- Die Nettoinvestitionen werden für die
Jahre 2019 bis 2027 auf 12 Mio. Euro im Jahr begrenzt.
- Den einzelnen Produktgruppen werden die
in der Anlage ersichtlichen investiven Budgets zugewiesen, die innerhalb
der mittelfristigen Finanzplanung (jeweils Haushaltsjahr zuzügl. der zwei
Folgejahre) einzuhalten sind bzw. ausgeglichen werden müssen.
- Sollte sich in der Planung ein
Finanzmittelüberschuss ergeben, ist dieser vorrangig für den Abbau der
investiven Verschuldung zu verwenden.
Sachverhalt
Zum
Jahresende 2017 hatte der Landkreis Nienburg/Weser Verbindlichkeiten aus
Investitionskrediten in Höhe von insgesamt 66,6 Mio. Euro. Dies entspricht
einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 548,21 Euro. Im Jahr 2010 betrug die
Verschuldung noch 39,3 Mio. Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von
321,32 Euro entsprach. Die Schulden erhöhten sich in diesem Zeitraum um rd. 70
%.
In
Niedersachsen lag die durchschnittliche Verschuldung 2016 (aktuellster vorliegender
Wert) bei 372,58 Euro/EW. Nur fünf Landkreise waren noch höher verschuldet als
der Landkreis Nienburg. 17 Landkreise haben ihre Schulden seit 2010 gesenkt.
Bereits
in der Vergangenheit hat die Kommunalaufsicht des Innenministeriums auf diese
kritischen Werte hingewiesen und einen Schuldenabbau eingefordert. U. a
aufgrund des Hinweises auf die geplante mittelfristige Festlegung von
investiven Eckwerten wurden der Kreditrahmen sowie die
Verpflichtungsermächtigungen für 2018 genehmigt. Das Innenministerium führte
dazu aus: „Den weiteren deutlichen Anstieg der investiven Verschuldung sehe ich
äußerst kritisch. Ein Abbau der investiven Verschuldung sollte, wie bereits in
den vorangegangenen Haushaltsgenehmigungen gefordert, zwingend in der
Haushaltsplanung der nächsten Jahre verfolgt werden, zumal die hohen
Investitionen in den Folgejahren den Ergebnishaushalt stark belasten werden.“
2017
hat der Landkreis von der guten wirtschaftlichen Situation profitiert. Die
Steuereinnahmen waren so hoch wie noch nie. Das Zinsniveau ist seit längerer
Zeit sehr niedrig. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen, dass diese Lage
mittel- bis langfristig anhält. Bei sinkenden Steuereinnahmen und steigenden
Folgekosten aufgrund von Investitionen und vorhandenen Investitionskrediten
wird sich der Haushalt deutlich schlechter darstellen.
Im
Durchschnitt wurden in den vergangenen Jahren rd. 8,6 Mio. Euro netto investiert. Bereits diese Summe hat zu
der o. g. Verschuldung geführt.
In
der mittel- bis langfristigen Planung stehen erhebliche Investitionen an. Die
notwendigen Ersatzbeschaffungen von Vermögensgegenständen, um den Verwaltungs-
und Schulbetrieb aufrecht sowie den technischen Stand bei den Fahrzeugen des
Brandschutzes zu erhalten, die Sanierungen der Kreisstraßen sowie die jährlichen
Zahlungen zur Finanzierung des Krankenhausbaus an das Land und in die Kreisschulbaukasse
sind jährliche Auszahlungen, die sich nur sehr bedingt beeinflussen lassen.
Daneben stehen insbesondere mehrere Projekte mit hohen Investitionsvolumina an.
So hat der Bereich Hochbau für die mittelfristige Investitionsplanung allein 13
Projekte mit einem Volumen von mehr als 1 Mio. Euro benannt, die insgesamt ein
Volumen in Höhe von rund 90 Mio. Euro ausmachen. Zu nennen sind hier u.a. der
Neubau des A-Traktes der Berufsbildenden Schulen (BBS) mit 25 Mio. Euro, der
Neubau der FTZ mit 22,5 Mio. Euro, die Sanierung, der Umbau und die Erweiterung
der OBS Marklohe mit 14 Mio. Euro, die Sanierung weiterer Trakte und der
Sporthalle der BBS mit 7 Mio. Euro, der Neubau einer Sporthalle für die Integrierte
Gesamtschule mit 5,5 Mio. Euro sowie Sanierungs- und Umbaumaßnahmen und Erweiterungen
in Verwaltungsliegenschaften mit rd. 10 Mio. Euro.
Insgesamt
ergibt sich für die nächsten Jahre ein Netto-Investitionsvolumen in Höhe von
148 Mio. Euro.
Würden
diese Projekte bis zum Jahr 2022 verwirklicht werden, würde der Landkreis bei
gleichbleibend guter wirtschaftlicher Lage (mit einem erwarteten Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit in Höhe von 10,5 Mio. Euro) eine investive Verschuldung in
Höhe von insgesamt 128 Mio. Euro erreichen, eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe
von 1.057,67 Euro.
Aus
Sicht der Verwaltung würde selbst bei anhaltend guter wirtschaftlicher Lage die
dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises folglich massiv gefährdet und die
nachfolgenden Generationen mit einer nicht zu vertretenden Schuldenlast belastet.
Zudem würden die Gestaltungsmöglichkeiten des Landkreises in der Zukunft durch
fehlende finanzielle Entscheidungsspielräume eklatant eingeschränkt.
Es
kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass die gute Wirtschaftslage mittelfristig
anhält. So ist auf Sicht zum einen mit geringeren Erträgen im Finanzausgleich
und zum anderen aber auch mit höheren Aufwendungen zu rechnen. Dann wären
bereits innerhalb kürzester Zeit kaum noch ausreichend Mittel vorhanden, um den
kommunalen Aufgaben gerecht werden zu können.
Die
Verwaltung sieht deshalb einen zwingenden Steuerungsbedarf. Neben der Weiterführung
der Kreisschulbaukasse für längere Zeit mdst. auf dem heutigen Niveau und
intensive Fördermittelakquise beeinflusst die Höhe der Kreisumlage in entscheidendem
Maße die verfügbaren eigenen Mittel für die Finanzierung der Investitionen. Eine
weitere Stellschraube wird die Priorisierung der Bauprojekte sein. Gleichzeitig
müssen die Investitionsauszahlungen auf den unbedingt notwendigen Umfang begrenzt
werden.
Als
Möglichkeit der Steuerung schlägt die Verwaltung vor, einen Eckwertebeschluss
zu fassen, der die investive Verschuldung zumindest eindämmen kann, in dem er
1. die
Gesamt-Nettoinvestitionen auf eine Höhe von 12 Mio. Euro/jährlich begrenzt
2.
den einzelnen Fachdiensten investive Budgets für die mittelfristige
Finanzplanung zuweist
3. bei
verbesserter Ausgangslage prioritär den Schuldenabbau vorsieht.
Unter
der Annahme, dass weiterhin ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 10,5
Mio. Euro erzielt werden kann, würde ein solcher Eckwertebeschluss eine weitere
jährliche Nettoneuverschuldung in Höhe von 1,5 Mio. Euro bedeuten. Die investive
Verschuldung würde bis 2027 auf 108,83 Mio. Euro gesamt sowie 708,25 Euro/EW
ansteigen. Außerdem können durch die Begrenzung des Investitionsvolumens
Maßnahmen in einer Größe von mindestens 23 Mio. Euro nicht umgesetzt bzw. müssen
in ihrem Umfang reduziert werden.
Die
Fachausschüsse würden die Vorgaben aus dem Beschluss in ihrer Haushaltsplanung
ab 2019 umsetzen müssen. In der Anlage sind die Budgets sowie die Nettoauszahlungen
der letzten Jahre in den einzelnen Produktgruppen dargestellt.
Anlagen:
·
Eckwerte