Betreff
Schülerbeförderung;
Neufestlegung der Einzugsbereichskarte Nr. 49 Grundschule Langendamm
Vorlage
2018/061
Aktenzeichen
211-19/01/05
Art
Beschlussvorlage

Die wegen der Erweiterung des Einzugsgebietes neu festgelegte Einzugsbereichskarte Nr. 49 -Grundschule Langendamm- wird beschlossen. Die Karte gilt vom Beginn des Schuljahres 2018/2019 an.


Sachverhalt

Nach § 114 NSchG sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung in ihrem Gebiet. Schülerinnen und Schüler des Primar- und Sekundarbereichs I haben einen grundsätzlichen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung. Die Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis.

 

In der auf § 114 NSchG gestützten Satzung sind die Mindestentfernungen zwischen Wohnung und Schulen, die für die Beförderungs- und Erstattungspflicht bestehen, festgehalten. Für den Primarbereich müssen es mehr als 3 km und für den Sekundarbereich mehr als 4 km sein. Dabei sind die Sicherheit des Schulweges und die örtlichen Besonderheiten zu beachten.

 

Die Anspruchsvoraussetzungen sind durch eine Schülerbeförderungssatzung festzulegen. Konkretisiert wird die Satzung durch sogenannte Einzugsbereichskarten, welche 1982 durch Kreisausschussbeschluss festgelegt wurden und jeweils im Einzelfall angepasst bzw. ergänzt werden.

 

Auf Basis der Einzugsbereichskarten findet die individuelle Anspruchsprüfung auf eine kostenlose Schülerbeförderung statt.

 

Im Landkreis Nienburg /Weser gibt es 48 Einzugsbereichskarten. Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der Beförderungsgrenzen einer Einzugsbereichskarte wohnen, haben keinen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung. Sie haben allerdings die Möglichkeit, gegen Entgeltzahlung die Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs zu nutzen.

 

Die Grundschule Leintor wurde zum Schuljahresbeginn 2015 aufgelöst und die Schüler auf die anderen Nienburger Schulen verteilt.

Der Rat der Stadt Nienburg hat nun für die Grundschulen Alpheide, Friedrich-Ebert-Schule und  Langendamm mit Wirkung vom 01.08.2018 einen neuen Schulbezirk festgelegt.

 

Für die Grundschulen Alpheide und Friedrich-Ebert-Schule gibt es bestehende Einzugsbereichskarten.

 

Nicht mehr nur Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Langendamm, sondern auch aus Teilen der Alpheide und der Lehmwandlung besuchen nun die Grundschule Langendamm.

 

Die Einzugsbereichskarte Nr. 49 -Grundschule Langendamm- ist daher zu beschließen.


Anlagen:

 

·         Einzugsbereichskarte 49 – GS Langendamm