Betreff
Annahme von Zuwendungen durch den Kreistag
Vorlage
2018/077
Aktenzeichen
131-20 18 25
Art
Beschlussvorlage
Der Annahme der Zuwendungen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen
(§ 111 Abs. 7 NKomVG).
Bei Beträgen oder Werten über
2.000 € entscheidet der Kreistag.
1.
Die Bollmanns
Stiftung gewährt der Volkshochschule Nienburg für die Durchführung der
Vortragsreihe zum Thema Gesundheit einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro.
2.
Die Volksbank
Nienburg spendet 1.500 € für die Anschaffung der Ausstellung „Mütter des
Grundgesetzes“ (insgesamt 2.500 € in 2018).