hier: Evaluierung des Projektes und Verlängerung des Projektes um weitere 3 Jahre
Beschlussvorschlag:
Der Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum 2018-2020 wird mit dem gleichbleibenden
Ansatz von 3.000,00 € pro Jahr zugestimmt.
Sachverhalt:
Am 12.11.14 wurde im ALNU mit Beschluss 2014/227
einstimmig das Konzept zur Eindämmung
der Katzenpopulation beschlossen. Nach anfänglichen Abstimmungs- und
Umsetzungsschwierigkeiten konnte das Projekt im März 2015 starten. Die Stadt
Nienburg und die SG Marklohe haben letztendlich nicht an dem Projekt teilgenommen.
Das Projekt wurde gemäß Beschluss zunächst auf drei
Jahre ausgelegt. Nach diesem Zeitraum sollte eine Evaluierung durchgeführt und
in Abhängigkeit von dem Ergebnis im Anschluss eine Entscheidung zur
Weiterführung dieses Konzeptes getroffen werden.
Evaluierung:
Die Maßnahmen zur Reduzierung der Katzenpopulation
sollen gemäß Beschlussvorlage demnach auf vier Säulen beruhen:
- Säule: Intensive
Öffentlichkeitsarbeit, möglichst in enger Zusammen-arbeit mit den
Tierschutzorganisationen, den Tierärzten und dem Veterinärdienst
Die Öffentlichkeitsarbeit wurde in enger Abstimmung
mit den Beteiligten in dem Projektzeitraum intensiviert.
- Säule: Bezuschussung
der Kastration in Form von Gutscheinen über
die Gemeinden
a) Aus Sicht der Kommunen
Mit Schreiben vom 15.12.2017 hat FB 18 die
teilnehmenden Kommunen bis zum 15.01.2018 um kurze schriftliche Rückmeldung
gebeten, ob aus kommunaler Sicht das Projekt gelungen und eine Weiterführung in
der jeweiligen Kommune geplant sei. Ferner wurde gebeten in der Rückmeldung
Verbesserungsvorschläge zu benennen. Die Stadt Nienburg und SG Marklohe wurden
von dieser Anfrage in Kenntnis gesetzt.
Die Kommunen haben sich durchweg positiv geäußert
und sehen das Projekt als gelungen an. Die Kommunen haben sich dabei im
Einzelnen wie folgt geäußert:
SG Grafschaft Hoya
Seit Februar 2015 wurden etwa 140 Gutscheine
ausgegeben. Ca. 2/3 davon wurden bei den entsprechenden Tierarztpraxen eingelöst.
Die Grafschaft Hoya wird auch in 2018 an dem Projekt teilnehmen.
SG Heemsen
Grundsätzlich wird das Projekt als positiv
bewertet. Für das Jahr 2015 wurden 12 von 15 ausgegebenen Gutscheinen, für 2016
18 von 22 und für das vergangene Jahr bisher 8 von 15 Gutscheinen abgerechnet.
Über die Weiterführung des Projektes wurde noch nicht endgültig entschieden.
SG Liebenau
Es erfolgte keine Rückmeldung.
SG Mittelweser
In den Jahren 2015 bis 2017 wurden jährlich 60
Gutscheine zur Verfügung gestellt. Für 2015 wurden ca. 50 Gutscheine und für
die Jahre 2016 und 2017 jeweils 53 Gutscheine abgerechnet. Die SG Mittelweser
wird das Projekt mit einer Erhöhung der ausgegebenen Gutscheine weiter
fortführen und hat in 2018 bereits 10 Gutscheine ausgegeben.
Stadt Rehburg-Loccum
Pro Jahr wurden jeweils 40 Gutscheine zur Verfügung
gestellt, die alle ausgegeben wurden. Für 2015 wurden 28, für 2016 22 und in
2017 sind es bisher 26 Gutscheine, die zur Abrechnung eingereicht wurden. Über
die Weiterführung des Projektes wurde noch nicht endgültig entschieden.
SG Steimbke
Für das Jahr 2015 wurden 16 von 24 ausgegebenen
Gutscheinen, für 2016 30 von 40 und für das vergangene Jahr bisher 40 von 59
Gutscheinen abgerechnet. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Samtgemeinde
für den Bereich Rodewald eine Katzenkastrationsverordnung erlassen hat, ist
geplant das Projekt parallel weiterzuführen.
Flecken Steyerberg
Das Kontingent der zur Verfügung gestellten
Gutscheine wurde in den Jahren jeweils ausgeschöpft. Eine Weiterführung ist aus
Sicht des Fleckens Steyerberg geplant.
SG Uchte
Jährlich werden 60 Gutscheine ausgestellt, wobei
die Nachfrage weitaus größer ist. 80 % der Gutscheine sind bereits Ende April
ausgestellt und 95 % der ausgestellten Gutscheine werden bei den teilnehmenden
Tierarztpraxen eingelöst. Die SG Uchte wird sich weiterhin an dem Projekt
beteiligen.
Stadt Nienburg
Die Stadt Nienburg hat mitgeteilt, dass eine
Teilnahme an dem Projekt derzeit geprüft wird.
b) Aus Sicht der teilnehmende
Tierarztpraxen
Auf Anfrage des FB 18 haben
sich 11 der 20 am Projekt teilnehmenden Tierarztpraxen gemeldet. Sie sehen das
Projekt als gelungen an und stehen bei Weiterführung des Projektes auch 2018
zur Verfügung. Es wurde mehrheitlich die unkomplizierte Zusammenarbeit und
Abrechnung mit den Kommunen gelobt.
Der Kreisstellenvorsitzende
der Tierärzteschaft -Herr Grothe- und andere am Projekt teilnehmende Tierärzte
und Tierärztinnen haben im September 2017 darauf aufmerksam gemacht, dass die
Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) geändert wurde, die im Ergebnis zu einer
Kostensteigerung von etwa 10 % der tierärztlichen Leistungen führte. Damit
erhöht sich der Kastrationspreis einer weibliche Katze auf 132,- € bzw. für
eine männliche Katze auf 82,50 €.
Der FB 18 hat mit seiner
Anfrage bei den Kommunen den aktualisierten Gutscheinentwurf bereits mit
der Bitte übersandt, die angepassten Gebühren mit in den Gutschein 2018
aufzunehmen, sofern die Kommunen weiterhin am Projekt teilnehmen sollten. Ein
Muster des angepassten Gutscheins ist als Anlage
1 beigefügt.
3.
Säule: Finanzielle Unterstützung für Tierschutzverbände zur Kastration
verwilderter Katzen durch
den Landkreis
Im Rahmen dieses Projektes
hat der Landkreis jährlich 3.000,00 € für Katzenkastrationsprojekte in den
Haushalt eingestellt. Die Zuwendung erfolgte anlassbezogen auf Antrag und
kurzer Darlegung der Gründe für die im Landkreis ansässigen Tierheime und
Tierschutzorganisationen (Anlage 2:
Eckpunktepapier für die Zuweisung der vom Landkreis vorgesehenen Mittel).
Nach dreijähriger Laufzeit
hat sich aus hiesiger Sicht das Konzept bewährt und es konnten einige Projekte
in dieser Zeit seitens des Landkreises finanziell unterstützt werden, was vorher
in dieser Form nie möglich war.
In 2015 wurden die
Haushaltsmittel zu 100 % in 2016 zu 67 % (= 2.010,- €) und in 2017 zu 76,05 %
(= 2.281,47 €) in Anspruch genommen.
Insofern wird weiterer
Bedarf zur Fortsetzung dieses Projektes gesehen und eine Fortführung für
weitere 3 Jahre mit einem jährlichen Budget von 3.000,00€ und einer Zuweisung
entsprechend der in Anlage 2 genannten Eckpunkte für sinnvoll und zweckmäßig
erachtet.
3.000,00 € sind
vorsorglich, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gremien des Kreistages, in
den Haushaltsplan 2018 eingestellt worden.
4.
Säule: Unentgeltliche Kennzeichnung und Registrierung durch die Tierärzte
sowie Abrechnung der tierärztlichen Leistung für die Kastration zum einfachen
Satz nach der Gebührenordnung
Siehe auch Ausführungen zu
Säule 2. Die Gutscheine sind angelegt, dass für Tierarzt und Tierhalter die zu
erbringenden Leistungen und deren Kostenfolge klar definiert sind. Sie dienen
gleichzeitig als Abrechnungsgrundlage mit den Kommunen. Aufgrund der Änderung
der Gebührenordnung Tierärzte ist eine Anpassung erforderlich geworden. Die
Gutscheinhöhe von jeweils 25, - € bleibt unverändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.
Es
entstehen Kosten i. H. v. bis zu 3.000,00 €/a.
Die
Haushaltsmittel sind, vorbehaltlich der politischen Zustimmung, in den Produkthaushalt
2018 des FB Veterinärwesens eingestellt worden.
Anlagen:
1
Muster eines
angepassten Gutscheines für die Katzenkastrationsaktion 2018
2
Eckpunktpapier
des FB 18 über Landkreismittel zur Katzenkastration
vom 27.01.2015