a)
Der Ausschuss nimmt die Übersicht der
dargestellten Investitionsmaßnahmen zur Kenntnis.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, für den Neubau der FTZ und des BBS-A-Traktes die Eignung für eine alternative Umsetzung als ÖPP-Maßnahme prüfen zu lassen und bei bestehender Eignung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu beauftragen.
Sachverhalt
In der mittel- bis
langfristigen Planung der Produktgruppe 123 „Liegenschaften“ stehen erhebliche
Investitionen an, die sich in erster Linie aus dem baulichen Zustand der
Gebäude und zum anderen aus gestiegenen bzw. neu entstandenen Bedarfen ergeben.
So sind aus derzeitiger Sicht
konkret 13 Projekte mit einem Volumen von mehr als einer Mio. Euro zu benennen. Hierzu zählen u.a. der
Neubau des A-Traktes der Berufsbildenden Schulen (BBS) mit 25 Mio. Euro, der
Neubau der FTZ mit 22,5 Mio. Euro, die Sanierung, der Umbau und die Erweiterung
der OBS Marklohe mit 14 Mio. Euro, die Sanierung weiterer Trakte und der
Sporthalle der BBS mit 7 Mio. Euro, der Neubau einer Sporthalle für die Integrierte
Gesamtschule mit 5,5 Mio. Euro sowie Sanierungs- und Umbaumaßnahmen und
Erweiterungen in Verwaltungsliegenschaften mit rd. 10 Mio. Euro.
Einzelheiten zu den konkreten
Hintergründen der Maßnahmen sind den beigefügten
Steckbriefen zu entnehmen.
Neben den dargestellten größeren Investitionsmaßnahmen ergeben sich weitere Investitionsbedarfe
insbesondere an Schulen, die abschließend über den gesamten
Betrachtungszeitraum nicht planbar sind.
Insgesamt geht der
Fachdienst Liegenschaften von einem erforderlichen Investitionsvolumen in Höhe
von mindestens 90 Mio. € in den nächsten 9 Jahren aus.
Bei den dargestellten
Investitionssummen handelt es sich zum derzeitigen Zeitpunkt lediglich um
orientierende Schätzungen, die erst im Rahmen der objektbezogenen weiteren
Planungen konkretisiert werden können. Nicht berücksichtigt ist dabei der
weiter steigende Kostenindex im Baubereich (aktuell ca. 5%/Jahr).
Im Hinblick auf die
finanzielle Situation des Landkreises bleibt über die Frage der Umsetzung der
Baumaßnahme und die Höhe des jeweils zuzuordnenden Investitionsvolumens im
Einzelfall zu entscheiden. Es wird dabei zu diskutieren sein, ob auf einzelne
Maßnahmen verzichtet werden muss bzw. diese nicht vollumfänglich oder mit
reduzierten Anforderungen realisiert werden.
Unabhängig davon wird eine parallele
Abwicklung der Maßnahmen, wie in Anlage 2 dargestellt, nur sehr begrenzt
möglich sein, da weder finanziell noch personell eine kurzfristige Abwicklung
aller Maßnahmen darstellbar ist.
Es ist daher zwingend
erforderlich, für die aufzubauende mittelfristige Investitionsplanung Prioritäten
zu setzen, die Reihenfolge der Maßnahmen zu ordnen bzw. deren Umsetzung (bis
2027) zu strecken.
Aus Sicht der Verwaltung sind
dabei vorrangig die Maßnahmen umzusetzen, die bestehende Brandschutz- und
Sicherheitsmängel beheben.
Vergleichbar vorrangig sind
die Maßnahmen in die zeitliche Planung aufzunehmen, deren Förderung einen bestimmten
Realisierungszeitpunkt erfordert (aktuell z. B. Kommunalinvestitionspaket II).
Erst danach können Maßnahmen aufgenommen werden die Mehrbedarfe decken sollen
oder auf eine energetische Sanierung abzielen.
Durch die notwendige
zeitliche Streckung der Maßnahmen werden sich voraussichtlich Kompensationsmaßnahmen
bzw. Interimslösungen teilweise nicht verhindern lassen.
Die Verwaltung wird zur
Sitzung des Ausschusses im September einen Diskussionsvorschlag für eine mittel-
bis langfristige Investitionsplanung zur Beratung einbringen.
Mit Blick auf die eigenen
personellen und finanziellen Ressourcen empfiehlt die Verwaltung davon unabhängig,
zu prüfen, ob sich der Neubau der FTZ und des BBS-A-Traktes für eine
Realisierung als ÖPP-Projekt eignen. Hierzu wären eine Eignungsprüfung und ggf.
eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Investitionsvorhaben an ein externes
Beratungsunternehmen zu vergeben. In diesem Zusammenhang wäre auch
aufzuarbeiten, welche Risiken bzw. Vorteile mit einer solchen Realisierung verbunden
wären.
Anlagen:
·
Übersicht
Projekte > 1.000.000 €
·
Erforderliche
Bruttoinvestitionen 2019-2027