Betreff
Mittelverwendung gem. §7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG)
hier: 5. Ergänzung, Maßnahme 2409
Vorlage
2018/096
Aktenzeichen
62.22.380
Art
Beschlussvorlage

Folgende Maßnahme soll mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7b Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 2409: Durchführung zusätzlicher Fahrten in den Schuljahren  2018/2019    und 2019/2020 auf den Linien 1 bis 4 mit einem Kostenrahmen von 58.000 € jährlich.

 


Sachverhalt

Maßnahme 2409

In Folge der Schulstrukturreform im Landkreis sowie in der Stadt Nienburg/Weser hat eine Verschiebung der Schülerströme zu geänderten Schulstandorten Herausforderungen für den ÖPNV mit sich gebracht.

Die Stadtbusgesellschaft plant daher auf Grundlage der Erfahrungswerte aus den Vorjahren den Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge.

Zum Schuljahresbeginn 2017 zeigten sich erhebliche Kapazitätsprobleme für die Schülerinnen und Schüler in Nienburg. Ein Teil der Fahrgäste aus den Ortsteilen Holtorf und Lehmwandlung konnte von den Regionallinien nicht mehr wie in den Vorjahren aufgenommen werden. Da die VLN keine weiteren Verstärkerfahrzeuge bereitstellen konnte, mussten die Stadtbus-Linien außerplanmäßig aufgestockt werden.

Bereits ab August wurden Fahrten zur ersten Schulstunde auf den Linien 1, 2 und 3 mit Verstärkerbussen gestärkt.

Auf Grund des zusätzlich hohen Fahrgastaufkommens in der nasskalten Jahreszeit ist der Einsatz weiterer Verstärkerbusse überwiegend nach den Herbstferien 2018 bis zum Beginn der Osterferien 2019 erforderlich.

Außerdem ist damit zu rechnen, dass wie bereits im Jahr 2017 zwei Gelenkzüge eingesetzt werden müssen, um die Schülerbeförderung aus den Ortsteilen Holtorf und Erichshagen- Wölpe verlässlich durchführen zu können.

Die Kosten für diese zusätzlichen Kapazitäten belaufen sich auf jährlich 23.600 Euro. Die Kosten für den Gelenkzugeinsatz belaufen sich auf 46.000 Euro jährlich. Insgesamt beantragt die Stadtbusgesellschaft für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 einen Defizitausgleich von 58.000 Euro netto jährlich. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 58.000 € pro Jahr, diese Mittel stehen im Haushalt für das Produkt 54120 bereit.