Betreff
Neufassung der Jagdsteuersatzung
Vorlage
2018/055
Aktenzeichen
131-00 06 01
Art
Beschlussvorlage
Die neu gefasste Jagdsteuersatzung wird entsprechend
der Anlage beschlossen. Die Satzung tritt am 01.04.2018 in Kraft. Gleichzeitig
tritt die Jagdsteuersatzung des Landkreises Nienburg/ Weser vom 27.03.1981
außer Kraft.
Sachverhalt
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung vom 15.12.2017 die Absenkung der Jagdsteuerhebesätze
von 12 v. H. auf 6 v. H. beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt,
die Jagdsteuersatzung neu zu fassen (Dr. S. Nr. 2017/244/1).
Die
neu gefasste Satzung wurde an die geänderten Rechtsgrundlagen angepasst.
Weiter
beinhaltet die Neufassung Änderungen zu folgenden Paragrafen:
- § 4 Besteuerungsgrundlage
Währungsänderung von Deutsche Mark zu Euro.
- § 7 Höhe der Steuer
Festsetzung des Jagdsteuerhebesatzes auf 6 v. H. des Jagdwertes
- § 8 Entstehen der Steuerschuld/ Steuerpflicht
Abs. 2 wurde neu aufgenommen. Bisher fehlte eine Regelung, wann die Steuerpflicht entsteht.
- § 11 Ordnungswidrigkeiten
Abs. 2 wurde neu aufgenommen. Gem. § 18 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes ist eine Geldbuße bis zu einer Höhe von 10.000 Euro vorgesehen.
- § 12 Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.04.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bestehende Satzung außer Kraft.
Anlagen:
·
Jagdsteuersatzung