Betreff
Sachstand zum Modellprojekt „Kommunaler Innenentwicklungsfonds – KIF“
Vorlage
2018/109
Aktenzeichen
52
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.

 


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser arbeitet seit dem 01.06.2016 als Verbundkoordinator gemeinsam mit dem Landkreis Gifhorn, der Universität Göttingen und dem Zweckverband Großraum Braunschweig in dem Forschungs- und Implementierungsprojekt „Kommunaler Innenentwicklungsfonds“. Dieses Modellprojekt wird von Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Förderrichtlinie „Kommunen innovativ“ gefördert.

 

1. Hintergrund und Ziele des Forschungsprojektes

 

Das Projekt „Kommunaler Innenentwicklungsfonds“ knüpft an die im vom Land Niedersachsen im Modellprojekt „Umbau statt Zuwachs – Regional abgestimmte Siedlungsentwicklung im Bereich der Regionalen Entwicklungskooperation Weserbergland plus“ gewonnenen Erkenntnisse an, dass nur der handlungs- und gestaltungsfähig bleibt, wer interkommunal solidarisch handelt.

 

Der zentrale Lösungsansatz in diesem Forschungsprojekt sieht vor, dass Kommunen in interkommunaler Zusammenarbeit einen eigenverantworteten ortsnahen Fonds zur Unterstützung nachhaltiger Innenentwicklung gründen. Damit werden die Städte und Gemeinden der Region als attraktive Lebens- und Wirtschaftsstandorte erhalten und zukunftsfähig gemacht.

 

Das Forschungsprojekt „Kommunaler Innenentwicklungsfonds“ verfolgt drei Ziele:

 

  • Analyse der rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines freiwilligen, von den Kommunen getragenen Fonds
  • Erprobung des Fonds im Rahmen eines Planspiels
  • Analyse von Verankerungsmöglichkeiten in der Raumordnung

 

2. Erreichter Arbeitsstand - Zwischenergebnisse

 

Gemeinsam mit den o.g. Projektpartnern und den Städten und Gemeinden im Landkreis Nienburg/Weser wurde folgendes Fondsmodell erarbeitet. Es handelt sich dabei um ein Zwischenergebnis.

 

2.1 Einzahlung in den Fonds (Anlage 1)

 

  • Einzahlung von den Städten und Gemeinden basierend auf der Steuerkraft und der Einwohnerzahl
  • Fester Betrag je Stadt und Gemeinde für laufende Büro- und Personalkosten
  • Einzahlung durch Landkreise basierend auf der Kreisumlage

 

Die Einzahlungsmöglichkeiten sind grundsätzlich miteinander kombinierbar.

 

Damit der Kommunale Innentwicklungsfonds seine Wirksamkeit entfalten kann, muss dieser eine erste Laufzeit von mindestens 7 Jahren haben.

 

  • Anschubfinanzierung seitens des Landes und/oder Bundes

 

Um dem Fonds einen erfolgreichen Start zu ermöglichen, wird von den Städten und Gemeinden eine Anschubfinanzierung für erforderlich gehalten.

 

2.2 Auszahlung und Bewertungsverfahren (Anlage 1)

 

Ziel ist es, dass Maßnahmen und Projekte der Städte und Gemeinden, die der Innenentwicklung dienen, eine Zuwendung aus dem Fonds erhalten sollen. Aus dem Fonds sollen Maßnahmen und Projekte gefördert werden, die sich den fünf Handlungsfeldern zuordnen lassen, die die unterschiedlichen Bedarfe in den Städten und Gemeinden abdecken:

 

  1. Wohnen/Arbeiten/Leben
  2. Soziale Infrastruktur und Daseinsvorsorge
  3. Lokale Wirtschaft
  4. Freizeit
  5. Freiraum

 

Um die eingereichten Projektskizzen in ein Ranking einzuordnen zu können, wurde ein Bewertungsverfahren erarbeitet (Anlage 2). Das Bewertungsverfahren ist so aufgebaut, dass es möglichst viel Transparenz für die Entscheidungsfindung bietet. Damit soll sichergestellt werden, dass die getroffenen Entscheidungen für oder ggf. gegen eine Förderfähigkeit der beantragten Projekte und Maßnahmen erreicht wird.

 

Es handelt sich auch hier um ein Zwischenergebnis. Es werden derzeit noch verschiedene weitere Überlegungen zur Ausgestaltung des Bewertungssystems geprüft.

 

Um das ehrenamtliche Engagement gezielt auch in kleineren Gemeinden oder Ortsteilen zu stärken und den Zusammenhalt des dörflichen Lebens zu fördern, wird derzeit an der Idee gearbeitet, ggf. drei sog. Verfügungsfonds einzurichten. Mit diesen Verfügungsfonds sollen neben kleineren baulichen Maßnahmen insbesondere auch nichtinvestive Maßnahmen zur Belebung des Ortes gefördert werden. Es ist hier daran gedacht, jedem Verfügungsfonds eine Dauerfinanzierungszusage für die Laufzeit des Fonds zu geben, da hier eine eher niedrigschwellige Fördersumme beabsichtigt ist. Aus diesem Grund sollen zur Bewertung der Projektskizzen zwei gleichgewichtige Bewertungskriterien (Bevölkerungsanteil und eingesammeltes privates Kapital) herangezogen werden. Als Antragsteller sind hier Gemeinden oder auch Vereine vorgesehen, die dann jeweils in eigener Verantwortung für die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Projekten entscheiden können sollen.

 

 

 

 

2.3 Revolvierender Charakter des Kommunalen Innenentwicklungsfonds

 

Derzeit wird noch geprüft, ob der Fonds so ausgestaltet werden kann, dass durch Erlöse, die durch den Fonds geförderte Maßnahmen und Projekte erzielt werden, eine zumindest anteiligen Rückfluss in den Fonds erfolgen kann. Damit könnte das Fondsvolumen stabilisiert werden.

 

 

 

3. Ausblick

 

In einem Planspiel mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Nienburg/Weser werden Ein- und Auszahlungsmechanismen geprobt werden. Dieses Planspiel wird am 07. und 08. September in Nienburg stattfinden und durch die Universität Göttingen fachlich begleitet.

Die Erkenntnisse aus dem Planspiel werden zur weiteren Konkretisierung und ggf. Modifizierung der Fondsgestaltung beitragen.

 

In weiteren Arbeitsschritten werden insbesondere noch rechtliche Fragen zu klären sein.

 

Am Ende des Projektes im Sommer 2019 werden eine Muster-Förderrichtlinie einschließlich des Bewertungsverfahrens sowie eine Muster-Rahmenvereinbarung stehen.

Um auch anderen Städten und Gemeinden Informationen für eine erfolgreiche Einführung eines Kommunalen Innenentwicklungsfonds zu geben, wird ein Leitfaden erarbeitet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Fondsmodell (Anlage 1)

·         Bewertungsverfahren (Anlage 2)