Betreff
Konzept zur Eindämmung der Katzenpopulation;
hier: Evaluierung des Projektes und Verlängerung des Projektes um weitere 3 Jahre
Vorlage
2018/018
Aktenzeichen
FB 18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt die Ergebnisse der Evaluierung zur Kenntnis.

 

Der Fortsetzung des Projektes für den Zeitraum  2018-2020 wird mit dem gleichbleibenden Ansatz von 3.000,00 € pro Jahr zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Am 12.11.14 wurde im ALNU mit Beschluss 2014/227 einstimmig das Konzept  zur Eindämmung der Katzenpopulation beschlossen. Nach anfänglichen Abstimmungs- und Umsetzungsschwierigkeiten konnte das Projekt im März 2015 starten. Die Stadt Nienburg und die SG Marklohe haben letztendlich nicht an dem Projekt teilgenommen.

Das Projekt wurde gemäß Beschluss zunächst auf drei Jahre ausgelegt. Nach diesem Zeitraum sollte eine Evaluierung durchgeführt und in Abhängigkeit von dem Ergebnis im Anschluss eine Entscheidung zur Weiterführung dieses Konzeptes getroffen werden.

 

Evaluierung:

 

Die Maßnahmen zur Reduzierung der Katzenpopulation sollen gemäß Beschlussvorlage demnach auf vier Säulen beruhen:

 

  1. Säule: Intensive Öffentlichkeitsarbeit, möglichst in enger Zusammen-arbeit mit den Tierschutzorganisationen, den Tierärzten und dem Veterinärdienst

 

Die Öffentlichkeitsarbeit wurde in enger Abstimmung mit den Beteiligten in dem Projektzeitraum intensiviert.

 

  1. Säule: Bezuschussung der Kastration in Form von Gutscheinen über

die Gemeinden

 

a) Aus Sicht der Kommunen

Mit Schreiben vom 15.12.2017 hat FB 18 die teilnehmenden Kommunen bis zum 15.01.2018 um kurze schriftliche Rückmeldung gebeten, ob aus kommunaler Sicht das Projekt gelungen und eine Weiterführung in der jeweiligen Kommune geplant sei. Ferner wurde gebeten in der Rückmeldung Verbesserungsvorschläge zu benennen. Die Stadt Nienburg und SG Marklohe wurden von dieser Anfrage in Kenntnis gesetzt.

 

Die Kommunen haben sich durchweg positiv geäußert und sehen das Projekt als gelungen an. Die Kommunen haben sich dabei im Einzelnen wie folgt geäußert:

 

SG Grafschaft Hoya

Seit Februar 2015 wurden etwa 140 Gutscheine ausgegeben. Ca. 2/3 davon wurden bei den entsprechenden Tierarztpraxen eingelöst. Die Grafschaft Hoya wird auch in 2018 an dem Projekt teilnehmen.

 

SG Heemsen

Grundsätzlich wird das Projekt als positiv bewertet. Für das Jahr 2015 wurden 12 von 15 ausgegebenen Gutscheinen, für 2016 18 von 22 und für das vergangene Jahr bisher 8 von 15 Gutscheinen abgerechnet. Über die Weiterführung des Projektes wurde noch nicht endgültig entschieden.

 

SG Liebenau

Es erfolgte keine Rückmeldung.

 

SG Mittelweser

In den Jahren 2015 bis 2017 wurden jährlich 60 Gutscheine zur Verfügung gestellt. Für 2015 wurden ca. 50 Gutscheine und für die Jahre 2016 und 2017 jeweils 53 Gutscheine abgerechnet. Die SG Mittelweser wird das Projekt mit einer Erhöhung der ausgegebenen Gutscheine weiter fortführen und hat in 2018 bereits 10 Gutscheine ausgegeben.

 

Stadt Rehburg-Loccum

Pro Jahr wurden jeweils 40 Gutscheine zur Verfügung gestellt, die alle ausgegeben wurden. Für 2015 wurden 28, für 2016 22 und in 2017 sind es bisher 26 Gutscheine, die zur Abrechnung eingereicht wurden. Über die Weiterführung des Projektes wurde noch nicht endgültig entschieden.

 

SG Steimbke

Für das Jahr 2015 wurden 16 von 24 ausgegebenen Gutscheinen, für 2016 30 von 40 und für das vergangene Jahr bisher 40 von 59 Gutscheinen abgerechnet. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Samtgemeinde für den Bereich Rodewald eine Katzenkastrationsverordnung erlassen hat, ist geplant das Projekt parallel weiterzuführen.

 

Flecken Steyerberg

Das Kontingent der zur Verfügung gestellten Gutscheine wurde in den Jahren jeweils ausgeschöpft. Eine Weiterführung ist aus Sicht des Fleckens Steyerberg geplant.

 

SG Uchte

Jährlich werden 60 Gutscheine ausgestellt, wobei die Nachfrage weitaus größer ist. 80 % der Gutscheine sind bereits Ende April ausgestellt und 95 % der ausgestellten Gutscheine werden bei den teilnehmenden Tierarztpraxen eingelöst. Die SG Uchte wird sich weiterhin an dem Projekt beteiligen.

 

Stadt Nienburg

Die Stadt Nienburg hat mitgeteilt, dass eine Teilnahme an dem Projekt derzeit geprüft wird.

 

b) Aus Sicht der teilnehmende Tierarztpraxen

Auf Anfrage des FB 18 haben sich 11 der 20 am Projekt teilnehmenden Tierarztpraxen gemeldet. Sie sehen das Projekt als gelungen an und stehen bei Weiterführung des Projektes auch 2018 zur Verfügung. Es wurde mehrheitlich die unkomplizierte Zusammenarbeit und Abrechnung mit den Kommunen gelobt.

 

Der Kreisstellenvorsitzende der Tierärzteschaft -Herr Grothe- und andere am Projekt teilnehmende Tierärzte und Tierärztinnen haben im September 2017 darauf aufmerksam gemacht, dass die Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) geändert wurde, die im Ergebnis zu einer Kostensteigerung von etwa 10 % der tierärztlichen Leistungen führte. Damit erhöht sich der Kastrationspreis einer weibliche Katze auf 132,- € bzw. für eine männliche Katze auf 82,50 €.

Der FB 18 hat mit seiner Anfrage bei den Kommunen den aktualisierten Gutscheinentwurf bereits mit der Bitte übersandt, die angepassten Gebühren mit in den Gutschein 2018 aufzunehmen, sofern die Kommunen weiterhin am Projekt teilnehmen sollten. Ein Muster des angepassten Gutscheins ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

3.    Säule: Finanzielle Unterstützung für Tierschutzverbände zur Kastration

verwilderter Katzen durch den Landkreis

 

Im Rahmen dieses Projektes hat der Landkreis jährlich 3.000,00 € für Katzenkastrationsprojekte in den Haushalt eingestellt. Die Zuwendung erfolgte anlassbezogen auf Antrag und kurzer Darlegung der Gründe für die im Landkreis ansässigen Tierheime und Tierschutzorganisationen (Anlage 2: Eckpunktepapier für die Zuweisung der vom Landkreis vorgesehenen Mittel).

 

Nach dreijähriger Laufzeit hat sich aus hiesiger Sicht das Konzept bewährt und es konnten einige Projekte in dieser Zeit seitens des Landkreises finanziell unterstützt werden, was vorher in dieser Form nie möglich war.

In 2015 wurden die Haushaltsmittel zu 100 % in 2016 zu 67 % (= 2.010,- €) und in 2017 zu 76,05 % (= 2.281,47 €) in Anspruch genommen.

 

Insofern wird weiterer Bedarf zur Fortsetzung dieses Projektes gesehen und eine Fortführung für weitere 3 Jahre mit einem jährlichen Budget von 3.000,00€ und einer Zuweisung entsprechend der in Anlage 2 genannten Eckpunkte für sinnvoll und zweckmäßig erachtet.

3.000,00 € sind vorsorglich, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gremien des Kreistages, in den Haushaltsplan 2018 eingestellt worden. 

 

 

4.    Säule: Unentgeltliche Kennzeichnung und Registrierung durch die Tierärzte sowie Abrechnung der tierärztlichen Leistung für die Kastration zum einfachen Satz nach der Gebührenordnung

 

Siehe auch Ausführungen zu Säule 2. Die Gutscheine sind angelegt, dass für Tierarzt und Tierhalter die zu erbringenden Leistungen und deren Kostenfolge klar definiert sind. Sie dienen gleichzeitig als Abrechnungsgrundlage mit den Kommunen. Aufgrund der Änderung der Gebührenordnung Tierärzte ist eine Anpassung erforderlich geworden. Die Gutscheinhöhe von jeweils 25, - € bleibt unverändert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen.

 

Es entstehen Kosten i. H. v. bis zu 3.000,00 €/a.

Die Haushaltsmittel sind, vorbehaltlich der politischen Zustimmung, in den Produkthaushalt 2018 des FB Veterinärwesens eingestellt worden.

 


Anlagen:

 

1     Muster eines angepassten Gutscheines für die Katzenkastrationsaktion 2018

 

 

2     Eckpunktpapier des FB 18 über Landkreismittel zur Katzenkastration
vom 27.01.2015