Der Förderschulzweig Körperlich-motorische
Entwicklung der OBS Heemsen wird mit Ablauf des 31.7.2018 aufgehoben. Die
Genehmigung dieser Maßnahme ist gem. § 106 NSchG bei der Landesschulbehörde des
Landes Niedersachsen zu beantragen.
Sachverhalt:
Der Förderschulzweig KME
an der Oberschule Heemsen ist zum 1.8.2012 eingerichtet worden. Den
Schülerinnen und Schülern sollte damit der lange Schulweg zur Förderschule in
Hannover erspart werden. Die Oberschule Heemsen läuft zum 31.7.2018 aus (siehe
Drucksache Nr. 2018/039). Der Förderschulzweig KME sollte nach dem Beschluss
des Kreistages nach Auslaufen der Oberschule an eine andere Sekundarschule oder an die
Friedrich-Fröbel-Schule angegliedert werden.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der
Förderschulzweig KME nicht aufrechterhalten werden kann. In diesem
Förderschulzweig werden derzeit 6 Schüler in der 9. Klasse unterrichtet. Diese
werden die Schule zum 31.7.2018 verlassen. Weitere Schüler in anderen
Jahrgängen gibt es dort nicht. Auf Wunsch der Förderlehrkraft wurde die Klasse
zum 1.8.2017 an die Friedrich-Fröbel-Schule in Nienburg verlegt. Vorteile
wurden insbesondere bei der Berufsorientierung gesehen. Hierüber wurde im Ausschuss
für die allgemein bildenden Schulen am 17.5.2017 berichtet (siehe Protokoll zu
TOP 7.2).
Im Primarbereich gibt es einen Förderschulzweig
KME an der Grundschule Alpheideschule. Dort werden aktuell nach der
Schulstatistik 2017/18 im ersten und 4. Jahrgang je 2 Schüler und im 3.
Jahrgang 3 Schüler beschult. Diese 7 Schüler reichen nicht aus, um den
Förderschulzweig KME auch im SEK-I-Bereich fortzuführen. Dabei hat sich
herausgestellt, dass die Kinder, die den Primarbereich der Alpheideschule
verlassen, in der Regel im Sekundarbereich I inklusiv an Regelschulen beschult
werden. In Einzelfällen besuchen die Kinder dann die Mira-Lobe-Schule in
Hannover (derzeit 3 Schüler in den Jahrgängen 6 und 7). Dadurch gibt es in den
Klassen 5 bis 8 des Förderschulzweigs KME an der OBS Heemsen keine Schüler.
Somit ist es nicht erforderlich, den Förderschulzweig an eine andere
weiterführende Schule zu verlagern. Die Verwaltung schlägt vor, den
Förderschulzweig mit Ablauf des 31.7.2018 aufzuheben und die erforderliche
Genehmigung der Landesschulbehörde zu beantragen.