Ergibt sich aus der Beratung.
Sachverhalt
Die Jägerschaft des
Landkreises Nienburg/Weser e. V. beantragt mit anliegendem Schreiben die
Absenkung des Jagdsteuerhebesatzes mit Wirkung vom 01.04.2018 von 12 % auf 6 %.
Seit 01.04.1994 gilt ein
unveränderter Steuersatz von 12 %. Für das Jahr 2017 bedeutete dies einen
Ertrag in Höhe von 110.000 Euro. Aus den Erträgen wird seit 2015 jährlich ein
Betrag in Höhe von 7.500 Euro als Zuschuss für Projekte zum Schutz und
Erhaltung der frei lebenden Tier- und Pflanzenarten, im Natur- und Umweltschutz
und der Bildungsarbeit gezahlt.
Lt. Nds. Landkreistag werden
für das Jagdjahr 2017/2018 folgende Steuerhebesätze erhoben:
8 Landkreise keine
Erhebung
10 Landkreise 5 - 10 %
4 Landkreise 12
- 14 %
9 Landkreise 15 %
5 Landkreise 20 %
Sollte dem Antrag
stattgegeben werden, ist eine umfangreiche Neufassung der Jagdsteuersatzung aus
1981 im Hinblick auf die aktuellen Rechtsgrundlagen erforderlich.
Anlagen:
·
Antrag der
Jägerschaft vom 10.11.2017