Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2018/077
Aktenzeichen
131-20 18 25
Art
Beschlussvorlage

Der Annahme der Zuwendungen wird zugestimmt.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).

 

Bei Beträgen oder Werten über 2.000 € entscheidet der Kreistag.

 

 

 

1.    Die Bollmanns Stiftung gewährt der Volkshochschule Nienburg für die Durchführung der Vortragsreihe zum Thema Gesundheit einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro.

2.    Die Volksbank Nienburg spendet 1.500 € für die Anschaffung der Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ (insgesamt 2.500 € in 2018).