Betreff
Neufassung der Jagdsteuersatzung
Vorlage
2018/055
Aktenzeichen
131-00 06 01
Art
Beschlussvorlage

Die neu gefasste Jagdsteuersatzung wird entsprechend der Anlage beschlossen. Die Satzung tritt am 01.04.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Jagdsteuersatzung des Landkreises Nienburg/ Weser vom 27.03.1981 außer Kraft.

 


Sachverhalt

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 15.12.2017 die Absenkung der Jagdsteuerhebesätze von 12 v. H. auf 6 v. H. beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die Jagdsteuersatzung neu zu fassen (Dr. S. Nr. 2017/244/1).

 

Die neu gefasste Satzung wurde an die geänderten Rechtsgrundlagen angepasst.

 

Weiter beinhaltet die Neufassung Änderungen zu folgenden Paragrafen:

 

  • § 4 Besteuerungsgrundlage
    Währungsänderung von Deutsche Mark zu Euro.

 

  • § 7 Höhe der Steuer
    Festsetzung des Jagdsteuerhebesatzes auf 6 v. H. des Jagdwertes

 

  • § 8 Entstehen der Steuerschuld/ Steuerpflicht
    Abs. 2 wurde neu aufgenommen. Bisher fehlte eine Regelung, wann die Steuerpflicht entsteht.

 

  • § 11 Ordnungswidrigkeiten
    Abs. 2 wurde neu aufgenommen. Gem. § 18 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes ist eine Geldbuße bis zu einer Höhe von 10.000 Euro vorgesehen.

 

  • § 12 Inkrafttreten
    Die Satzung tritt zum 01.04.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bestehende Satzung außer Kraft.

 


Anlagen:

 

·         Jagdsteuersatzung