Betreff
Gesellschaftsbeteiligung "Partnerschaft Deutschland"
Vorlage
2018/080
Aktenzeichen
131-44 14
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Nienburg/Weser wird Gesellschafter der Partnerschaft Deutschland PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung zu vollziehen und alle erforderlichen Schritte einzuleiten.

 


Sachverhalt

Die Verwaltung empfiehlt, Gesellschafter der Partnerschaft Deutschland PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) zu werden. Sie ist aus der ÖPP Deutschland AG (Berater mit dem Schwerpunkt öffentlich-privater Partnerschaftsmodelle) im Dezember 2016 hervorgegangen und hat sich weitere Beratungsfelder erschlossen. Gesellschafter sind ausschließlich Körperschaften der öffentlichen Hand oder deren Einrichtungen.

Mit seinen über 100 Mitarbeitenden berät PD in allen Beschaffungsvarianten (Eigenrealisierung, Miete, Kauf, ÖPP etc.) u. a. in den Bereichen Hochbau, öffentliche IT, Gesundheitswesen und Dienstleistung. Das Team setzt sich aus Experten verschiedener Fachdisziplinen zusammen, wie Betriebswirten, Architekten, Wirtschaftsingenieuren und Juristen.

Durch die Beteiligung sieht die Verwaltung Vorteile insbesondere in einer ausschreibungsfreien, direkten Beauftragung von Beratungsleistungen durch die PD. Als konkrete Beispiele können Beratungsleistungen für anstehende Bauprojekte wie den BBS-A-Trakt oder die Feuerwehrtechnische Zentrale genannt werden.
Die PD verfügt durch ihre langjährige Beratungstätigkeit gerade im öffentlichen Sektor über entsprechendes Know-how.

Seitens des Landkreises besteht keine Verpflichtung zur Nutzung der Leistungen. Sie werden im Rahmen einer abzuschließenden Eckpunktevereinbarung abgerechnet.

Die Verwaltung schlägt vor, in Abhängigkeit der Einwohnerzahlen Anteile der GmbH vom Bund zu erwerben. Es entstünden Kosten in Höhe von 1.500 Euro. Dabei würde der Landkreis nicht am Gewinn beteiligt, würde aber auch kein Risiko für evtl. Verluste tragen. Die Anteile könnten jederzeit an den Bund zurückverkauft werden.

Die Beteiligung an der Gesellschaft ist gem. § 152 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Aufsichtsbehörde, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten in Höhe von 1.500 Euro. Die Mittel werden im Budget Allgemeine Finanzwirtschaft zur Verfügung gestellt.