hier: Anpassung der Kursgebühren
Die
Neufassung der Gebührenordnung der
Volkshochschule wird in der anliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt
Auf
Grund der nicht mehr aktuellen Rechtsgrundlagen der Gebührenordnung ist eine
Neufassung erforderlich. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der derzeit gültigen
Fassung werden wie folgt erläutert.
Die
Verwaltung prüft alle zwei Jahre die Gebührensätze und schlägt Anpassungen vor.
Moderate Anpassungen werden vorgenommen, um steigende Ausgaben gegen zu
finanzieren.
Die
Anpassung der Grundgebühr für Kurse der allgemeinen Erwachsenenbildung um 40 ct
pro UStd. und Teilnehmenden soll geplant bei ca. 8.500 UStd. in diesem Bereich
und Ø 10 Teilnehmenden pro Kurs rund 34.000 € zusätzliche Einnahmen erbringen.
Die Erhöhung um 1 € bei Kursen in Zusammenarbeit mit den Universitäten trägt
einer Erhöhung der von der Uni in Rechnung gestellten Kosten auf 50 €/UStd. Rechnung.
Bei 10 Teilnehmenden wird gerade eine Einnahme in dieser Höhe erreicht. Die
Zahl der Uni-Kurse liegt allerdings nur bei unter 10 pro Arbeitsjahr. Mehreinnahmen
daher deutlich unter 1.000 €.
Bei
der Gebühr für Deutschkurse lehnen wir uns an die Gebühr für Selbstzahler der
Integrationskurse des BAMF an. Diese wurde von 1,55 € auf 1,95 € in 2017
erhöht. Da das BAMF für Teilnehmende, die zum alten Satz Kurse begonnen haben,
Übergangsregelungen vorsieht, ist der erläuternde Nachsatz erforderlich. Die gesamte
Mehreinnahme liegt voraussichtlich bei 20 Kursen à 10 TN und 25 UStd. bei ca.
2.000 €.
Nach
der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung liegt der Mindestwert bei 3 € für
Bescheinigungen. Deshalb soll die Trennung in einfache und qualifizierte
Bescheinigungen aufgehoben und ein einheitlicher Satz von 5 € pro Bescheinigung
vorgesehen werden. Zumal die gewünschten Bescheinigungen je nach
Verwendungszweck sehr unterschiedlich ausfallen. Die geplanten
Mehreinnahmen liegen bei unter 50 €.
Die
gesamten geschätzten Mehreinnahmen liegen bei ansonsten unveränderter Kurszahl
und -belegung bei unter 37.000 €.
Vergleichswerte
anderer Volkshochschulen sind schwer zu ermitteln, da die Gebührenordnungen oft
sehr große Rahmenregelungen enthalten. Die VHS Holzminden hat als Rahmen bis zu
10 € pro UStd.. Konkrete Sätze sind z.B. 4,00 bis 4,70 € für Yoga-Kurse, 3.30
bis 4,00 € im Kreativ-Bereich, 4,10 € bei Sprachkursen und 7,50 bis 9,00 € bei
Beruflicher Bildung. Die VHS Hameln setzt 4,50 € bei Beruflicher Bildung, 5,50
€ speziell bei EDV-Kursen, 4 € bei Kursen im Kreativ- und Gesundheitsbereich
an. Allgemeine Kurse liegen bei 3,50 € und Uni-Kurse bei 5,50 €. Die VHS
Schaumburg sieht eine Gebühr von 3,10 € im allgemeinen Angebot, bei politischer
Bildung 2 €, Deutsch als Fremdsprache 2,60 €, Uni-Kursen 4 €, Einzelveranstaltungen
8 €, Sprachkursen 3,50 € und EDV-Kursen zwischen 4,80 und 8,50 € vor. Die
Regelung stammt von 2015. Die Gebührenordnung der VHS Hannover-Land stammt von
2005 und sieht nur einen Mindestsatz von 1,70 € plus mindestens 7,70 € Bearbeitungsentgelt
vor, EDV-UStd. kosten mindestens 3,50 €.
Im
Vergleich mit Nachbar-Volkshochschulen liegen die Gebühren der VHS Nienburg
weiterhin im unteren Bereich. Die aktuelle Anpassung ist notwendig und auch angemessen.
Anlagen:
·
Entwurf der
Gebührenordnung ab 08/2018