53. Ergänzung (Juni 2018)
Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der
Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
(NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:
Maßnahme 177
Kofinanzierung
des Haltestellenbaus in der Stadt Nienburg im Baujahr 2018 mit einem
Kostenrahmen in Höhe von 167.750 Euro
Maßnahme 438
Erweiterung
der Maßnahme Sonderfahrten 2016/2018 und Erweiterung des Kostenrahmens um 2.000
€ auf nunmehr 17.000 €.
Maßnahme 532
Förderung und Vermarktung von Fahrgastinformationen
an Bushaltestellen der Stadtbusgesellschaft für die Jahre 2018 - 2020 mit einem
Kostenrahmen in Höhe von 5.400 Euro.
Sachverhalt
Maßnahme 177
Die
Stadt Nienburg hat für das Baujahr 2018 mehrere Anträge für den Ausbau
zahlreicher Haltestellen im Stadtgebiet bei der Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen gestellt. In der Regel stellt die LNVG eine Förderung von max.
75% der Kosten zur Verfügung.
Im
Einzelnen sollen die Haltestellen
- Agentur für Arbeit (stadteinwärts sowie
stadtauswärts)
- Erichshagen Kirche (stadteinwärts sowie
stadtauswärts)
- Stadion (stadteinwärts sowie stadtauswärts)
- Nordertorstriftweg (stadteinwärts sowie
stadtauswärts)
ausgebaut
werden.
Die
gemäß Antrags- und Genehmigungsunterlagen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
belaufen sich auf 279.400,00 €.
Des
Weiteren liegen der Stadt aktuell Programmaufnahmemitteilungen der LNVG zu
folgenden Haltestellen vor:
- City-Treff (stadteinwärts sowie stadtauswärts)
- Sparkasse Langendamm (stadteinwärts)
- In der Siedlung (stadteinwärts sowie
stadtauswärts)
- Oderstraße (stadteinwärts sowie
stadtauswärts).
Die
Kosten für den Aus- bzw. Umbau der vorgenannte Haltestellen belaufen sich auf
Gesamtbaukosten (einschl. Planungskosten) in Höhe von 391.600 €.
Damit
ergeben sich gesamte Kosten in Höhe von 671.000 €. Daher beantragt die
Stadt Nienburg, dass der Landkreis ihr für die verbleibende Kofinanzierung
Finanzmittel von rund 167.750 € (25%) aus den sog. Regionalisierungsmitteln zur
Verfügung stellt.
Maßnahme 438
Die
Maßnahme 438 wurde im KA am 11.04.2016 mit einem Kostenrahmen von 15.000 €
beschlossen. Mit dieser Maßnahme sollen Sonderfahrten Festveranstaltungen
(Karneval in Stolzenau, Maiköniginfest…etc.) in den Jahren 2016 – 2017
finanziert werden. Mit Schreiben vom 02.05.2018 hat die Verkehrsgesellschaft
Landkreis Nienburg mbH (VLN) beantragt, diese Mittel um 2.000 € zu erhöhen.
Die
Kreisverwaltung empfiehlt den Beschluss dieser Maßnahme. Sie wird der VLN
empfehlen, für 2019/2020 einen Folgeantrag zu stellen.
Maßnahme 532
Die Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH (SBG)
hat zur Förderung und Vermarktung von Fahrgastinformationen an Bushaltestellen
für die Jahre 2018-2020 Regionalisierungsmittel in Höhe von 5.400 Euro
beantragt.
Die SBG ist ein eigenständiges Verkehrsunternehmen,
zu dessen Aufgaben die Erstellung von Fahrgastinformationen gehört. Sie ist das
erste Verkehrsunternehmen, welches eine Förderung für die Erstellung dieser
Informationen beantragt. Bislang wird nur der Verkehrsgesellschaft Landkreis
Nienburg mbh (VLN) diese Leistung gefördert, da sie diese Leistung für den
Landkreis im Linienbündel II erbringt. Sonst wäre der Landkreis hier selbst in
der Pflicht, Fahrpläne zu erstellen und zu drucken.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 175.150,00 €. Die Haushaltsmittel hierfür stehen teilweise im Produkt 54120 für das
Haushaltsjahr bereit; die Mittel für die Maßnahme 177 werden erst im HHJ 2019
abgerechnet, sodass sie für dieses HHJ eingestellt werden müssen.