Betreff
Förderschulen Lernen (FÖS LE); Gesetzentwurf zur Änderung des Nds. Schulgesetzes (NSchG) und mögliche Auswirkungen auf die FÖS LE im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2018/051/1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Da die rechtlichen Voraussetzungen nach § 183 c Abs. 5 NSchG nicht vorliegen, wird ein Antrag auf Fortführung der Förderschulen LE Gutenbergschule Hoya und Wilhelm-Busch-Schule Rehburg nicht gestellt.


Sachverhalt

Der Niedersächsische Landkreistag hat mit Rundschreiben Nr. 201/2018 mitgeteilt, dass der Landtag die Änderung des NSchG am 27.2.2018 entsprechend der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses beschlossen hat. Ein Auszug der Drucksache 18/365 mit dem Text des geänderten § 183 c Abs. 5 NSchG ist als Anlage beigefügt.

 

Ebenfalls als Anlage beigefügt ist die Antwort des Kultusministeriums auf eine mündliche Anfrage zum Schulgesetz und zur Kita-Beitragsfreiheit vom 1.3.2018. Unter Ziffer 1 der schriftlichen Antwort sind die Rahmenbedingungen für einen Antrag auf Fortbestand ausgeführt. Die in der Beschlussvorlage vom 15.2.2018 genannten Eckdaten – 13 Schüler pro Zug oder Lerngruppe – sind damit voll bestätigt. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Fortführung können entsprechend den dargelegten Prognosen nicht erfüllt werden. Da die Sache jetzt entscheidungsreif ist, wird vorgeschlagen, den Antrag auf Fortführung der Förderschulen Lernen nicht zu stellen.


Anlagen:

 

·         Auszug Drucksache 18/365

·         Presseinformation des Kultusministeriums: LT-Plenum TOP 26: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nr. 2, Schulgesetz und Kita-Beitragsfreiheit – Wie geht es weiter in Niedersachsen?