Betreff
Annahme einer Zuwendung durch den Kreistag
Vorlage
2018/054
Aktenzeichen
131-20 18 25
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendung wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

 

 

Die Bollmanns Stiftung spendet dem Fachbereich Bildung für den Schulsanitätsdienst an verschiedenen Schulen insgesamt 2.075 Euro.