EU-Vogelschutzgebiet "Diepholzer Moorniederung" (V 40);
hier: Vorabinformation zur Sicherung eines Teilgebietes des EU-Vogelschutzgebietes V 40 durch die Anpassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Nordeler Bruch" (NSG HA 088) im Flecken Diepenau der Samtgemeinde Uchte, an europarechtliche Vorgaben
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Sachverhalt:
Das bestehende
Naturschutzgebiet (NSG) „Nordeler Bruch“ stellt einen Teilbereich des
Vogelschutzgebietes „Diepholzer Moorniederung“ (V 40) dar. Die Verordnung trat
im Jahre 1985 in Kraft. Die aktuelle Verordnung des Naturschutzgebietes erfüllt
nicht die Vorgaben der EU an die ordnungsgemäße hoheitliche Sicherung eines europäischen
Vogelschutzgebietes. Somit ist der Landkreis Nienburg/ Weser verpflichtet, die
bestehende Verordnung entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben zu überarbeiten.
Die Abgrenzungen des bestehenden NSG bleiben hierbei unverändert.
Das NSG erstreckt sich auf
etwa 70 ha innerhalb der Verwaltungsgrenze des Fleckens Diepenau in der
Samtgemeinde Uchte im Landkreis Nienburg/ Weser. Es liegt ca. 9 km nördlich der
Ortschaft Diepenau und ca. 1 km östlich der L 343. Im Norden grenzt das NSG
„Steinbrinker-Ströhener Masch“ und im Osten das NSG „Uchter Moor“ an den
„Nordeler Bruch“ an, die ebenfalls Teile des Vogelschutzgebietes V 40 sichern.
Dieser Schutzgebietskomplex beherbergt ein bedeutsames Vorkommen an seltenen
Lebensräumen und Vogelarten der Hochmoore sowie Zugvogelarten der Diepholzer
Moorniederung wie z. B. Kranich, Ziegenmelker, Bekassine und Sumpfohreule.
Der Nordeler Bruch wurde in
der Vergangenheit überwiegend für die bäuerliche Torfgewinnung genutzt. Heute
ist das Gebiet durch degenerierte Hochmoorbereiche mit Moorbirkenwäldern,
Moorheide sowie Pfeifengras- und Wollgras-Moorstadien geprägt und bietet
gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Die Vorkommen von
Vogelarten wie z. B. Ziegenmelker, Schwarzkehlchen, Heidelerche und Neuntöter
und von hochmoortypischen Pflanzen wie Sonnentau, Wollgras, Rausch- und
Moosbeere unterstreichen die besondere Bedeutung des Gebietes für den Naturhaushalt.
Die nicht zur Torfgewinnung genutzten Flächen im Gebiet wurden landwirtschaftlich
urbar gemacht. Diese randlich an die Moorbereiche angrenzenden, extensiv
genutzten Grünlandflächen bilden zusammen mit den Moorflächen des NSG ein
vielfältiges Lebensraummosaik und werden insbesondere von verschiedenen
Vogelarten wie Wiesenpieper, Pirol und Gartenrotschwanz als Habitat genutzt.
Ziel der
Schutzgebietsausweisung ist daher die Erhaltung und Entwicklung der Lebensräume
und Arten der Hochmoore.
Langfristiges Ziel ist eine
Regeneration der Hochmoorbereiche durch Wiedervernässung und damit eine
Verbesserung des Lebensraumes für die an die speziellen Verhältnisse im
Hochmoor angepassten Tier- und Pflanzenarten. Hiervon soll auch das extensiv
genutzte und zum größten Teil (90 %) vom Land unter naturschutzfachlichen
Auflagen verpachtete Grünland profitieren. Dieses soll zukünftig wieder in
Feuchtgrünland entwickelt werden.
Durch seinen Reichtum an
schützenswerten Lebensräumen, sein Entwick-lungspotential sowie seine
benachbarten Lage zu weiteren geschützten Hochmoorbereichen besitzt das NSG eine
besondere Bedeutung für den Naturschutz und den Landschaftsraum der Diepholzer
Moorniederung.
Eigentumsverhältnisse und Nutzungen
Die Verwaltung hat die
aktuelle Eigentümersituation der rund 70 ha großen Schutzgebietsfläche
ermittelt. Im Eigentum des Nds. Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten-
und Naturschutz (NLWKN) stehen ca. 20 %, im Eigentum des Landkreises Nienburg/
Weser befinden sich rund 30 %, ca. 5 % gehören der Samtgemeinde Uchte und knapp
45 % befinden sich im Privateigentum, wovon 0,3 % dem Wasser- und Bodenverband
Wickriede - Langer Graben gehören.
Ca. 73 % der Flächen sind
Moorbereiche (Moorentwicklungsflächen). Grün-landflächen nehmen rund 22 %
ein, wovon sich rund 90 % im Eigentum des Landes Niedersachsen befinden. Die
restlichen knappen 5 % sind sonstige Flächen wie z. B. Wege und Gräben.
Bisherige und weitere Bearbeitungsschritte
Es erfolgte eine Abfrage
beim NLWKN zu Artenvorkommen sowie zu den Pachtauflagen
(Bewirtschaftungseinschränkungen) zur Grünlandbewirtschaftung auf den landeseigenen
Flächen. Zudem erfolgte eine Ortsbesichtigung des NSG durch die Verwaltung
sowie die Erarbeitung eines ersten Verordnungsentwurfes.
Als weiterer Schritt
erfolgt zeitnah eine Information aller durch die Verordnung betroffenen
Eigentümer und Bewirtschafter mittels Anschreiben und Infomaterial.
Gleichzeitig wird die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch angeboten.
Neben den Eigentümern werden auch die ortsansässigen Naturschutzverbände,
insbesondere der naturschutzfachliche Betreuer des Gebietes (BUND Diepholzer
Moorniederung) über die geplanten Verordnungsinhalte informiert und ebenfalls
zu Gesprächen eingeladen.
Des Weiteren soll die
Beratungsleistung des NLWKN zum Verordnungsentwurf in Anspruch genommen werden.
Die Verwaltung wird unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorabbeteiligung einen Verordnungsentwurf
sowie die entsprechende Verordnungskarte und eine Begründung zur Verordnung
erarbeiten, so dass im Frühjahr 2018 über die Einleitung des Beteiligungsverfahrens
beschlossen werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
1
- Entwurf der Verordnungskarte zum NSG HA 088 „Nordeler Bruch“