Betreff
Neufassung der Gebührenordnung der Volkshochschule Nienburg;
hier: Anpassung der Kursgebühren
Vorlage
2018/040
Art
Beschlussvorlage

Die Neufassung der  Gebührenordnung der Volkshochschule wird in der anliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Sachverhalt

Auf Grund der nicht mehr aktuellen Rechtsgrundlagen der Gebührenordnung ist eine Neufassung erforderlich. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der derzeit gültigen Fassung werden wie folgt erläutert.

 

Die Verwaltung prüft alle zwei Jahre die Gebührensätze und schlägt Anpassungen vor. Moderate Anpassungen werden vorgenommen, um steigende Ausgaben gegen zu finanzieren.

 

Die Anpassung der Grundgebühr für Kurse der allgemeinen Erwachsenenbildung um 40 ct pro UStd. und Teilnehmenden soll geplant bei ca. 8.500 UStd. in diesem Bereich und Ø 10 Teilnehmenden pro Kurs rund 34.000 € zusätzliche Einnahmen erbringen. Die Erhöhung um 1 € bei Kursen in Zusammenarbeit mit den Universitäten trägt einer Erhöhung der von der Uni in Rechnung gestellten Kosten auf 50 €/UStd. Rechnung. Bei 10 Teilnehmenden wird gerade eine Einnahme in dieser Höhe erreicht. Die Zahl der Uni-Kurse liegt allerdings nur bei unter 10 pro Arbeitsjahr. Mehreinnahmen daher deutlich unter 1.000 €.

 

Bei der Gebühr für Deutschkurse lehnen wir uns an die Gebühr für Selbstzahler der Integrationskurse des BAMF an. Diese wurde von 1,55 € auf 1,95 € in 2017 erhöht. Da das BAMF für Teilnehmende, die zum alten Satz Kurse begonnen haben, Übergangsregelungen vorsieht, ist der erläuternde Nachsatz erforderlich. Die gesamte Mehreinnahme liegt voraussichtlich bei 20 Kursen à 10 TN und 25 UStd. bei ca. 2.000 €.

 

Nach der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung liegt der Mindestwert bei 3 € für Bescheinigungen. Deshalb soll die Trennung in einfache und qualifizierte Bescheinigungen aufgehoben und ein einheitlicher Satz von 5 € pro Bescheinigung vorgesehen werden. Zumal die gewünschten Bescheinigungen je nach Verwendungszweck sehr unterschiedlich ausfallen. Die geplanten Mehreinnahmen  liegen bei unter 50 €.

Die gesamten geschätzten Mehreinnahmen liegen bei ansonsten unveränderter Kurszahl und -belegung bei unter 37.000 €.

 

Vergleichswerte anderer Volkshochschulen sind schwer zu ermitteln, da die Gebührenordnungen oft sehr große Rahmenregelungen enthalten. Die VHS Holzminden hat als Rahmen bis zu 10 € pro UStd.. Konkrete Sätze sind z.B. 4,00 bis 4,70 € für Yoga-Kurse, 3.30 bis 4,00 € im Kreativ-Bereich, 4,10 € bei Sprachkursen und 7,50 bis 9,00 € bei Beruflicher Bildung. Die VHS Hameln setzt 4,50 € bei Beruflicher Bildung, 5,50 € speziell bei EDV-Kursen, 4 € bei Kursen im Kreativ- und Gesundheitsbereich an. Allgemeine Kurse liegen bei 3,50 € und Uni-Kurse bei 5,50 €. Die VHS Schaumburg sieht eine Gebühr von 3,10 € im allgemeinen Angebot, bei politischer Bildung 2 €, Deutsch als Fremdsprache 2,60 €, Uni-Kursen 4 €, Einzelveranstaltungen 8 €, Sprachkursen 3,50 € und EDV-Kursen zwischen 4,80 und 8,50 € vor. Die Regelung stammt von 2015. Die Gebührenordnung der VHS Hannover-Land stammt von 2005 und sieht nur einen Mindestsatz von 1,70 € plus mindestens 7,70 € Bearbeitungsentgelt vor, EDV-UStd. kosten mindestens 3,50 €.

 

Im Vergleich mit Nachbar-Volkshochschulen liegen die Gebühren der VHS Nienburg weiterhin im unteren Bereich. Die aktuelle Anpassung ist notwendig und auch angemessen.

 

 

 

 


Anlagen:

 

·         Entwurf der Gebührenordnung ab 08/2018