Betreff
Annahme einer Zuwendung durch den Kreistag
Vorlage
2018/054
Aktenzeichen
131-20 18 25
Art
Beschlussvorlage
Der Annahme der Zuwendung wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder Werten über
2.000 € entscheidet der Kreistag.
Die
Bollmanns Stiftung spendet dem Fachbereich Bildung für den Schulsanitätsdienst
an verschiedenen Schulen insgesamt 2.075 Euro.