist, dass die
Verwaltung bei der Auswertung der Daten festgestellt hat, dass etwa ein Fünftel
der Beratungsfälle (23 Personen)
ehemalige (anerkannte) Asylbewerber/innen waren, deren Aufenthaltserlaubnisse
in den Jahren 2015 und 2016 bzw. im
Untersuchungszeitraum erteilt wurden. Bei einer Person handelte es sich gar um
einen Asylbewerber, der im
Erhebungszeitraum noch Leistungen nach dem AsylbLG bezogen hat.
Der Träger subsumiert diesen
Personenkreis zumeist wegen „eskalierender
sozialer Konflikte“, „beengter Wohnverhältnisse“ oder „ordnungsbehördlicher Unterbringung“ unter den Begriff des
Wohnungsnotfalls. Dies mag formal und nach der Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe (BAG W) richtig sein. Die Verwaltung sieht in der (Nach-)
Betreuung der den Gemeinden zugewiesenen, anerkannten Flüchtlinge eine Aufgabe
der kreisangehörigen Kommunen und der ehrenamtlichen Strukturen vor Ort. In
Einzelfällen können darüber hinaus die Beratungsstellen für Flüchtlinge, die im
Bereich des Landkreises Nienburg u.a. vom Land Niedersachsen gefördert werden,
in Anspruch genommen werden.
Da der Landkreis Nienburg in
Zusammenarbeit mit den Gemeinden die zugewiesenen Flüchtlinge grundsätzlich
angemessen unterbringt, dürfte nach Einschätzung der Verwaltung hinter den geltend
gemachten „Wohnungsnotfällen“ zumeist der Wunsch nach einer Wohnortveränderung
oder der Auszug aus einer im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung gebildeten
Wohngemeinschaft stehen.
Da der Berechnung des
Mittelbedarfs des Projekts WOHNWEGE nur ein relativ kurzer Zeitraum von sechs
Monaten zugrunde liegt, wird der Zuschussbedarf in Höhe der ermittelten
54.000,00 € seitens der Verwaltung für das Jahr 2018 trotzdem für notwendig
erachtet, um den präventiven Ansatz fortzuführen. Dem Träger ist aber auch
mitgeteilt worden, dass sich die Beratung von Menschen mit aktuellem Flüchtlingshintergrund
nur ausnahmsweise mit dem Zweck der Förderung des Landkreises Nienburg decken
kann.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 54.000,00 €, von denen 27.000,00 € vom Land Niedersachsen erstattet
werden. Die Haushaltsmittel werden im Produkt 31111 zur Verfügung gestellt.