Betreff
Bildungskoordination für Neuzugewanderte
Vorlage
2018/106
Aktenzeichen
36
Art
Beschlussvorlage

Die Weiterarbeit an der Bildungskoordination für Neuzugewanderte wird durch einen Folgeantrag aus der Förderrichtlinie „Kommunale Koordinierung der Bildungsan-

gebote für Neuzugewanderte“ bis zum 31.01.2021 sicher gestellt.

Aufgabenstellung und Einsatzbereiche des Koordinators ergeben sich aus dem Integrationskonzept des Landkreises und den aus dem Bildungsbericht abzuleitenden Handlungsvorgaben.

 

 


Sachverhalt

Im Rahmen der Sitzung vom 07.09.2017 wurde ein erster Bericht zur Bildungskoordination für Neuzugewanderte vorgestellt, welcher die Ausgangslage und Ziele der Projektstelle darlegt.

Im Zuge dessen wurden die für die Koordinierung der entsprechenden Bildungsangebote erforderlichen Netzwerke ausgebaut und koordinierende Gremien etabliert. Als zentrales Gremium zur Abstimmung und Koordinierung der Sprachfördermaßnahmen ist in diesem Zusammenhang die Austauschrunde der Sprach- und Integrationskursträger zu nennen, deren Arbeitsweise durch eine im Dezember 2017 in Kraft getretene Kooperationsvereinbarung fixiert wurde. Ebenso wurde eine Kooperationsvereinbarung für die AG Flüchtlinge geschlossen, welche als zentrales institutionelles Steuerungsgremium und gleichzeitig im Rahmen der Regionalen Steuerungsgruppe des Bildungsbüros als Arbeitskreis Bildungsangebote für Neuzugewanderte fungiert.

 

Die nun eingebundenen Akteure reichen von den in der Kreisverwaltung intern betroffenen Fachbereichen und Fachdiensten über das Jobcenter im Landkreis Nienburg, die Agentur für Arbeit Nienburg-Verden, die Wirtschaftsförderung im Landkreis Nienburg, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, die Kreishandwerkerschaft Diepholz-Nienburg bis hin zu den allgemeinbildenden Schulen,

der BBS,  diversen Bildungsanbietern als Träger der entsprechenden Angebote und erfassen auch sämtliche haupt- und ehrenamtliche Vereine und Organisationen. Die

Partizipation dieser Akteure wird dabei in verschiedenen Netzwerken und Gremien sichergestellt.

 

Neben der Etablierung und dem Ausbau der Netzwerkstruktur und der jeweiligen Gremien stellen die Bewerbung und die Verstetigung des Projekts „VerA – Verhin-derung von Ausbildungsabbrüchen“ des Senior Experten Service Bonn, als ein

Unterstützungsangebot für Jugendliche in Ausbildung, sowie die Initiierung einer Sprachfördermaßnahme an der BBS für Auszubildende und Teilnehmende einer Einstiegsqualifizierung in Kooperation mit der BBS, dem Jobcenter sowie dem

Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft wesentliche Elemente bisheriger struktureller Anpassungen und Verbesserungen der Zugänge zu Bildung und Ermöglichung der Bildungsteilhabe dar. Die Koordinierung und Initiierung von Bildungs-angeboten und Maßnahmen erfolgt dabei – soweit möglich – datenbasiert und

wissenschaftlich fundiert.

 

In Zukunft wird es darum gehen, die geschaffenen Strukturen und etablierten

Gremien, basierend auf den laufend gewonnenen Erfahrungen, nachhaltig nutz-

bar zu machen. Aufgrund der sich stetig verändernden Ausgangslage und neuen Herausforderungen sowie Zielsetzungen im Bereich Integration seitens des Bundes und des Landes Niedersachsen, bedürfen die Gremien und Strukturen sowie die Themenschwerpunktsetzung einer regelmäßigen Anpassung. Damit verbunden ist die fortlaufende Netzwerkpflege bzw. -anpassung und deren Verstetigung. Für eine dauerhaft erfolgreiche und nachhaltige Integration ist es unabdingbar, die Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte als Prozess zu betrachten, um auf die sich stetig verändernden Bedarfe, Angebote und Strukturen rechtzeitig und angemessen reagieren zu können.

Eine Chance hierfür bietet jetzt die Verlängerung der bisherigen Förderung der Kommunalen Koordinatoren um weitere zwei Jahre, die seitens des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung für bereits geförderte Kommunen ausgelobt worden ist.

Ein entsprechender Folgeantrag auf Weiterförderung erspart dem Landkreis Nienburg/Weser für weitere zwei Jahre die sonst hierfür aufzuwendenden Mittel. Die Förderrichtlinie sieht die Fortführung der bisherigen Vollförderung der Personalkosten des Bildungskoordinators vor und ermöglicht die konsequente Weiterarbeit an

 - der nachhaltigen Verstetigung der zu etablierenden Schnittstellenfunktion als Ansprechpartner für die zuständigen Akteure innerhalb der Kommunalverwaltung sowie der zivilgesellschaftlichen Bildungsakteure auf kommunaler Ebene,

- der dauerhaften Etablierung von Formen und Verfahren einer fach- und

bildungsbereichsübergreifenden Koordination der Bildungsakteure und

Bildungsangebote für Neuzugewanderte und

- der Weiterentwicklung und Verstetigung des datenbasierten Arbeitens zur Erhöhung des Steuerungswissens und als Grundlage der Beratung von Entscheidungsinstanzen hinsichtlich der Bildungsbedarfe und –angebote Neuzugewanderter

 

Die dringende Notwendigkeit hierfür ist sowohl vom Ausschuss für Integration, Sport und Kultur als auch vom Kreistag im Rahmen der konzeptionellen Ausrichtung der Integrationsarbeit im Landkreis Nienburg/Weser erkannt und bestätigt worden.