Betreff
Ernennung der Brandschutzabschnittsleiter Nord und Süd im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2017/245
Art
Beschlussvorlage

a)    Herr Volker Brinkmann wird mit Wirkung vom 01.01.2018 zum Brandschutzabschnittsleiter I (Nord) ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis des Landkreises Nienburg/Weser berufen.

 

b)    Herr Ralf Tiedemann wird mit Wirkung vom 01.01.2018 zum Brandschutzabschnittsleiter II (Süd) ernannt und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis des Landkreises Nienburg/Weser berufen.

 


Sachverhalt

a)     Die Amtszeit des Brandschutzabschnittsleiters I Nord, Herrn Volker Brinkmann, endet am 31.12.2017. Die Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Brandschutzabschnitts Nord des Landkreises Nienburg/Weser haben in ihrer Versammlung am 30.09.2017 beschlossen, für die Funktion des Brandschutzabschnittsleiters I (Nord)

Herrn Volker Brinkmann

Lange Straße 38

31623 Drakenburg

 

erneut vorzuschlagen.

 

Die Amtszeit beginnt am 01.01.2018 und endet am 31.12.2023.

 

Die Voraussetzungen zur Ernennung sind erfüllt.

 

Über die Zustimmung des Regierungsbrandmeisters wird in der Sitzung berichtet.

 

 

b)    Das Ehrenbeamtenverhältnis des Brandschutzabschnittsleiters II (Süd), Herrn Andreas Wulff, endet auf eigenen Wunsch am 31.12.2017. Die Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister des Brandschutzabschnitts Süd des Landkreises Nienburg/Weser haben in ihrer Versammlung am 30.09.2017 beschlossen, für die Funktion des Brandschutzabschnittsleiters II (Süd)

 

Herrn Ralf Tiedemann

Raddestorf 75

31604 Raddestorf

 

vorzuschlagen.

 

Die Amtszeit beginnt am 01.01.2018 und endet am 31.12.2023.

 

Da Herr Tiedemann nicht alle Voraussetzungen für die Ernennung erfüllt, wurde eine Ausnahmegenehmigung bei der Polizeidirektion Göttingen beantragt.

 

Über die Zustimmung des Regierungsbrandmeisters sowie die Ausnahmegenehmigung wird in der Sitzung berichtet.

 

 

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen wird in seiner nächsten Sitzung informiert.