Betreff
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Landkreises Nienburg/Weser - allgemein bildender Teil -
Vorlage
2004/AAS/011
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Beschlussvorschlag:

 

Siehe Anlage zu dieser Drucksache


In der Sitzung des Ausschusses für die allgemein bildenden Schulen am 7.6.2004 sind die eingegangenen Stellungnahmen zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes bekannt gegeben worden (Anlage zur Drucksache 2004/AAS/001-01).

 

Diese Stellungnahmen wurden inzwischen von der Verwaltung geprüft. Mit dieser Drucksache werden sie noch einmal in Kurzfassung dargestellt, vom Fachamt bewertet und mit Beschlussvorschlägen versehen.

 

Wegen der besseren Übersicht sind die Darstellungen nach Gemeinden bzw. Samtgemeinden geordnet. Unterhalb dieser Ebene

/    erfolgt die Gliederung nach Schulformen (Anlage).

 

Die jetzt geltende Fassung des Niedersächsischen Schulgesetzes sieht die bisherigen Orientierungsstufen und neue Gesamtschulen nicht mehr vor. Die Orientierungsstufen werden im neuen SEP ebenso fehlen wie die in der SEP-Fortschreibung 1996/2010 noch enthaltene IGS Nienburg. Beschlüsse sind dazu nicht zu fassen; es handelt sich um Gesetzesvollzug.

 

Darüber hinaus sind auf Grund der Schulgesetzänderung weitere schulorganisatorische Maßnahmen nicht erforderlich. Eine Verpflichtung, alle Schulen auf den Prüfstand zu stellen und eine generelle Neuordnung der Schulstandorte vorzunehmen, ergibt sich deshalb nicht.

 

Wenn für verschiedene Standorte dennoch Veränderungen vorgeschlagen werden, ist dies nur mittelbar Folge der Rechtsänderungen, die Reaktion auf demografische Entwicklungen, die Notwendigkeit effektiver Gebäudenutzungen oder die Umsetzung (lokaler) politischer Ziele.

 

Grundlage ist der Schulentwicklungsplan – Fortschreibung 1996/2010. Alle Planinhalte betreffend Schulformen und Schulstandorte, die auch weiterhin unverändert fortgelten sollen, werden in dieser Vorlage nicht erwähnt. Es werden nur diejenigen Vorschläge und Anregungen behandelt, denen entsprochen oder nicht entsprochen werden soll oder die als neue Zieldefinitionen in die textlichen Erläuterungen zu den Zielplänen aufgenommen werden sollen. Sie sind insoweit Absichtserklärungen für entsprechendes mittelfristiges Prüfen und Handeln.

 

Die verwaltungsseitig vorgeschlagenen textlichen Erläuterungen für die Zielpläne sind in den Beschlussvorschlägen zur besseren Unterscheidung sonstiger Teile der Beschlussvorschläge kursiv gesetzt.

 

Soweit in dieser Vorlage modellhaft für einzelne Schulen und Schulstandorte die Schülerzahlenentwicklungen progonostiziert sind, beziehen sich die Jahrgangsstärken auf den Stand 30.6.2003. Die Erhebung zum 30.6.2004 und deren Auswertung ist in Arbeit; darin werden eher noch geringere Jahrgangsstärken erwartet.

 

Wenn in der Sitzung des Ausschusses für die allgemein bildenden Schulen am 13.9.2004 die Punkte nicht vollständig behandelt werden können, ist die Fortsetzung der Beratung in der Sitzung am 8.11.2004 geplant.