Betreff
Wahl von Vertrauenspersonen für die bei den Amtsgerichten Nienburg und Stolzenau zu bildenden Ausschüsse zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Vorlage
2018/002
Aktenzeichen
171/33-90/03
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt

Nach § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 12.09.1950 in der zurzeit geltenden Fassung tritt in jedem 5. Jahr bei jedem Amtsgericht ein Ausschuss zusammen, der aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die Schöffinnen und Schöffen wählt.

 

Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, dem Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises – für den Fall seiner Verhinderung der jeweilige allgemeine Vertreter oder ein anderer, vom Hauptverwaltungsbeamten zu benennender Beamter, der entweder dem höheren allgemeinen Verwaltungsdienst angehört oder Beamter auf Zeit nach § 108 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist – und sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzer.

 

Die Vertrauenspersonen sind aus der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner des Amtsgerichtsbezirks vom Kreistag zu wählen (§ 40 Abs. 3 GVG und Nr. 4 des RdErl. d. Nds. MJ und MI vom 27.07.2017 – Nds. Ministerialblatt Nr. 37/2017 Seite 1265 bis 1266).

 

a)    Für den Amtsgerichtsbezirk Nienburg:
7
Personen, davon
- für das Gebiet der Stadt Nienburg/Weser                                             3

(vom Rat der Stadt Nienburg/Weser)

 

und

 

-  für das Gebiet der übrigen Städte und Gemeinden des

Landkreises Nienburg/Weser im Amtsgerichtsbezirk Nienburg       4

(vom Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser)

 

 

b)   Für den Amtsgerichtsbezirk Stolzenau:
7
Personen

(vom Kreistag des Landkreises Nienburg/Weser)

 

 

Die zu wählenden Vertrauenspersonen müssen im Bezirk des jeweiligen Amtsgerichts mit Hauptwohnung gemeldet sein.

 

Die gewählten Vertrauenspersonen sind nach der Wahl den Amtsgerichten bis spätestens 01. Juli 2018 mitzuteilen. Der Wahlausschuss tritt bis spätestens 15. Oktober 2018 am Sitz des jeweiligen Amtsgerichts zusammen.

 

Es ist darauf zu achten, dass die vom Kreistag zu wählenden vier Vertrauenspersonen für den Amtsgerichtsbezirk Nienburg ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Nienburg/Weser haben dürfen.

 

Vor vier Jahren wurden gewählt:

 

a)    Amtsgerichtsbezirk Nienburg:

 

-       Ernst-August Kluhsmeier, Drakenburg

-       Heinz-Friedel Bomhoff, Liebenau

-       Friedrich Andermann, Steimbke

-       Elisabetz Kurowski, Schweringen

 

 

b)   Amtsgerichtsbezirk Stolzenau

 

-       Hansjürgen Waering, Steyerberg

-       Rüdiger Kaltofen, Raddestorf

-       Werner Dralle, Rehburg-Loccum

-       Peter Westermann, Uchte

-       Jens Beckmeyer, Stolzenau

-       Ernst Brunschön, Rehburg-Loccum

-       Heinz Schröder, Stolzenau