Betreff
Förderschule Sprache Friedrich-Fröbelschule Nienburg; Verlagerung der Schule an die Grundschule Langendamm
Vorlage
2018/047
Art
Beschlussvorlage

Die Förderschule Sprache an der Friedrich-Fröbel-Schule in Nienburg wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt an eine Grundschule der Stadt Nienburg verlagert. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu Verhandlungen mit der Stadt Nienburg/Weser aufzunehmen.


Sachverhalt

An der Friedrich-Fröbel-Schule in Nienburg wird im Primarbereich eine Förderschule Sprache geführt. In den Jahrgängen 1 bis 4 werden in der Regel bis zu 20 Kinder in zwei Kombiklassen unterrichtet. Zum Ende des Schuljahres 2017/18 werden 7 Kinder die Schule verlassen. Es verbleibt eine Gruppe von dann ca. 13 Kindern. Ob neue Schülerinnen und Schüler dazukommen, ist ungewiss.

Da auch die Schüler der Förderschule Lernen die Schule zum 31.7.2018 verlassen, ist es wenig sinnvoll, die Grundschüler weiter in der Friedrich-Fröbel-Schule zu unterrichten, weil dort kein „Schulleben“ mehr stattfindet.

 

Es wurde daher überlegt, welche Lösung für die Schüler am besten ist. Für eine Verlagerung an eine Grundschule käme aufgrund der Zentralität nur eine Grundschule in Nienburg in Betracht. Die Schülerbeförderung kann bei den Überlegungen außen vor bleiben, weil hier Taxibeförderung erfolgt.

 

Eine Betreuung in den Regelschulen über Mobile Dienste ist aus Sicht der Schulleitung der Friedrich-Fröbel-Schule eine schlechte Lösung, weil hierfür keine ausreichenden Personalkapazitäten zur Verfügung gestellt werden können. Bei der Einrichtung als Förderzweig Sprache an einer Grundschule sei die personelle Ausstattung jedoch gesichert. 

 

Vorteil der Verlagerung an eine Grundschule ist, dass eine bessere Verzahnung des Unterrichts für die Kinder mit dem Unterricht für die Schüler der Regelschule möglich ist. Unterricht kann im Zweierteam gegeben werden. Die Schüler können ggf. in einzelnen Fächern am regulären Unterricht teilnehmen.

 

Die innerstädtischen Grundschulen haben kaum freie Kapazitäten. Diese wären in Langendamm vorhanden. Die Schulleitung hat der Verlagerung bereits grundsätzliche zugestimmt. Nähere Absprachen sind noch zu treffen. Mit den Erziehungsberechtigten hat die Schule bereits auf einem Elternabend gesprochen. Die angedachte Verlagerung der Schule wurde positiv aufgenommen. 

 

Rechtlich ist darauf zu verweisen, dass ein Förderschwerpunkt Sprache nach dem Schulgesetz mit Einführung der inklusiven Schule nicht mehr vorgesehen ist. Nach § 183 c Abs. 6 NSchG  können am 31.7.2015 bestehende Förderschulen im Förderschwerpunkt Sprache fortgeführt werden. Das bedeutet, dass nur eine räumliche Verlagerung an eine Grundschule in Betracht kommt. Die Schulträgerschaft muss beim Landkreis verbleiben.

Die Verwaltung schlägt daher vor, mit der Stadt Nienburg über die Verlagerung der Schule zu verhandeln und eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit Regelungen zur Kostenübernahme abzuschließen.