Betreff
Annahme der Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2017/232/1
Aktenzeichen
131-20 25
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Annahme der Zuwendungen wird zugestimmt.

 


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

 

 

1.    Der Verein „Hafensänger & Puffmusiker e.V.“ aus Eystrup spendet dem Fachdienst Frühkindliche Bildung und Teilhabe für den Sonderfonds „Wir sind Dabei!“ weitere 3.600 Euro (insgesamt 7.200 Euro in 2017).

2.    Der Förderverein der Schloss-Schule Stolzenau spendet dem Fachbereich Bildung für die Schloss-Schule Spielgeräte im Wert von 11.610 Euro. Eine Mitnutzung durch die OBS Mittelweser wird gewünscht. Nach Auflösung der Schloss-Schule sollen die Spielgeräte kostenlos an die Samtgemeinde Mittelweser übergeben werden. Die Folgekosten werden vom Fachdienst Liegenschaften als gering bewertet.

3.    Der Förderverein der Oberschule Hoya e. V. spendet der Marion-Blumenthal-Oberschule Hoya Musikinstrumente und Zubehör für die Rockbandklassen im Wert von 4.715,93 Euro (17.359,43 Euro in 2017).