Da die rechtlichen Voraussetzungen nach § 183 c Abs. 5 NSchG nicht vorliegen, wird ein Antrag auf Fortführung der Förderschulen LE Gutenbergschule Hoya und Wilhelm-Busch-Schule Rehburg nicht gestellt.
Sachverhalt
Der Niedersächsische Landkreistag hat mit
Rundschreiben Nr. 201/2018 mitgeteilt, dass der Landtag die Änderung des NSchG
am 27.2.2018 entsprechend der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses
beschlossen hat. Ein Auszug der Drucksache 18/365 mit dem Text des geänderten §
183 c Abs. 5 NSchG ist als Anlage beigefügt.
Ebenfalls als Anlage beigefügt ist die Antwort des
Kultusministeriums auf eine mündliche Anfrage zum Schulgesetz und zur
Kita-Beitragsfreiheit vom 1.3.2018. Unter Ziffer 1 der schriftlichen Antwort
sind die Rahmenbedingungen für einen Antrag auf Fortbestand ausgeführt. Die in
der Beschlussvorlage vom 15.2.2018 genannten Eckdaten – 13 Schüler pro Zug oder
Lerngruppe – sind damit voll bestätigt. Die rechtlichen Voraussetzungen für
eine Fortführung können entsprechend den dargelegten Prognosen nicht erfüllt
werden. Da die Sache jetzt entscheidungsreif ist, wird vorgeschlagen, den
Antrag auf Fortführung der Förderschulen Lernen nicht zu stellen.
Anlagen:
·
Auszug Drucksache 18/365
·
Presseinformation des Kultusministeriums:
LT-Plenum TOP 26: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nr. 2,
Schulgesetz und Kita-Beitragsfreiheit – Wie geht es weiter in Niedersachsen?