Der
Annahme der Zuwendungen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder Werten über
2.000 € entscheidet der Kreistag.
1.
Der Verein
„Hafensänger & Puffmusiker e.V.“ aus Eystrup spendet dem Fachdienst Frühkindliche
Bildung und Teilhabe für den Sonderfonds „Wir sind Dabei!“ weitere 3.600 Euro
(insgesamt 7.200 Euro in 2017).
2.
Der Förderverein
der Schloss-Schule Stolzenau spendet dem Fachbereich Bildung für die
Schloss-Schule Spielgeräte im Wert von 11.610 Euro. Eine Mitnutzung durch
die OBS Mittelweser wird gewünscht. Nach Auflösung der Schloss-Schule sollen
die Spielgeräte kostenlos an die Samtgemeinde Mittelweser übergeben werden. Die
Folgekosten werden vom Fachdienst Liegenschaften als gering bewertet.
3.
Der Förderverein
der Oberschule Hoya e. V. spendet der Marion-Blumenthal-Oberschule Hoya
Musikinstrumente und Zubehör für die Rockbandklassen im Wert von 4.715,93 Euro
(17.359,43 Euro in 2017).