Neufestlegung der Einzugsbereichskarte Nr. 49 Grundschule Langendamm
Die wegen der Erweiterung des Einzugsgebietes neu festgelegte Einzugsbereichskarte Nr. 49 -Grundschule Langendamm- wird beschlossen. Die Karte gilt vom Beginn des Schuljahres 2018/2019 an.
Sachverhalt
Nach § 114 NSchG
sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung in
ihrem Gebiet. Schülerinnen und Schüler des Primar- und Sekundarbereichs I haben
einen grundsätzlichen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung. Die
Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis.
In der auf § 114 NSchG
gestützten Satzung sind die Mindestentfernungen zwischen Wohnung und Schulen,
die für die Beförderungs- und Erstattungspflicht bestehen, festgehalten. Für
den Primarbereich müssen es mehr als 3 km und für den Sekundarbereich mehr als
4 km sein. Dabei sind die Sicherheit des Schulweges und die örtlichen
Besonderheiten zu beachten.
Die Anspruchsvoraussetzungen
sind durch eine Schülerbeförderungssatzung festzulegen. Konkretisiert wird die
Satzung durch sogenannte Einzugsbereichskarten, welche 1982 durch
Kreisausschussbeschluss festgelegt wurden und jeweils im Einzelfall angepasst
bzw. ergänzt werden.
Auf Basis der
Einzugsbereichskarten findet die individuelle Anspruchsprüfung auf eine
kostenlose Schülerbeförderung statt.
Im Landkreis Nienburg /Weser
gibt es 48 Einzugsbereichskarten. Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der
Beförderungsgrenzen einer Einzugsbereichskarte wohnen, haben keinen Anspruch
auf eine kostenlose Schülerbeförderung. Sie haben allerdings die Möglichkeit,
gegen Entgeltzahlung die Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs zu
nutzen.
Die Grundschule Leintor wurde
zum Schuljahresbeginn 2015 aufgelöst und die Schüler auf die anderen Nienburger
Schulen verteilt.
Der Rat der Stadt Nienburg
hat nun für die Grundschulen Alpheide, Friedrich-Ebert-Schule und Langendamm mit Wirkung vom 01.08.2018 einen
neuen Schulbezirk festgelegt.
Für die Grundschulen Alpheide
und Friedrich-Ebert-Schule gibt es bestehende Einzugsbereichskarten.
Nicht mehr nur Schülerinnen
und Schüler aus dem Ortsteil Langendamm, sondern auch aus Teilen der Alpheide
und der Lehmwandlung besuchen nun die Grundschule Langendamm.
Die Einzugsbereichskarte Nr.
49 -Grundschule Langendamm- ist daher zu beschließen.
Anlagen:
·
Einzugsbereichskarte
49 – GS Langendamm