Die Förderschule Sprache an der Friedrich-Fröbel-Schule in Nienburg wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt an eine Grundschule der Stadt Nienburg verlagert. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu Verhandlungen mit der Stadt Nienburg/Weser aufzunehmen.
Sachverhalt
An der Friedrich-Fröbel-Schule
in Nienburg wird im Primarbereich eine Förderschule Sprache geführt. In den
Jahrgängen 1 bis 4 werden in der Regel bis zu 20 Kinder in zwei Kombiklassen
unterrichtet. Zum Ende des Schuljahres 2017/18 werden 7 Kinder die Schule
verlassen. Es verbleibt eine Gruppe von dann ca. 13 Kindern. Ob neue Schülerinnen
und Schüler dazukommen, ist ungewiss.
Da auch die Schüler der Förderschule Lernen die Schule zum 31.7.2018 verlassen,
ist es wenig sinnvoll, die Grundschüler weiter in der Friedrich-Fröbel-Schule
zu unterrichten, weil dort kein „Schulleben“ mehr stattfindet.
Es wurde daher überlegt,
welche Lösung für die Schüler am besten ist. Für eine Verlagerung an eine
Grundschule käme aufgrund der Zentralität nur eine Grundschule in Nienburg in
Betracht. Die Schülerbeförderung kann bei den Überlegungen außen vor bleiben,
weil hier Taxibeförderung erfolgt.
Eine Betreuung in den
Regelschulen über Mobile Dienste ist aus Sicht der Schulleitung der
Friedrich-Fröbel-Schule eine schlechte Lösung, weil hierfür keine ausreichenden
Personalkapazitäten zur Verfügung gestellt werden können. Bei der Einrichtung
als Förderzweig Sprache an einer Grundschule sei die personelle Ausstattung
jedoch gesichert.
Vorteil der Verlagerung an
eine Grundschule ist, dass eine bessere Verzahnung des Unterrichts für die
Kinder mit dem Unterricht für die Schüler der Regelschule möglich ist.
Unterricht kann im Zweierteam gegeben werden. Die Schüler können ggf. in einzelnen
Fächern am regulären Unterricht teilnehmen.
Die innerstädtischen
Grundschulen haben kaum freie Kapazitäten. Diese wären in Langendamm vorhanden.
Die Schulleitung hat der Verlagerung bereits grundsätzliche zugestimmt. Nähere
Absprachen sind noch zu treffen. Mit den Erziehungsberechtigten hat die Schule
bereits auf einem Elternabend gesprochen. Die angedachte Verlagerung der Schule
wurde positiv aufgenommen.
Rechtlich ist darauf zu
verweisen, dass ein Förderschwerpunkt Sprache nach dem Schulgesetz mit
Einführung der inklusiven Schule nicht mehr vorgesehen ist. Nach § 183 c
Abs. 6 NSchG können am 31.7.2015
bestehende Förderschulen im Förderschwerpunkt Sprache fortgeführt werden. Das
bedeutet, dass nur eine räumliche Verlagerung an eine Grundschule in Betracht
kommt. Die Schulträgerschaft muss beim Landkreis verbleiben.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit der Stadt Nienburg über die Verlagerung
der Schule zu verhandeln und eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit Regelungen
zur Kostenübernahme abzuschließen.