Der Sachstand bei der Entwicklung eines Aktionsplans Inklusion wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Am 19.09.2017 wurde der
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren von der Verwaltung über die
Planungen zur Erstellung eines Aktionsplans Inklusion unterrichtet (2017/176).
Es wurde beschlossen, dass der Fachbereich Soziales diesen Prozess im Rahmen
der vorhandenen Ressourcen im Jahr 2018 vorantreibt, für eine etwaige Unterstützung
durch externe Dienstleister wurde der Betrag von 15.000,00 € in den Haushalt
eingestellt.
Eigene Initiativen
scheiterten in der Folge an den fehlenden Ressourcen des Fachbereiches 31 und
des zuständigen Fachdienstes 311. In der Leitungsebene des Fachbereiches ist
die Stabsstelle des Controllers wegen Krankheit und späterem Ableben des
Stelleninhabers seit über einem Jahr unbesetzt. Der Fachbereich 311 selbst wird
seit dem letzten Jahr im hohen Maße mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes
(BTHG) gebunden.
Aus diesem Grund hat sich das
Bemühen der Verwaltung darauf konzentriert, einen Partner zur Anleitung und
Begleitung bei der Erstellung eines Aktionsplans Inklusion zu finde. Nicht ganz
erwartungsgemäß scheint es hierfür aber keinen „Markt“ zu geben. Weder die
einschlägigen Unternehmen im Bereich Sozialforschung noch wissenschaftliche
Anbieter haben die Erstellung derartiger Aktionspläne in ihrem Portfolio.
Erfolgversprechend verliefen
in der Vergangenheit einzig Gespräche mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaft
und Kunst, Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK) -Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit-. Aber auch dieser mögliche
Partner sagte nach längerer Prüfung eine Zusammenarbeit wegen fehlender
Expertise und mangelndem Forschungsinteresse ab.
Nach dieser ernüchternden
Zwischenbilanz der ersten sechs Monate dieser „Markterkundung“ ist die
Verwaltung im Mai 2018 auf Prozesse zur Erstellung von Aktionsplänen Inklusion
in Bayern aufmerksam geworden. Unter Mitwirkung der bayrischen Landesregierung
begleitet die Firma Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung
(AfA) aus München diese Prozesse, deren veröffentlichte Zwischenergebnisse
den Vorstellungen des Landkreises Nienburg nahekommen, insbesondere
hinsichtlich der Beteiligung der Betroffenen, der Bürger allgemein und der
politischen Gremien.
Dieses Institut ist dem
Landkreis Nienburg aus dem Vergabeverfahren der Sozialplanung für Senioren
bekannt, bei der die AfA in den Qualitätskriterien neben dem Auftragnehmer (TU
Dortmund) am überzeugendsten gewesen ist. Letztlich gaben die höheren
Präsenzzeiten der TU Dortmund im Rahmen der Untersuchung vor Ort im Landkreis
Nienburg und die niedrigeren Kosten den Ausschlag.
Da aber dieses Mal kein
weiterer Anbieter ersichtlich ist, hat die Verwaltung Kontakt zur AfA
aufgenommen, die signalisiert hat, auch für die Entwicklung eines Aktionsplans
Inklusion im Landkreis Nienburg grundsätzlich zur Verfügung zu stehen. In den
nächsten Wochen werden Informationen ausgetauscht und in Frage kommende Modalitäten
abgestimmt, nicht zuletzt die Kosten, die eine Beauftragung nach sich ziehen
würden. Soweit sich der veranschlagte Kostenrahmen einhalten lässt, wird die
Verwaltung die Dienstleistung der AfA in Anspruch nehmen, so dass der Prozess
noch in diesem Jahr gestartet und vorangebracht werden kann.
Finanzielle
Auswirkungen: