Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Der
Landkreis Nienburg/Weser arbeitet seit dem 01.06.2016 als Verbundkoordinator
gemeinsam mit dem Landkreis Gifhorn, der Universität Göttingen und dem Zweckverband
Großraum Braunschweig in dem Forschungs- und Implementierungsprojekt
„Kommunaler Innenentwicklungsfonds“. Dieses Modellprojekt wird von Bundesministerium
für Bildung und Forschung im Rahmen der Förderrichtlinie „Kommunen innovativ“
gefördert.
1.
Hintergrund und Ziele des Forschungsprojektes
Das
Projekt „Kommunaler Innenentwicklungsfonds“ knüpft an die im vom Land Niedersachsen
im Modellprojekt „Umbau statt Zuwachs – Regional abgestimmte Siedlungsentwicklung
im Bereich der Regionalen Entwicklungskooperation Weserbergland plus“
gewonnenen Erkenntnisse an, dass nur der handlungs- und gestaltungsfähig
bleibt, wer interkommunal solidarisch handelt.
Der
zentrale Lösungsansatz in diesem Forschungsprojekt sieht vor, dass Kommunen in
interkommunaler Zusammenarbeit einen eigenverantworteten ortsnahen Fonds zur
Unterstützung nachhaltiger Innenentwicklung gründen. Damit werden die Städte
und Gemeinden der Region als attraktive Lebens- und Wirtschaftsstandorte
erhalten und zukunftsfähig gemacht.
Das
Forschungsprojekt „Kommunaler Innenentwicklungsfonds“ verfolgt drei Ziele:
- Analyse der
rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die
Einrichtung eines freiwilligen, von den Kommunen getragenen Fonds
- Erprobung des Fonds im
Rahmen eines Planspiels
- Analyse von
Verankerungsmöglichkeiten in der Raumordnung
2.
Erreichter Arbeitsstand - Zwischenergebnisse
Gemeinsam
mit den o.g. Projektpartnern und den Städten und Gemeinden im Landkreis
Nienburg/Weser wurde folgendes Fondsmodell erarbeitet. Es handelt sich dabei um
ein Zwischenergebnis.
2.1
Einzahlung in den Fonds (Anlage 1)
- Einzahlung von den
Städten und Gemeinden basierend auf der Steuerkraft und der Einwohnerzahl
- Fester Betrag je Stadt
und Gemeinde für laufende Büro- und Personalkosten
- Einzahlung durch
Landkreise basierend auf der Kreisumlage
Die
Einzahlungsmöglichkeiten sind grundsätzlich miteinander kombinierbar.
Damit
der Kommunale Innentwicklungsfonds seine Wirksamkeit entfalten kann, muss
dieser eine erste Laufzeit von mindestens 7 Jahren haben.
- Anschubfinanzierung
seitens des Landes und/oder Bundes
Um
dem Fonds einen erfolgreichen Start zu ermöglichen, wird von den Städten und
Gemeinden eine Anschubfinanzierung für erforderlich gehalten.
2.2
Auszahlung und Bewertungsverfahren (Anlage 1)
Ziel
ist es, dass Maßnahmen und Projekte der Städte und Gemeinden, die der Innenentwicklung
dienen, eine Zuwendung aus dem Fonds erhalten sollen. Aus dem Fonds sollen
Maßnahmen und Projekte gefördert werden, die sich den fünf Handlungsfeldern
zuordnen lassen, die die unterschiedlichen Bedarfe in den Städten und Gemeinden
abdecken:
- Wohnen/Arbeiten/Leben
- Soziale Infrastruktur
und Daseinsvorsorge
- Lokale Wirtschaft
- Freizeit
- Freiraum
Um
die eingereichten Projektskizzen in ein Ranking einzuordnen zu können, wurde
ein Bewertungsverfahren erarbeitet (Anlage 2). Das Bewertungsverfahren ist so
aufgebaut, dass es möglichst viel Transparenz für die Entscheidungsfindung
bietet. Damit soll sichergestellt werden, dass die getroffenen Entscheidungen
für oder ggf. gegen eine Förderfähigkeit der beantragten Projekte und Maßnahmen
erreicht wird.
Es
handelt sich auch hier um ein Zwischenergebnis. Es werden derzeit noch verschiedene
weitere Überlegungen zur Ausgestaltung des Bewertungssystems geprüft.
Um
das ehrenamtliche Engagement gezielt auch in kleineren Gemeinden oder Ortsteilen
zu stärken und den Zusammenhalt des dörflichen Lebens zu fördern, wird derzeit
an der Idee gearbeitet, ggf. drei sog. Verfügungsfonds einzurichten. Mit diesen
Verfügungsfonds sollen neben kleineren baulichen Maßnahmen insbesondere auch
nichtinvestive Maßnahmen zur Belebung des Ortes gefördert werden. Es ist hier daran
gedacht, jedem Verfügungsfonds eine Dauerfinanzierungszusage für die Laufzeit
des Fonds zu geben, da hier eine eher niedrigschwellige Fördersumme
beabsichtigt ist. Aus diesem Grund sollen zur Bewertung der Projektskizzen zwei
gleichgewichtige Bewertungskriterien (Bevölkerungsanteil und eingesammeltes
privates Kapital) herangezogen werden. Als Antragsteller sind hier Gemeinden
oder auch Vereine vorgesehen, die dann jeweils in eigener Verantwortung für die
Förderfähigkeit von Maßnahmen und Projekten entscheiden können sollen.
2.3
Revolvierender Charakter des Kommunalen Innenentwicklungsfonds
Derzeit
wird noch geprüft, ob der Fonds so ausgestaltet werden kann, dass durch Erlöse,
die durch den Fonds geförderte Maßnahmen und Projekte erzielt werden, eine
zumindest anteiligen Rückfluss in den Fonds erfolgen kann. Damit könnte das
Fondsvolumen stabilisiert werden.
3.
Ausblick
In
einem Planspiel mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Nienburg/Weser
werden Ein- und Auszahlungsmechanismen geprobt werden. Dieses Planspiel wird am
07. und 08. September in Nienburg stattfinden und durch die Universität
Göttingen fachlich begleitet.
Die
Erkenntnisse aus dem Planspiel werden zur weiteren Konkretisierung und ggf.
Modifizierung der Fondsgestaltung beitragen.
In
weiteren Arbeitsschritten werden insbesondere noch rechtliche Fragen zu klären
sein.
Am
Ende des Projektes im Sommer 2019 werden eine Muster-Förderrichtlinie einschließlich
des Bewertungsverfahrens sowie eine Muster-Rahmenvereinbarung stehen.
Um
auch anderen Städten und Gemeinden Informationen für eine erfolgreiche Einführung
eines Kommunalen Innenentwicklungsfonds zu geben, wird ein Leitfaden
erarbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
Fondsmodell
(Anlage 1)
·
Bewertungsverfahren
(Anlage 2)