Dem Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Förderschule GE Helen-Keller-Schule Stolzenau und der Oberschule Uchte wird zugestimmt.
Sachverhalt
Schulen können nach § 25
NSchG eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit
vereinbaren, um Planung und Durchführung des Unterrichts aufeinander
abzustimmen. Kooperationsklassen sind Klassen von Förderschulen, die an anderen
allgemein bildenden Schulen geführt werden können.
Die FÖS GE
Helen-Keller-Schule Stolzenau und die Oberschule Uchte beabsichtigen, eine solche Kooperationsklasse
einzurichten. Zunächst soll diese Kooperation für das Schuljahr 2018/19
stattfinden. Über die Weiterführung soll am Ende des Schuljahres neu befunden werden.
Der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Die Kooperationsklasse gehört organisatorisch weiterhin zur Förderschule. Ziel
der Kooperation ist es, Inklusionsmöglichkeiten zu schaffen, das soziale Lernen
zu fördern und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Da alle Schulen inklusiv
herzurichten sind, sind die Barrierefreiheit und das Vorhandensein von
behindertengerecht ausgestatteten Sanitärräumen auch in der OBS Uchte
sicherzustellen. Soweit für die Schülerinnen und Schüler der FÖS GE besondere
Unterrichtsmitttel oder besonderes Mobiliar erforderlich wird, sind hierfür
ggf. Haushaltsmittel bereitzustellen.
Gesamtkonferenz und
Schulvorstand beider Schulen sowie der Schulelternrat der Oberschule Uchte
haben der Vereinbarung bereits zugestimmt. Die Beteiligung des Schulelternrats
der Helen-Keller-Schule steht unmittelbar bevor. Es kann mit einer Zustimmung
gerechnet werden.
Anlagen:
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Entwurf
Kooperationsvertrag zw. Der OBS Uchte und der Helen-Keller-Schule Stolzenau