Betreff
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes;
hier: Landwirtschaftlicher Fachbeitrag
Vorlage
2018/012
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser ist Träger der Regionalplanung und hat damit für seinen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen. Mit Datum vom 14.03.2012 hat der Landkreis seine Planungsabsichten zur Änderung des bestehenden RROP 2003 bekannt gegeben. Im Jahr 2015 wurde ein Beschluss gefasst (Drucksache KA/13/2015), das RROP nicht „nur“ zu ändern, sondern komplett neu aufzustellen.

Für das Thema Landwirtschaft haben vor allem

-       der voranschreitende Agrarstrukturwandel,

-       gesellschaftspolitische Sensibilisierungen,

-       der anhaltende Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie

-       neuartige Nutzungskonflikte

eine Anpassung in der Formulierung und Festlegung raumordnerischer Erfordernisse notwendig gemacht.

Landwirtschaftliche Flächennutzungssysteme in ihren vielfältigen und zunehmend spezialisierten Ausprägungen besitzen eine hohe Abhängigkeit von raumordnerischen Zielvorgaben, die über lange Zeiträume die planerischen Abwägungsprozesse bei der Steuerung insbesondere von konkurrierenden Flächennutzungen bestimmen. Der Zeitpunkt der Neuaufstellung des RROPs macht es aufgrund des anhaltenden Strukturwandels sowie einschneidender Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen bei Tierhaltung und Flächennutzung erforderlich, Schwerpunktsetzungen in der Betrachtung vorzunehmen.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat in den Jahren 2015 – 2017 einen landwirtschaftlichen Fachbeitrag im Auftrag des Landkreises erarbeitet. Dieser Fachbeitrag soll eine fachliche Grundlage für die raumordnerischen Festlegungen zum Thema Landwirtschaft im RROP sein. Ein Vertreter der Landwirtschaftskammer wird den Fachbeitrag in seinen Grundzügen vorstellen.

In dem von der LWK Niedersachsen vorgelegten landwirtschaftlichen Fachbeitrag werden die „klassischen“, für die Berücksichtigung regionaler und lokaler landwirtschaftlicher Belange herangezogenen Parameter erweitert und differenziert. Damit sind sie eine Grundlage für vorausschauende, raumordnerische Festsetzungen, die wiederum die Basis für die weiterführenden Planungs- und Umsetzungsebenen auf kommunaler Ebene sind.