Betreff
Abfallgebührensatzung
Vorlage
2017/247
Art
Beschlussvorlage

Der vom Verwaltungsrat des BAWN in seiner Sitzung am 02.11.2017 beschlossenen Neufassung der Abfallgebührensatzung wird zugestimmt.

 


Sachverhalt

Der Verwaltungsrat des BAWN hat in seiner Sitzung vom 02.11.2017 einstimmig die Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 beschlossen. Gem. § 145 Abs. 3 Nr. 2 NKomVG entscheidet der Verwaltungsrat über die Festsetzung von Gebühren sowie allgemein geltender Tarife.

 

Grundlage für die Erhebung von Gebühren ist jedoch die jetzt anzupassende Abfallgebührensatzung. Nach § 145 Abs. 3 Satz 4 NKomVG bedarf ein Beschluss des Verwaltungsrates über den Erlass einer Satzung jedoch der Zustimmung des Kreistages.

 

Aufgrund dieser widersprüchlichen gesetzlichen Regelung gibt es daher unterschiedliche Auffassungen in den einschlägigen Kommentierungen zum NKomVG, ob eine Gebührensatzung zustimmungspflichtig ist oder nicht. Eine abschließende Klärung der Frage durch Rechtsprechung oder den Landesgesetzgeber ist bisher nicht erfolgt. Zur Vermeidung von rechtlichen Risiken soll die Satzung daher dem Kreistag zur Zustimmung vorgelegt werden.

 

Weitere Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung inkl. aller Anlagen finden sich in den Drucksachen VBA/2017/12 und VBA/2017/16, die allen Kreistagsabgeordneten zugegangen sind.

 


Anlagen:

 

·         Neufassung der Abfallgebührensatzung