Betreff
Kooperation der Förderschule GE Helen-Keller-Schule Stolzenau mit der OBS Uchte
Vorlage
2018/048
Art
Beschlussvorlage

Dem Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Förderschule GE Helen-Keller-Schule Stolzenau und der Oberschule Uchte wird zugestimmt.


Sachverhalt

Schulen können nach § 25 NSchG eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit vereinbaren, um Planung und Durchführung des Unterrichts aufeinander abzustimmen. Kooperationsklassen sind Klassen von Förderschulen, die an anderen allgemein bildenden Schulen geführt werden können.

 

Die FÖS GE Helen-Keller-Schule Stolzenau und die Oberschule Uchte  beabsichtigen, eine solche Kooperationsklasse einzurichten. Zunächst soll diese Kooperation für das Schuljahr 2018/19 stattfinden. Über die Weiterführung soll am Ende des Schuljahres neu befunden werden. Der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung ist als Anlage beigefügt.

Die Kooperationsklasse gehört organisatorisch weiterhin zur Förderschule. Ziel der Kooperation ist es, Inklusionsmöglichkeiten zu schaffen, das soziale Lernen zu fördern und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Da alle Schulen inklusiv herzurichten sind, sind die Barrierefreiheit und das Vorhandensein von behindertengerecht ausgestatteten Sanitärräumen auch in der OBS Uchte sicherzustellen. Soweit für die Schülerinnen und Schüler der FÖS GE besondere Unterrichtsmitttel oder besonderes Mobiliar erforderlich wird, sind hierfür ggf. Haushaltsmittel bereitzustellen.

 

Gesamtkonferenz und Schulvorstand beider Schulen sowie der Schulelternrat der Oberschule Uchte haben der Vereinbarung bereits zugestimmt. Die Beteiligung des Schulelternrats der Helen-Keller-Schule steht unmittelbar bevor. Es kann mit einer Zustimmung gerechnet werden.



Anlagen:

 

·         Entwurf Kooperationsvertrag zw. Der OBS Uchte und der Helen-Keller-Schule Stolzenau