4. Ergänzung
Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der
Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG)
vom Land erhält, finanziert werden:
Maßnahme 2101
Defizitausgleich für
Sonderfahrten der Stadtbusse in den Jahren 2018 und 2019 mit einem Kostenrahmen
von 20.000 €.
Maßnahme 2407
Defizitausgleich
für an die Region Hannover delegierte Fahrten zwischen Wunstorf und Rehburg auf
der Linie 715 mit einem Kostenrahmen in Höhe von 73.000 € jährlich für die
Jahre 2017 (anteilig für 5 Monate), 2018 und 2019.
Maßnahme 2408
Für
die Einrichtung eines Anrufsammeltaxis in der Samtgemeinde Uchte soll ein
Zuschuss in Höhe von maximal 30.000 € geleistet werden.
Maßnahme 2501
Zuschuss für Werbemaßnahmen
für die Sonderfahrten der Stadtbusse in den Jahren 2018 und 2019 mit einem
Kostenrahmen von 15.100 €.
Sachverhalt
Maßnahme 2101
Die Stadtbusgesellschaft
Nienburg/Weser mbH (SBG) hat einen Defizitzuschuss zu zu folgenden
Sonderfahrten der Stadtbusse in 2018 und 2019 beantragt:
-
zu den verkaufsoffenen Sonntagen,
-
zum Pellkartoffelessen und
-
zum Altstadtfest,
-
zum Moonlight Shopping sowie
-
Taktverlängerung an den Advents-Samstagen.
Auf Grund der positiven
Resonanz aus der Bevölkerung über den Einsatz des ÖPNV zu städtischen
Veranstaltungen werden auch für 2018 und 2019 wieder Sonderfahrten stattfinden.
Besonders Neukunden, die den ÖPNV erst kennenlernen möchten, nutzen diese
zusätzlichen Angebote mit der Familie. Schon mehrfach konnten dadurch weitere
Fahrgäste für den ÖPNV gewonnen werden.
Die jährlichen Kosten für
die Erbringung dieser Fahrten werden von der SBG auf der Basis von 2017 mit 10.016,17 € angegeben. Je nach Höhe
der Einnahmen wird der Defizitausgleich entsprechend kleiner sein. Aus diesem
Grund schlägt die Kreisverwaltung vor, für die Jahre 2018 und 2019 einen Kostenrahmen
von 20.000 € zur Verfügung zu stellen.
Maßnahme 2407
Der Kreistag hat in seiner
öffentlichen Sitzung vom 17.06.2016 beschlossen, die Aufgabenträgerschaft für
durchgehende, das Kreisgebiet überschreitende Fahrten auf der Linie 715 an die
Region Hannover zu übertragen. Damit wurde auch einem jährlichen
Defizitausgleich in Höhe von rund 65.000 € zugestimmt; über die Erhöhung dieser
Summe auf 73.000 € wurde der AfR am 15.03.2017 in einer Mitteilung informiert.
Es ist nunmehr
beabsichtigt, für die Finanzierung des Defizitausgleichs die sog. 7b-Mittel zu
verwenden, die der Landkreis vom Land erhält. Die Verwendung der Mittel kann im
Einzelnen wie folgt begründet werden:
Der Landkreis
Nienburg/Weser hat in den vergangenen Jahren in mehreren Pilotprojekten
versucht, ein Schnellbusangebot zwischen Stolzenau und Wunstorf zu etablieren.
Auch nach mehreren Jahren Erprobungsphase hat sich keine solche Nachfragesteigerung
ergeben, die eine Fortführung dieses Angebotes über den 31.07.2018 hinaus
gerechtfertigt hätte. Im Gegenzug hierzu wurden Fahrten der Linie 715 aus der
Region unter Einbeziehung der OT Winzlar, Bad Rehburg und Rehburg bis zur HS Rehburg Nienburger Straße verlängert.
Das Fahrtangebot der Region Hannover ab 01.08.2017 sieht
ca. 10 Fahrten in jeder Fahrtrichtung vor, von denen die Hälfte der
Fahrten den kurzen Weg (nicht über Steinhude) nehmen und damit ggf. auch als
Schnellfahrten eingestuft werden können. Damit wird für die Menschen im
Südkreis (in Kombination mit dem Fahrplanangebot auf der Linie 53) eine gute
Möglichkeit gegeben, mit dem ÖPNV in die Region Hannover zu fahren.
Maßnahme 2408
Die Samtgemeinde Uchte hat
mit Schreiben vom 07.02.2018 einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € als
Anschubfinanzierung für die Ausweitung des im Flecken Uchte bereits
erfolgreichen Anrufsammeltaxis auf das ganze Samtgemeindegebiet beantragt.
Damit soll das vorhandene, in Teilen stark auf die Schülerbeförderung ausgerichtete
ÖPNV-Angebot ergänzt werden. Im Zuge der Einrichtung sollen auch ergänzende
AST-Haltestellen eingerichtet werden, um insbesondere für mobilitätseingeschränkte
Personen, einen kurzen Weg zur Haltestelle zu ermöglichen. Das AST kann
werktags zwischen 8 bis 18 Uhr genutzt werden. Der Einstieg erfolgt an den
vorgegebenen Haltepunkten. Die Fahrt endet am gewünschten Zielort. Für den
Fahrgast soll die Fahrt 3 € kosten (plus je 2 € für das Überschreiten einer
Zonengrenze; es gibt 3 Zonen in der Samtgemeinde). Allein für die
Einrichtung/Ausstattung von mehr als 80 Haltepunkten werden knapp 23.000 € an
Kosten veranschlagt. Dazu kommen einmalige Kosten in Höhe von 6.000 € für das
Marketing sowie jährliche Betriebskosten von mehr als 30.000 €. Die
Kreisverwaltung begrüßt die Ausweitung des AST auf das ganze Samtgemeindegebiet
und empfiehlt daher, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal
30.000 € zu gewähren.
Maßnahme 2501
Die Stadtbusgesellschaft
Nienburg/Weser mbH (SBG) beabsichtigt, die unter Maßnahme 2101 genannten
Sonderfahrten durch ein Marketing (Plakate, Spots in Radio Mittelweser,
Anzeigen im Blickpunkt) zu vermarkten. Hierfür erwartet sie Kosten in Höhe von
7.548 € pro Jahr. Die Kreisverwaltung schlägt deshalb vor, für die Jahre 2018
und 2019 einen Kostenrahmen von 15.100 € festzulegen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Bis zum Jahr 2019
einschließlich entstehen Kosten in einer Größenordnung v. 241.516,67 €, diese Mittel stehen im
Haushalt für das Produkt 54120 bereit bzw. müssen in den HH für das
Jahr 2019 eingestellt werden.