Betreff
Entwicklung des Betreuungsbedarfs im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2018/043
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Nienburg/Weser Fachbereich Jugend richtet zum 01.08.2018 mit dem Ziel der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz U3 an den Standorten….. (Festlegung erfolgt im Ausschuss) Großtagespflegestellen ein.


Sachverhalt

Aktuell stimmt der Fachbereich Jugend mit den Gemeinden die Betreuungsbedarfe ab.

Es zeichnen sich teils unerwartete Dimensionen ab, die der Befassung durch den Ausschuss bedürfen. In der Vorplanung für 2018 ging der Fachbereich aufgrund der Vorjahreszahlen – neben der Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes in Nienburg -  von weiteren drei Großtagespflegestellen(GTPs) aus, die es bis zum 01.08.2018 herzurichten gilt.

Bereits jetzt bestätigen sich in  den Samtgemeinden Liebenau und Uchte diese Annahmen, weitere Samtgemeinden stehen mit ihren Zahlen noch aus. In der Stadt

Nienburg/Weser entwickelt sich der Bedarf ersten Zahlen zufolge noch deutlich stärker als bisher angenommen, so dass derzeit von der Notwendigkeit der Gestellung von wenigstens zwei GTPs im Stadtgebiet ausgegangen wird. Da die Anmeldezahlen noch in weiterer Überprüfung stehen,

 wird der Fachbereich zur Sitzung mit validen Zahlen aufwarten und mit dem Ausschuss die erforderliche Zahl und die Standorte für die Großtagespflegestellen festlegen. Soweit die Betreuungsbedarfe die bisherigen Erwartungen überschreiten, muss von einer zusätzlichen Mittelveranschlagung im Rahmen des Nachtrages ausgegangen werden. Die Dimensionen sollen anl. der Sitzung gleichfalls angesprochen und für die Mai-Sitzung in Planung gebracht werden.

Ähnliche Schwierigkeiten zeigen sich in der Akquise von Tagespflegepersonen(TPP), sowohl für die Neuaufnahme von Betreuung als auch für die Vertretungsleistung für Ausfallzeiten für bereits arbeitende TPP.

Hier wird sich der Fachbereich mit einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit und einer direkten schriftlichen Ansprache der Mehrzahl aller derzeit inaktiven Tagespflege-

personen um weiteren Zuwachs bemühen.

Ob die bislang eingestellten pädagogischen Kräfte, die der Absicherung von Ver-

tretungsleistungen dienen sollen, ausreichend ist, lässt sich auch erst beurteilen, wenn die Zahl der sich in der Kinderbetreuung engagierenden TPP die Zahl der

notwendigen GTPs und die tatsächliche Inanspruchnahme von Vertretung (insbesondere in den Ferienzeiten) als belastbare Daten vorliegen.

Soweit möglich, wird der Fachbereich auch hierzu berichten.