Betreff
Umsetzung der europäischen Richtlinien zu Vogelschutzgebieten / Natura 2000;
EU-Vogelschutzgebiet "Diepholzer Moorniederung" (V 40);
hier: Vorabinformation zur Sicherung eines Teilgebietes des EU-Vogelschutzgebietes V 40 durch die Anpassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Nordeler Bruch" (NSG HA 088) im Flecken Diepenau der Samtgemeinde Uchte, an europarechtliche Vorgaben
Vorlage
2017/239
Aktenzeichen
554
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Das bestehende Naturschutzgebiet (NSG) „Nordeler Bruch“ stellt einen Teilbereich des Vogelschutzgebietes „Diepholzer Moorniederung“ (V 40) dar. Die Verordnung trat im Jahre 1985 in Kraft. Die aktuelle Verordnung des Naturschutzgebietes erfüllt nicht die Vorgaben der EU an die ordnungsgemäße hoheitliche Sicherung eines europäischen Vogelschutzgebietes. Somit ist der Landkreis Nienburg/ Weser verpflichtet, die bestehende Verordnung entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben zu überarbeiten. Die Abgrenzungen des bestehenden NSG bleiben hierbei unverändert.

 

Das NSG erstreckt sich auf etwa 70 ha innerhalb der Verwaltungsgrenze des Fleckens Diepenau in der Samtgemeinde Uchte im Landkreis Nienburg/ Weser. Es liegt ca. 9 km nördlich der Ortschaft Diepenau und ca. 1 km östlich der L 343. Im Norden grenzt das NSG „Steinbrinker-Ströhener Masch“ und im Osten das NSG „Uchter Moor“ an den „Nordeler Bruch“ an, die ebenfalls Teile des Vogelschutzgebietes V 40 sichern. Dieser Schutzgebietskomplex beherbergt ein bedeutsames Vorkommen an seltenen Lebensräumen und Vogelarten der Hochmoore sowie Zugvogelarten der Diepholzer Moorniederung wie z. B. Kranich, Ziegenmelker, Bekassine und Sumpfohreule.

 

Der Nordeler Bruch wurde in der Vergangenheit überwiegend für die bäuerliche Torfgewinnung genutzt. Heute ist das Gebiet durch degenerierte Hochmoorbereiche mit Moorbirkenwäldern, Moorheide sowie Pfeifengras- und Wollgras-Moorstadien geprägt und bietet gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Die Vorkommen von Vogelarten wie z. B. Ziegenmelker, Schwarzkehlchen, Heidelerche und Neuntöter und von hochmoortypischen Pflanzen wie Sonnentau, Wollgras, Rausch- und Moosbeere unterstreichen die besondere Bedeutung des Gebietes für den Naturhaushalt. Die nicht zur Torfgewinnung genutzten Flächen im Gebiet wurden landwirtschaftlich urbar gemacht. Diese randlich an die Moorbereiche angrenzenden, extensiv genutzten Grünlandflächen bilden zusammen mit den Moorflächen des NSG ein vielfältiges Lebensraummosaik und werden insbesondere von verschiedenen Vogelarten wie Wiesenpieper, Pirol und Gartenrotschwanz als Habitat genutzt.

 

Ziel der Schutzgebietsausweisung ist daher die Erhaltung und Entwicklung der Lebensräume und Arten der Hochmoore.

Langfristiges Ziel ist eine Regeneration der Hochmoorbereiche durch Wiedervernässung und damit eine Verbesserung des Lebensraumes für die an die speziellen Verhältnisse im Hochmoor angepassten Tier- und Pflanzenarten. Hiervon soll auch das extensiv genutzte und zum größten Teil (90 %) vom Land unter naturschutzfachlichen Auflagen verpachtete Grünland profitieren. Dieses soll zukünftig wieder in Feuchtgrünland entwickelt werden.

 

Durch seinen Reichtum an schützenswerten Lebensräumen, sein Entwick-lungspotential sowie seine benachbarten Lage zu weiteren geschützten Hochmoorbereichen besitzt das NSG eine besondere Bedeutung für den Naturschutz und den Landschaftsraum der Diepholzer Moorniederung.

 

 

 

 

 

 

Eigentumsverhältnisse und Nutzungen

 

Die Verwaltung hat die aktuelle Eigentümersituation der rund 70 ha großen Schutzgebietsfläche ermittelt. Im Eigentum des Nds. Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) stehen ca. 20 %, im Eigentum des Landkreises Nienburg/ Weser befinden sich rund 30 %, ca. 5 % gehören der Samtgemeinde Uchte und knapp 45 % befinden sich im Privateigentum, wovon 0,3 % dem Wasser- und Bodenverband Wickriede - Langer Graben gehören.

 

Ca. 73 % der Flächen sind Moorbereiche (Moorentwicklungsflächen). Grün-landflächen nehmen rund 22 % ein, wovon sich rund 90 % im Eigentum des Landes Niedersachsen befinden. Die restlichen knappen 5 % sind sonstige Flächen wie z. B. Wege und Gräben.

 

 

Bisherige und weitere Bearbeitungsschritte

 

Es erfolgte eine Abfrage beim NLWKN zu Artenvorkommen sowie zu den Pachtauflagen (Bewirtschaftungseinschränkungen) zur Grünlandbewirtschaftung auf den landeseigenen Flächen. Zudem erfolgte eine Ortsbesichtigung des NSG durch die Verwaltung sowie die Erarbeitung eines ersten Verordnungsentwurfes.

 

Als weiterer Schritt erfolgt zeitnah eine Information aller durch die Verordnung betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter mittels Anschreiben und Infomaterial. Gleichzeitig wird die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch angeboten. Neben den Eigentümern werden auch die ortsansässigen Naturschutzverbände, insbesondere der naturschutzfachliche Betreuer des Gebietes (BUND Diepholzer Moorniederung) über die geplanten Verordnungsinhalte informiert und ebenfalls zu Gesprächen eingeladen.

Des Weiteren soll die Beratungsleistung des NLWKN zum Verordnungsentwurf in Anspruch genommen werden.

 

Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorabbeteiligung einen Verordnungsentwurf sowie die entsprechende Verordnungskarte und eine Begründung zur Verordnung erarbeiten, so dass im Frühjahr 2018 über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens beschlossen werden kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

1 - Entwurf der Verordnungskarte zum NSG HA 088 „Nordeler Bruch“