Der Vergabe von Planungsleistungen und Rechtsberatung für die 4. Änderung
des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) – sachlicher Teilabschnitt
Windenergie - wird zugestimmt.
Sachverhalt
Die Kreisverwaltung schlägt vor, ein Planänderungsverfahren zur
Neuaufstellung der 4. Änderung des RROP – Teilabschnitt Windenergie –
einzuleiten (siehe Drucksache 2018/100). Die Erstellung des Planentwurfs für
die 4. Änderung des RROP sowie die rechtliche Überprüfung sollen an einen
externen Berater und Gutachter vergeben werden, um
- eine zügige Verfahrensdurchführung zu erreichen
- die Steuerung von Windenergieanlagen im Kreisgebiet auf geeignete
Standorte durch die Ziele der Raumordnung sicherzustellen (Erhalt der
Ausschlusswirkung)
- eine möglichst professionelle Bearbeitung sicherzustellen,
insbesondere bei der Erarbeitung des auf GIS-Basis zu erstellenden
gesamträumlichen Planungskonzepts, der Potenzialflächenauswahl und deren
Bilanzierungen (Prüfung, ob der Windenergienutzung substanziell Raum zur
Verfügung steht)
- ein hohes Maß an Rechtssicherheit insbesondere durch die juristische
Beratung und Prüfung des Planentwurfs zu gewährleisten.
Die erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen setzen besondere
Fachkenntnisse und Erfahrungen bei der Entwicklung gesamträumlicher
Planungskonzepte auf Ebene der Raumordnung voraus.
Die juristische Beratungsleistung soll an einen Rechtsanwalt oder eine
Anwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt „Verwaltungs- und Planungsrecht“ direkt
vergeben werden. Für die planerischen Leistungen sollen im Vorfeld der Vergabe
drei Vergleichsangebote eingeholt werden.
Die Entscheidung über die Vergabe soll anhand von Stundensätzen und dem
geschätzten Arbeitsaufwand sowie dem Nachweis der Eignung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die zu vergebenen Beratungs- und Planungsleistungen
belaufen sich auf ca. 100.000 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 54110 zur Verfügung.