Betreff
Mittelanmeldung des Fachbereiches Gesundheitsdienste für den Haushalt 2018
Vorlage
2017/234
Art
Beschlussvorlage

Der Mittelanmeldung des Fachbereiches Gesundheitsdienste für den Haushalt 2018 wird zugestimmt.


Sachverhalt

Im Fachbereich 41 - Gesundheitsdienste - wurden die Mittelansätze des Ergebnisplans für das Haushaltsjahr 2018 ermittelt. Die Mittelanmeldungen und die mittelfristige Finanzplanung sind beigefügt. Die notwendigen Erläuterungen sind unterhalb der Konten gedruckt.

 

Alle Konten in den jeweiligen Produkten sind eingehend auf ein mögliches Einsparpotential geprüft worden. Soweit möglich, sind die Ansätze zurückgenommen.

 

Für den Fachdienst 411 ergeben sich kaum Einsparpotenziale. Bedingt durch die Umsetzung der von der Politik mit beschlossenen und getragenen Konzeption des Jugendärztlichen Dienstes, welche nur durch erhöhten Personaleinsatz umgesetzt werden kann, ergeben sich zwangsläufig höhere Personalkosten, als bei bloßer Erfüllung der Gesetzlichen Pflichtaufgaben. Dennoch kann im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst mit Einnahmen in Höhe von ca. 10.000 € gerechnet werden.

 

Im Fachdienst 412 werden ausschließlich Pflichtaufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahrgenommen. Einzige freiwillige Position im Produkthaushalt ist die vertragliche Bindung an die Suchtberatungsstelle.

 

Im Fachdienst 413 werden ebenfalls ausschließlich Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises als Pflichtaufgabe wahrgenommen und sind zudem durch die Inanspruchnahme der Gerichte fremdbestimmt.

 

Im Bereich des Fachdienstes 414 ergeben sich Einsparmöglichkeiten lediglich durch Rücknahme freiwilliger Leistungen in der Bezuschussung von Selbsthilfegruppen und der Krebsberatung. Dem SGA wird vorgeschlagen, in diesem Bereich auf eine Kürzung zu verzichten, da hier mit einem relativ geringen finanziellen Aufwand ehrenamtliche Arbeit zum Wohl der Betroffenen unterstützt wird und bei Wegfall dieser Hilfen sich keine weiteren Ausgleichsmöglichkeiten ergeben.

 

Freiwillige Ausgaben entstehen mit der Vergabe des Stipendiums für Studenten der Humanmedizin. Am 13.03.2015 wurde im Ausschuss für Regionalentwicklung die „Richtlinie zur Vergabe von Stipendien für Studierende der Humanmedizin“ beschlossen. Hierdurch können dem FB 41 zusätzliche Kosten im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von maximal rund 15.000 € zusätzlich entstehen. Bisher werden drei Stipendiaten gefördert.

Die übrigen Aufgaben sind ebenfalls ausschließlich Pflichtaufgaben des übertragenen Wirkungskreises.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat die in der Anlage dargestellten finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Teilhaushaltsplan des Fachbereiches Gesundheitsdienste