Der Landkreis Nienburg/Weser Fachbereich Jugend richtet zum 01.08.2018 mit dem Ziel der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz U3 an den Standorten….. (Festlegung erfolgt im Ausschuss) Großtagespflegestellen ein.
Sachverhalt
Aktuell stimmt der Fachbereich Jugend mit den
Gemeinden die Betreuungsbedarfe ab.
Es zeichnen sich teils unerwartete Dimensionen ab,
die der Befassung durch den Ausschuss bedürfen. In der Vorplanung für 2018 ging
der Fachbereich aufgrund der Vorjahreszahlen – neben der Einrichtung eines
Vertretungsstützpunktes in Nienburg - von weiteren drei
Großtagespflegestellen(GTPs) aus, die es bis zum 01.08.2018 herzurichten gilt.
Bereits jetzt bestätigen sich in den
Samtgemeinden Liebenau und Uchte diese Annahmen, weitere Samtgemeinden stehen
mit ihren Zahlen noch aus. In der Stadt
Nienburg/Weser entwickelt sich der Bedarf ersten
Zahlen zufolge noch deutlich stärker als bisher angenommen, so dass derzeit von
der Notwendigkeit der Gestellung von wenigstens zwei GTPs im Stadtgebiet
ausgegangen wird. Da die Anmeldezahlen noch in weiterer Überprüfung stehen,
wird der
Fachbereich zur Sitzung mit validen Zahlen aufwarten und mit dem Ausschuss die
erforderliche Zahl und die Standorte für die Großtagespflegestellen festlegen. Soweit
die Betreuungsbedarfe die bisherigen Erwartungen überschreiten, muss von einer
zusätzlichen Mittelveranschlagung im Rahmen des Nachtrages ausgegangen werden.
Die Dimensionen sollen anl. der Sitzung gleichfalls angesprochen und für die
Mai-Sitzung in Planung gebracht werden.
Ähnliche Schwierigkeiten zeigen sich in der Akquise
von Tagespflegepersonen(TPP), sowohl für die Neuaufnahme von Betreuung als auch
für die Vertretungsleistung für Ausfallzeiten für bereits arbeitende TPP.
Hier wird sich der Fachbereich mit einer
verstärkten Öffentlichkeitsarbeit und einer direkten schriftlichen Ansprache
der Mehrzahl aller derzeit inaktiven Tagespflege-
personen um weiteren Zuwachs bemühen.
Ob die bislang eingestellten pädagogischen Kräfte,
die der Absicherung von Ver-
tretungsleistungen dienen sollen, ausreichend ist,
lässt sich auch erst beurteilen, wenn die Zahl der sich in der Kinderbetreuung
engagierenden TPP die Zahl der
notwendigen GTPs und die tatsächliche
Inanspruchnahme von Vertretung (insbesondere in den Ferienzeiten) als belastbare
Daten vorliegen.
Soweit möglich, wird der Fachbereich auch hierzu
berichten.