Der
Kreistag stimmt der im Flurbereinigungsverfahren Warpe vorgesehenen Grenzänderung
zwischen den Gemeinden Asendorf und Warpe und der damit verbundenen Änderung
der Kreisgrenze zwischen dem Landkreis Nienburg/Weser und dem Landkreis
Diepholz zu.
Sachverhalt
Das
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) –
Regionaldirektion Sulingen – hat im Rahmen der Flurbereinigung Warpe zweckentsprechende
Grenzänderungen im Bereich der Gemeinden Asendorf und Warpe, der Gemeinden
Wietzen und Warpe sowie zwischen dem Flecken Bücken und der Gemeinde Warpe
vorgesehen. Mit den Grenzänderungen zwischen den Gemeinden Asendorf und Warpe
ist auch eine Änderung der Kreisgrenze zwischen den Landkreisen Nienburg/Weser
und Diepholz verbunden.
Durch
die Grenzänderung verkleinert sich die Fläche des Landkreises Nienburg/Weser
allerdings minimal um 2,0995 ha.
Gem.
§ 58 Abs.2 des Flurbereinigungsgesetzes können Gemeindegrenzen durch den
Flurbereinigungsplan geändert werden, soweit es wegen der Flurbereinigung
zweckmäßig ist. Die Änderung bezieht sich auch auf die Kreisgrenzen, wenn sie
mit den Gemeindegrenzen übereinstimmen. Die Änderung bedarf der Zustimmung der
beteiligten Gebietskörperschaften. Für die Zustimmung hinsichtlich der Änderung
der Kreisgrenze ist der Kreistag zuständig.
Die
vorgesehenen Grenzveränderungen sind im Interesse einer neuen sinnvollen
Flurstückseinteilung sowie zur Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten bzw.
der mit der Flurbereinigung geplanten neuen zukünftigen Nutzungsstrukturen
zweckmäßig. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Zustimmung zu der
Änderung sprechen.
Die
betroffenen Gemeinden Warpe, Bücken, Wietzen und Asendorf und der Landkreis
Diepholz haben der Änderung bereits zugestimmt.
Anlagen:
Schreiben
des ArL Leine-Weser
Kartenauszüge