Betreff
Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Landkreis Nienburg/Weser und dem Landkreis Diepholz im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Warpe
Vorlage
2018/090
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag stimmt der im Flurbereinigungsverfahren Warpe vorgesehenen Grenzänderung zwischen den Gemeinden Asendorf und Warpe und der damit verbundenen Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Landkreis Nienburg/Weser und dem Landkreis Diepholz zu.

 


Sachverhalt

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) – Regionaldirektion Sulingen – hat im Rahmen der Flurbereinigung Warpe zweckentsprechende Grenzänderungen im Bereich der Gemeinden Asendorf und Warpe, der Gemeinden Wietzen und Warpe sowie zwischen dem Flecken Bücken und der Gemeinde Warpe vorgesehen. Mit den Grenzänderungen zwischen den Gemeinden Asendorf und Warpe ist auch eine Änderung der Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Nienburg/Weser und Diepholz verbunden.

 

Durch die Grenzänderung verkleinert sich die Fläche des Landkreises Nienburg/Weser allerdings minimal um 2,0995 ha.

 

Gem. § 58 Abs.2 des Flurbereinigungsgesetzes können Gemeindegrenzen durch den Flurbereinigungsplan geändert werden, soweit es wegen der Flurbereinigung zweckmäßig ist. Die Änderung bezieht sich auch auf die Kreisgrenzen, wenn sie mit den Gemeindegrenzen übereinstimmen. Die Änderung bedarf der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Für die Zustimmung hinsichtlich der Änderung der Kreisgrenze ist der Kreistag zuständig.

 

Die vorgesehenen Grenzveränderungen sind im Interesse einer neuen sinnvollen Flurstückseinteilung sowie zur Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten bzw. der mit der Flurbereinigung geplanten neuen zukünftigen Nutzungsstrukturen zweckmäßig. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Zustimmung zu der Änderung sprechen.

 

Die betroffenen Gemeinden Warpe, Bücken, Wietzen und Asendorf und der Landkreis Diepholz haben der Änderung bereits zugestimmt.

 

 

Anlagen:

Schreiben des ArL Leine-Weser

Kartenauszüge