Betreff
Maßnahmen erster Priorität für die Verwendung der Regionalisierungsmittel;
53. Ergänzung (Juni 2018)
Vorlage
2018/097
Aktenzeichen
62.22.360
Art
Beschlussvorlage

Folgende Maßnahmen sollen mit den Mitteln, die der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 7 Abs. 5 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) vom Land erhält, finanziert werden:

 

Maßnahme 177

Kofinanzierung des Haltestellenbaus in der Stadt Nienburg im Baujahr 2018 mit einem Kostenrahmen in Höhe von 167.750 Euro

Maßnahme 438

Erweiterung der Maßnahme Sonderfahrten 2016/2018 und Erweiterung des Kostenrahmens um 2.000 € auf nunmehr 17.000 €.

Maßnahme 532

Förderung und Vermarktung von Fahrgastinformationen an Bushaltestellen der Stadtbusgesellschaft für die Jahre 2018 - 2020 mit einem Kostenrahmen in Höhe von 5.400 Euro.

 


Sachverhalt

Maßnahme 177

Die Stadt Nienburg hat für das Baujahr 2018 mehrere Anträge für den Ausbau zahlreicher Haltestellen im Stadtgebiet bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen gestellt. In der Regel stellt die LNVG eine Förderung von max. 75% der Kosten zur Verfügung.

Im Einzelnen sollen die Haltestellen

  • Agentur für Arbeit (stadteinwärts sowie stadtauswärts)
  • Erichshagen Kirche (stadteinwärts sowie stadtauswärts)
  • Stadion (stadteinwärts sowie stadtauswärts)
  • Nordertorstriftweg (stadteinwärts sowie stadtauswärts)

ausgebaut werden.

Die gemäß Antrags- und Genehmigungsunterlagen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben belaufen sich auf 279.400,00 €.

Des Weiteren liegen der Stadt aktuell Programmaufnahmemitteilungen der LNVG zu folgenden Haltestellen vor:

  • City-Treff (stadteinwärts sowie stadtauswärts)
  • Sparkasse Langendamm (stadteinwärts)
  • In der Siedlung (stadteinwärts sowie stadtauswärts)
  • Oderstraße (stadteinwärts sowie stadtauswärts).

Die Kosten für den Aus- bzw. Umbau der vorgenannte Haltestellen belaufen sich auf Gesamtbaukosten (einschl. Planungskosten) in Höhe von 391.600 €.

Damit ergeben sich gesamte Kosten in Höhe von 671.000 €. Daher beantragt die Stadt Nienburg, dass der Landkreis ihr für die verbleibende Kofinanzierung Finanzmittel von rund 167.750 € (25%) aus den sog. Regionalisierungsmitteln zur Verfügung stellt.

Maßnahme 438

Die Maßnahme 438 wurde im KA am 11.04.2016 mit einem Kostenrahmen von 15.000 € beschlossen. Mit dieser Maßnahme sollen Sonderfahrten Festveranstaltungen (Karneval in Stolzenau, Maiköniginfest…etc.) in den Jahren 2016 – 2017 finanziert werden. Mit Schreiben vom 02.05.2018 hat die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) beantragt, diese Mittel um 2.000 € zu erhöhen.

Die Kreisverwaltung empfiehlt den Beschluss dieser Maßnahme. Sie wird der VLN empfehlen, für 2019/2020 einen Folgeantrag zu stellen.

Maßnahme 532

Die Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH (SBG) hat zur Förderung und Vermarktung von Fahrgastinformationen an Bushaltestellen für die Jahre 2018-2020 Regionalisierungsmittel in Höhe von 5.400 Euro beantragt. 

Die SBG ist ein eigenständiges Verkehrsunternehmen, zu dessen Aufgaben die Erstellung von Fahrgastinformationen gehört. Sie ist das erste Verkehrsunternehmen, welches eine Förderung für die Erstellung dieser Informationen beantragt. Bislang wird nur der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbh (VLN) diese Leistung gefördert, da sie diese Leistung für den Landkreis im Linienbündel II erbringt. Sonst wäre der Landkreis hier selbst in der Pflicht, Fahrpläne zu erstellen und zu drucken.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 175.150,00 €. Die Haushaltsmittel hierfür stehen teilweise im Produkt 54120 für das Haushaltsjahr bereit; die Mittel für die Maßnahme 177 werden erst im HHJ 2019 abgerechnet, sodass sie für dieses HHJ eingestellt werden müssen.