Betreff
Mittelverwendung gem. § 7 b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) für ergänzende Maßnahmen;
4. Ergänzung
Vorlage
2018/011/1
Art
Beschlussvorlage

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 2101

Defizitausgleich für Sonderfahrten der Stadtbusse in den Jahren 2018 und 2019 mit einem Kostenrahmen von 20.000 €.

Maßnahme 2407

Defizitausgleich für an die Region Hannover delegierte Fahrten zwischen Wunstorf und Rehburg auf der Linie 715 mit einem Kostenrahmen in Höhe von 73.000 € jährlich für die Jahre 2017 (anteilig für 5 Monate), 2018 und 2019.

Maßnahme 2408

Für die Einrichtung eines Anrufsammeltaxis in der Samtgemeinde Uchte soll ein Zuschuss in Höhe von maximal 30.000 € geleistet werden.

Maßnahme 2501

Zuschuss für Werbemaßnahmen für die Sonderfahrten der Stadtbusse in den Jahren 2018 und 2019 mit einem Kostenrahmen von 15.100 €.

 


Sachverhalt

Maßnahme 2101

Die Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH (SBG) hat einen Defizitzuschuss zu zu folgenden Sonderfahrten der Stadtbusse in 2018 und 2019 beantragt:

-       zu den verkaufsoffenen Sonntagen,

-       zum Pellkartoffelessen und

-       zum Altstadtfest,

-       zum Moonlight Shopping sowie

-       Taktverlängerung an den Advents-Samstagen.

Auf Grund der positiven Resonanz aus der Bevölkerung über den Einsatz des ÖPNV zu städtischen Veranstaltungen werden auch für 2018 und 2019 wieder Sonderfahrten stattfinden. Besonders Neukunden, die den ÖPNV erst kennenlernen möchten, nutzen diese zusätzlichen Angebote mit der Familie. Schon mehrfach konnten dadurch weitere Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden.

Die jährlichen Kosten für die Erbringung dieser Fahrten werden von der SBG auf der Basis von 2017 mit 10.016,17 € angegeben. Je nach Höhe der Einnahmen wird der Defizitausgleich entsprechend kleiner sein. Aus diesem Grund schlägt die Kreisverwaltung vor, für die Jahre 2018 und 2019 einen Kostenrahmen von 20.000 € zur Verfügung zu stellen.

Maßnahme 2407

Der Kreistag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17.06.2016 beschlossen, die Aufgabenträgerschaft für durchgehende, das Kreisgebiet überschreitende Fahrten auf der Linie 715 an die Region Hannover zu übertragen. Damit wurde auch einem jährlichen Defizitausgleich in Höhe von rund 65.000 € zugestimmt; über die Erhöhung dieser Summe auf 73.000 € wurde der AfR am 15.03.2017 in einer Mitteilung informiert.

Es ist nunmehr beabsichtigt, für die Finanzierung des Defizitausgleichs die sog. 7b-Mittel zu verwenden, die der Landkreis vom Land erhält. Die Verwendung der Mittel kann im Einzelnen wie folgt begründet werden:

Der Landkreis Nienburg/Weser hat in den vergangenen Jahren in mehreren Pilotprojekten versucht, ein Schnellbusangebot zwischen Stolzenau und Wunstorf zu etablieren. Auch nach mehreren Jahren Erprobungsphase hat sich keine solche Nachfragesteigerung ergeben, die eine Fortführung dieses Angebotes über den 31.07.2018 hinaus gerechtfertigt hätte. Im Gegenzug hierzu wurden Fahrten der Linie 715 aus der Region unter Einbeziehung der OT Winzlar, Bad Rehburg und Rehburg bis zur HS Rehburg Nienburger Straße verlängert. Das Fahrtangebot der Region Hannover ab 01.08.2017 sieht ca. 10 Fahrten in jeder Fahrtrichtung vor, von denen die Hälfte der Fahrten den kurzen Weg (nicht über Steinhude) nehmen und damit ggf. auch als Schnellfahrten eingestuft werden können. Damit wird für die Menschen im Südkreis (in Kombination mit dem Fahrplanangebot auf der Linie 53) eine gute Möglichkeit gegeben, mit dem ÖPNV in die Region Hannover zu fahren.

Maßnahme 2408

Die Samtgemeinde Uchte hat mit Schreiben vom 07.02.2018 einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € als Anschubfinanzierung für die Ausweitung des im Flecken Uchte bereits erfolgreichen Anrufsammeltaxis auf das ganze Samtgemeindegebiet beantragt. Damit soll das vorhandene, in Teilen stark auf die Schülerbeförderung ausgerichtete ÖPNV-Angebot ergänzt werden. Im Zuge der Einrichtung sollen auch ergänzende AST-Haltestellen eingerichtet werden, um insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, einen kurzen Weg zur Haltestelle zu ermöglichen. Das AST kann werktags zwischen 8 bis 18 Uhr genutzt werden. Der Einstieg erfolgt an den vorgegebenen Haltepunkten. Die Fahrt endet am gewünschten Zielort. Für den Fahrgast soll die Fahrt 3 € kosten (plus je 2 € für das Überschreiten einer Zonengrenze; es gibt 3 Zonen in der Samtgemeinde). Allein für die Einrichtung/Ausstattung von mehr als 80 Haltepunkten werden knapp 23.000 € an Kosten veranschlagt. Dazu kommen einmalige Kosten in Höhe von 6.000 € für das Marketing sowie jährliche Betriebskosten von mehr als 30.000 €. Die Kreisverwaltung begrüßt die Ausweitung des AST auf das ganze Samtgemeindegebiet und empfiehlt daher, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 30.000 € zu gewähren.

Maßnahme 2501

Die Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH (SBG) beabsichtigt, die unter Maßnahme 2101 genannten Sonderfahrten durch ein Marketing (Plakate, Spots in Radio Mittelweser, Anzeigen im Blickpunkt) zu vermarkten. Hierfür erwartet sie Kosten in Höhe von 7.548 € pro Jahr. Die Kreisverwaltung schlägt deshalb vor, für die Jahre 2018 und 2019 einen Kostenrahmen von 15.100 € festzulegen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bis zum Jahr 2019 einschließlich entstehen Kosten in einer Größenordnung v. 241.516,67 €, diese Mittel stehen im Haushalt für das Produkt 54120 bereit bzw. müssen in den HH für das Jahr 2019 eingestellt werden.